Vorfahrtnahme

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Kann der Fahrer mich anklagen

Der Fahrer könnte dich wegen des Vorfahrtverstoßes anzeigen. Da er aber noch Hupen (und offenbar ausweichen und / oder bremsen) konnte, war er also nicht ausschließlich damit beschäftigt, beinahe verzweifelt zu versuchen, eine drohende Kollision abzuwenden. Daher lag hier keine Gefährdung sondern lediglich eine wesentliche Behinderung vor, so dass also folgender Tatbestand erfüllt wurde (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog):

108112 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 ). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat
(A - 0) 25,00*

Dies ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro geahndet werden könnte. Weitere Folgen sind nicht zu erwarten, insbesondere keine Probezeitmaßnahmen.

Vorbestraft bist du natürlich auch im Falle einer Verwarnung nicht, denn du hast ja keine Straftat begangen, sondern lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.

Zum Vorwurf des Telefonierens: Hast du tatsächlich telefoniert oder nicht?

blaira 
Fragesteller
 20.11.2014, 21:57

nein, ich habe nicht telefoniert, ich weiß auch gar nicht wie er darauf gekommen ist, er war allerdings sehr aufgewühlt als er mit mir gesprochen hat und hat dann gesagt :" und telefoniert haben sie auch noch !!!".... ich antwortete mit :" das stimmt nicht. "

aber das kann man doch nachprüfen ob in dem zeitraum ein gespräch stattgefunden hat oder?

blaira 
Fragesteller
 20.11.2014, 21:59
@blaira

Und noch eine andere Frage, steht so etwas in meinem Führungszeugnis drin ??

JotEs  21.11.2014, 05:58
@blaira

Wegen des Vorwurfs des Telefonierens solltest du dir nicht allzu große Sorgen machen. Wenn du nicht telefoniert hast, dann wird der Andere dich deswegen auch nicht anzeigen. Spätestens vor Gericht wird er einen Rückzieher machen, denn andernfalls riskiert er eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) oder gar wegen Meineid (§ 154 StGB).

Und noch eine andere Frage, steht so etwas in meinem Führungszeugnis drin ??

Nein, denn es geht hier nicht um Straftaten, sondern um Ordnungswidrigkeiten. Die aber werden nicht in das Bundeszentralregister eingetragen und erscheinen daher in keinem Führungszeugnis.

blaira 
Fragesteller
 21.11.2014, 06:53
@JotEs

das heißt also, wenns hoch kommt muss ich 25€ zahlen und das wars...

JotEs  21.11.2014, 12:16
@blaira

Wenn es ganz schlimm kommt, dann wird dein Vorfahrtverstoß doch als Gefährdung eingestuft. Dann hättest du mit einem Geldbuße in Höhe von 100 Euro zu rechnen. Dies wäre ein A-Verstoß, sodass die Fahrerlaubnisbehörde Probezeitmaßnahmen (beim ersten Mal also ein Aufbauseminar) anzuordnen hätte.

Wenn es nicht ganz so schlimm kommt, dann wird der Vorfahrtverstoß lediglich als wesentliche Behinderung eingestuft (25 Euro) und der Richter befindet aber die Aussage des Anderen, du habest beim Fahren telefoniert, als glaubwürdig und verurteilt dich zu der dafür vorgesehenen Geldbuße in Höhe von 60 Euro. Dies wäre dann ein "B-Verstoß". Ein solcher führt aber nur dann zu Probezeitmaßnahmen, wenn du vorher bereits einen B-Verstoß begangen hättest oder wenn du später einen weiteren B-Verstoß innerhalb deiner Probezeit begehen würdest.

Ich gehe aber davon aus, dass der Andere nicht wider besseres Wissen behaupten wird, du habest telefoniert. Außerdem nehme ich an, dass der Vorfahrtverstoß lediglich als wesentliche Behinderung und nicht als Gefährdung eingestuft werden würde, sodass du also höchstens mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro rechnen müsstest - sofern dich der andere tatsächlich anzeigt.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass der Spruch: "Bellende Hunde beißen nicht!" auch für Verkehrsteilnehmer gilt. Ich gehe daher davon aus, dass gar nichts weiter passieren wird.

Anklagen kann nur der Staatsanwalt. Der Fahrer kann Dich höchstens anzeigen oder verklagen. Für letzteres fehlt ihm aber ein Grund.

Mach Dich locker, da passiert nichts.

Ganz ruhig. Nur die Polizei darf dich anhalten. Somit hat der andere Fahrer ein wirkliches Problem, wenn du ihn anzeigst.

Das du ihm die Vorfahrt genommen hast ist natürlich nicht schön kann aber leider passieren. Zum Glück kein Unfall. Wie hat der Fahrer dich angehalten? Hat er dich "gezwungen" anzuhalten? Wenn ja, dann hat er eine Nötigung begangen!

blaira 
Fragesteller
 20.11.2014, 14:42

naja ich bin hinter einem traktor gestanden der gerade die Fahrbahn blockert hat, und der Fahrer ist ausgestiegen und hat gewollt das ich die tür aufmache, ich hab aber nur die scheibe ein bisschen geöffnet, er hat aber einige male ziemlich laut gesagt ich solle die tür endlich öffnen. Er hat mich ausserdem als "Scheisskerl" bezeichnet.

JotEs  20.11.2014, 17:56
@blaira

Dann hat er dich also nicht wirklich (mit mehr oder weniger Gewalt) angehalten, sondern er hat dein Anhalten für seine Zwecke genutzt. Das allein ist nicht strafbar.

Strafbar ist allerdings die Beleidigung.

Keine Angst. Das kann er versuchen, aber nicht Beweisen.

JotEs  20.11.2014, 17:58

Irrtum! Eine Zeugenaussage IST ein juristischer Beweis - und wenn ein Richter die Aussage für glaubwürdig hält, kann er allein aufgrund dieser Aussage ein Urteil fällen. Weiterer Beweise bedarf es dann nicht.