Wer ist schuld? Unfall kreisverkehr

7 Antworten

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Dazu aus der StVO:

§ 8 Vorfahrt(1) ...(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird.

Das hat "man" vorliegend nicht getan. 

In der Folge kam es zu einem Unfall, da der Rollerfahrer angesichts der drohenden Gefahr stark bremsen musste und dabei zum Sturz kam. Verursacher des Unfalles ist selbstverständlich derjenige, der für die entstandene Gefährdung verantwortlich ist. Und das ist selbstverständlich "man".

"Man" will doch wohl nicht ernsthaft dem Rollerfahrer vorwerfen, dass "man" ihn zu spät gesehen hat - und dass er angesichts des auf Kollisionskurs heranrauschenden Fahrzeuges eine ungewollte und daher nicht gut kontrollierbare Vollbremsung gemacht hat? 

Hat man die vorfahrt genommen?

Ja, das hat "man". Und man steht im Verdacht, eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben (Straftat gemäß § 229 StGB, zur Verfolgung ist ein Strafantrag des Verletzten oder besonderes öffentliches Interesse erforderlich).

Sollte kein Strafantrag gestellt werden oder es zur Einstellung der Verfolgung als Straftat kommen, dann kann die Tat noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Der Vorwurf lautet dann (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog):

108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).

§ 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

A - 1 120,00

Das fett Gesetzte am Ende des Zitats bedeutet:

Bußgeld: 120 Euro, 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg, kein Fahrverbot, schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) für Fahranfänger auf Probe.

Zu dem Bußgeld kommen Gebühren in Höhe von 28.50 Euro hinzu. Als Fahranfänger auf Probe muss man mit Probezeitmaßnahmen rechnen.

Den Schaden reguliert die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges des Vorfahrtmissachters.

Der Wartepflichtige darf den Vorfahrtberechtigten weder gefährden noch behindern und deswegen nur mit mäßiger, angepasster Geschwindigkeit an die Kreuzung oder Einmündung heranfahren. Mäßige Geschwindigkeit bedeutet anhalten, ohne scharfes bremsen (OLG Düsseldorf VersR 1977 75, 223).

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit erkennen lassen, dass er warten wird.

Fährt er als Wartepflichtiger schnell an eine Kreuzung oder Einmündung heran und bremst er erst " im letzten Augenblick" stark ab, dann hat er die Vorfahrt nicht beachtet, auch wenn er dabei nicht in den Fahrstreifen des Vorfahrtberechtigten hineinfährt oder hineinragt oder sogar vor der Haltlinie zum Stillstand kommt. Es genügt, dass der Vorfahrtberechtigte den Eindruck oder die Befürchtung hat, der kann nicht mehr rechtzeitig bremsen.

http://www.medienwerkstatt-online.de/public/binaries/radfahren/Lehrerinformation-Vorfahrt-Grundregel.pdf

Könnte auf Teilschuld hinauslaufen. Kommt drauf an, an welcher Stelle im Kreisel der Rollerfahrer gestürzt ist. Wenige Meter vor der Einmündung, aus der du fast rausgeschossen wärst, wird dir sicherlich als Schuld ausgelegt.

Kann man nicht beurteilen, ohne die Verhältnisse im Kreisel zu kennen.

Der Rollerfahrer muss damit rechnen, dass du rechtzeitg anhälst. Da wirst du mit Sicherheit eine Anzeige bekommen.

Goodnight  14.03.2015, 22:42

Der Rollerfahrer lernt in der Fahrschule, dass Motorradfahrer von Autofahrern im Kreisel oft übersehen und abgeschossen werden. Er hat also gelernt auf die Autofahrer zu achten und seinen Vortritt nicht zu erzwingen. Er musste damit Rechnen, dass der Autofahrer in den Kreisel schiesst.

Crack  14.03.2015, 23:30
@Goodnight

Er hat also gelernt auf die Autofahrer zu achten und seinen Vortritt nicht zu erzwingen. Er musste damit Rechnen, dass der Autofahrer in den Kreisel schiesst.

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen das der Rollerfahrer seine Vorfahrt erzwingen wollte.

JotEs  15.03.2015, 07:55
@Goodnight

Er musste damit Rechnen, dass der Autofahrer in den Kreisel schiesst.

... und ist daher deiner Meinung nach für den Unfall verantwortlich?

Verkehrte Welt!

Goodnight  15.03.2015, 09:47
@JotEs

Nein siehe meine Antwort oben. Der Rollerfahrer ist im Recht, er hat gebremst um nicht die Vorfahrt zu erzwingen und sich zu gefährden. Er kann nicht annehmen, dass der Autofahrer noch rechtzeitig bremst, weil dieser mit zu hoher Geschwindigkeit auf den Kreisel zurast.

languagewizard  15.03.2015, 08:01

"muss damit rechnen" -- hier war sicher gemeint  "muss damit rechnen können", denn es ist ja nicht der Rollerfahrer, auf den eine Anzeige zukommt, sondern der Autofahrer. Durch das Fehlen des Wortes wurde der Sinn entstellt, aber man muss auf den ganzen Zusammenhang achten.

Goodnight  16.03.2015, 10:19
@languagewizard

Das hast du falsch vestanden. Ein Motorradfahrer weiss, dass er von Autofahrern im Kreisel oft übersehen wird. Deshalb bremst er lieber als sich tot fahren zu lassen. Reine Vernunft! So wird es auch in der Fahrschule gelehrt. Er wird sich also seine Vorfahrt nicht erzwingen. Vorfahrt haben aber tot sein ist nicht schlau.

Da wird der Autofahrer mindestens eine Teilschuld bekommen, wenn er erst auf der Linie zum stehen kommt.