Begutachtung bei der Rentenversicherung

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gar nichts, wenn Du wirklich krank bist brauchst Du nur wahrheitsgemäß alle Fragen zu beantworten.

Hallo mamamiaNord, eigentlich ganz einfach beantwortet nur die Fragen und erzähl nichts von dir aus. Denk an dein Erscheinungsbild( du bist krank) und vor allem tritt nicht zu forsch auf. Denk dran, die Rentenversicherung entscheidet nach der Einschätzung des Gutachters. Vor allem, nicht schauspielern, die Leutchen durchschauen das ganz schnell. Viel Glück!

Hallo mamamiaNord,

Sie schreiben:

Begutachtung bei der Rentenversicherung. Ich habe nächste Woche eine ärztliche Begutachtung bei der deutschen Rentenversicherung / Sozialmedizinischer Dienst.. Was muss ich beachten?<

Antwort:

Vermeiden Sie das Erzählen Ihrer Lebensgeschichte, erstellen Sie eine Art Spickzettel mit Ihren einzelnen, gesundheitlichen Gebrechen, verweisen Sie den Gutachter auf den Inhalt Ihrer Krankenakte, welche Sie immer dabei haben sollten.

Die Begutachtung bei der DRV ist eine für die DRV-Partei vorteilhafte Angelegenheit, nicht jedoch für die betroffenen Antragssteller!

Die DRV hat den Riesenvorteil, daß Sie Ihre Gutachter nach eigenem Gutdünken auswählt, diese honoriert und somit die vertragsabhängigen Mediziner an der langen Leine führen kann!

Diese Möglichkeit hat der betroffene Antragssteller bis auf den letzten Strohhalm "§ 109 SGG" nicht!

Aus diesem Grund ist die Abarbeitung der unverzichtbaren Hausaufgaben vor der Antragsstellung, wie unter www.erwerbsminderungsrente.biz und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausuafgaben" beschrieben, oberstes Gebot!

Außerdem:

google>>rentenburo.de/merkblaetter.php

Lesen Sie bitte die betreffenden Merkblätter sehr aufmerksam, denn die dortigen Hinweise stammen aus der Praxis für die Praxis!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Begutachtung bei der DRV ist eine für die DRV-Partei vorteilhafte Angelegenheit, nicht jedoch für die betroffenen Antragssteller!

weil??

@derajax

weil??<

Antwort:

Die Antwort ist eigentlich ganz simpel, logisch und nachvollziehbar!

Sie müßen sich einfach darüber im Klaren sein, daß die von der DRV eingesetzten Gutachter immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers agieren, niemals zu Gunsten des Antragsstellers!

Wäre dies nicht so, bekämen diese Gutachter seitens der DRV keine Aufträge mehr, denn es geht hier grundsätzlich immer darum, Leistungen abzuwehren!

Hinter der DRV steht ein riesiger Verwaltungsapparat, diesen Apparat hat der Antragssteller leider nicht!

Die Juristen dieses Verwaltungsapparates tun jeden Tag nichts anderes, als Schwachstellen in den medizinischen Nachweisen der Antragssteller aufzudecken und Anträge in Form von Ablehnungsbescheiden abzulehnen!

Die einizge Gegenwehrmaßnahme seitens der Antragssteller besteht darin, Ärzte zu finden, die glasklare, aussagefähige, unwiderlegbare Arztberichte formulieren, aus denen unmißverständlich entnommen werden kann, warum ganz genau die Leistungsfähigkeit dauerhaft unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Diese Ärzte zu finden, ist für viele Antragssteller eine sehr große Herausforderung!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

@Konrad Huber

falsch,

sie beziehen zwar ihre einkünfte von der drv, müssen aber berufskundlich begutachten und stützen sich auf eine sehr erfolgreiche und umfassende rechtssprechung. das wir jeder versicherte merken, der dann weiter zum sozialgericht geht und nicht neue erkenntnisse vorlegen kann. um kosten zu sparen, stützen sich die gutachter und die fachabteilungen genau auf diese rechtssprechungen, das mit grossen erfolg.

wir müssen uns selber eingestehen, das die verschlechterungen in der regelung der gesetzgebung bei der erwerbsminderung immer noch nicht seit 2001 angekommen ist!!!

beste grüsse

dickie59

@Dickie59

Die einizge Gegenwehrmaßnahme seitens der Antragssteller besteht darin, Ärzte zu finden, die glasklare, aussagefähige, unwiderlegbare Arztberichte formulieren, aus denen unmißverständlich entnommen werden kann, warum ganz genau die Leistungsfähigkeit dauerhaft unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Beste Grüße, Konrad

@Konrad Huber

Sie müßen sich einfach darüber im Klaren sein, daß die von der DRV eingesetzten Gutachter immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers agieren, niemals zu Gunsten des Antragsstellers!

Stimmt nicht. Wenn dem so wäre würde JEDER Rentenantrag grundsätzlich erstmal abgelehnt werden. Es sind Ärzte, die nach medizinischen Kriterien entscheiden ob einer Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Sie glaube doch nicht im ernst, das die als Ziel gesetzt haben jeden Antrag abzulehnen..

Die Juristen dieses Verwaltungsapparates tun jeden Tag nichts anderes, als Schwachstellen in den medizinischen Nachweisen der Antragssteller aufzudecken und Anträge in Form von Ablehnungsbescheiden abzulehnen!

In 90% der Fälle schaut sich kein Jurist die medizinischen Unterlagen an. Dazu hat die DRV eigene Ärzte im Haus.

hallo,

der smd des rentenversicherers wird deine erwerbsfähigkeit nach berufskundlichen ansichten (keine berufssuche für dich) prüfen,

d.h. wieviel stunden du noch mit deinen bisherigen erkrankungen/erwerbsmonderung noch arbeiten kannst.

alle medizinischen befunde dazu sollten vorliegen, deshalb prüfe, ob alle bekannt sind (eigene aufstellung) hinweise deines hausarztes und fachärzte, ob du noch arbeiten kannst unterlasse bitte. entscheidend sind entlassungsberichte von medizinischen rehabilitationen.

bereite dich gggfls. vor, was dich hindert mindestens 3-6 stunden arbeiten zu können. auf arbeitsmarksituationen brauchst du auch nicht eingehen, da hier immer der arbeitsmarkt der gesamten bundesrepublik eine rolle spielt.

beste grüsse

dickie59

Wird das ein Amts -Ärztliches Gutachten?

Der Rentenversicherung liegt demnach ein Ärztliches Attest oder Gutachten vor (ArAg) vor. Wenn da soweit ist stellt sich die Frage ob hier ein zu einem Entscheid zur Teilhabe am Arbeitsleben geben wird oder nicht!