Haben Fahrradfahrer im Kreisverkehr vorfahrt?

20 Antworten

Fahrradfahrer gelten hier, wenn es keinen Radweg um dein Kreisverkehr gibt, als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Auch sie müssen also warten, wenn ein anderer schon im Kreisverkehr ist. Kommt es zum Unfall, weil sie meinen doch noch daneben zu passen oder schneller zu sein, trifft sie eine Mitschuld (evtl. sogar die volle Schuld, da kenne ich mich nicht aus). Immerhin haben sie sie Verkehrsregeln missachtet.

Letztlich war das nichts anderes, als wenn dir ein Auto die Vorfahr genommen hätte. Wenn es zum Unfall kommt, egal ob mit beteiligter Radfahrerin oder z.B. Auffahrunfall vom Hintermann bei dir, wird ihr Verhalten mit eine Rolle spielen.

Die Frage kannst Du dir doch wohl selbst beantworten?

Natürlich haben Radfahrer als einfahrender Verkehr keine Vorfahrt. Es gibt sogar lustige Lösungen, dass Radfahrer auf Radwege ohne Vorfahrt für jede Einmündung geführt werden, was sie komplett auf die Abschussliste setzt.

Du bist also einen verträumten oder ignoranten Radfahrer begegnet. Aber Radfahrer haben den "Vorteil", dass sie bei einer Kollision nicht hinterher motzend den Blechschaden bejammern, sondern die gebrochenen Knochen sortieren, wenn noch Leben übrig ist.

Wenn es ein Kreisverkehr mit Zeichen 215 (Kreisverkehr) und Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert ist, haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr vorfahrt. Ohne die genannte Beschilderung gilt rechts vor links.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Stimmt nicht. Das Zeichen 215 (KV) reicht, das Schild Vorfahrt beachten wird nur zu Klarstellung gerne beigefügt, ist aber nicht nötig. "Unechten" Kreisverkehren fehlt das KV-Schild!

@Smartass67
Zu Zeichen 215 sagt die StVO
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Wo siehst du da eine Vorfahrt-/Vorrangregelung, die ein 205 unnötig machen würde?

@Stadewaeldchen

Du hast Recht, ich hab mich geirrt. Die beiden Zeichen Vorfahrt gewähren und Kreisverkehr gehören zusammen (8 StVO).

Das hängt vom Kreisverkehr ab.
Bei Kreisverkehren auf Land und Bundesstraßen, stehen die Vorfahrgewährenschilder für den Autoverkehr HINTER der Spur für die Radfahrer und die Radfahrer haben auf ihrem Radweg separate kleine Schilder. Dort müssen die Fahrradfahrer an jeder der 4 Zufahrten den autos Vorrang gewähren.

Das wissen die meisten Fahrradfahrer nicht, übersehen ihre Schilder, zudem fahren die oft auch entgegengesetzt und sehen ihr Schild nur von hinten.

In einem Kreisverkehr auf Kreis- und Stadtstraßen stehen die Vorfahrt gewähren Schilder der Autos VOR dem Radweg, bzw der Radweg ist nur andeutungsweise bzw gar nicht vorhanden, dann müssen die Autos den Fahhrädern die Vorfahrt gewähren, sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren.

Hallo DerGuteFasan

Vorrangregeln gelten auch für Radfahrer. Ob die Radfahrerin oder du recht hast kann man nur sagen ob es ein Kreisverkehr mit oder ohne Vorrang ist. Wenn bei den Einfahrten die Tafel "Vorrang geben" steht dann ist es ein Kreisverkehr mit Vorrang, stehen keine Tafeln dann gilt rechts vor links.

Gruß HobbyTfz