Auffahrunfall Kreisverkehr

16 Antworten

Zu deinem Punkt 1

Das hat aber nichts mit dem Unfall zutun.

Zu 3.

Das muss geklärt werden, wahrscheinlich gerichtlich. Wenn die Zeugen nicht eindeutig sagen können, das der Wagen vor dir ohne Grund in die Eisen gegangen ist, sieht es da für dich, als Auffahrer schlecht aus. Dann egal was dein Vordermann tut, du musst bei seiner Vollbremsung immer soviel Anstand halten, das du selber noch bremsen kannst.

Dein Fehler war. Du bist, nach dem dein Vordermann sich eingeordnet hat, nicht langsamer geworden, um den Abstand zu wahren.

ich würde vielleicht bei einem Rechtsanwalt einen Termin machen. So ein Vorgespräch kostet nicht die Welt, glaub ich. Und wenn du im Rechtschutz bist, sowieso nicht.

Ich denke mal, dass du ne Teilschuld bekommen wirst - du bist verpflichtet so zu fahren, dass du notfalls immer anhalten kannst. Das Hupen war menschlich gesehen verständlich, aber eigentlich hättest du nicht hupen dürfen um auf das Missachten der Vorfahrt aufmerksam zu machen - du darfst nur hupen um auf Gefahrenquellen aufmerksam zu machen. Dies war hier nicht der Fall.

Hauptschuld wird vermutlich der Transporterfahrer bekommen - einfach so bremsen im Kreisverkehr ist nicht gestattet außer um einen Unfall zu vermeiden, sprich wenn einem die Vorfahrt genommen wird...

1.ich war vorfahrtsberechtigt

Richtig .. aber so wie Du den Unfallhergang geschildert hast, war dies ja auch nicht Ursache für den Unfall. Der Transporter hat Dir zwar die Vorfahrt genommen, darauf konntest Du aber noch rechtzeitig reagieren. In dieser Verkehrssituation ist also alles nochmal gut gegangen.

2.Hupen dürfte ich da ich ausshalb geschlossener Ortschaft war

Gefährliches Halbwissen ... ob man sicher innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, spielt in Bezug auf die Hupe nur beim Überholen eine Rolle (ein Überholvorgang darf außerhalb geschlossener Ortschaften durch die Hupe angekündigt werden).

Ansonsten darf man nur hupen, wenn man sich selbst oder andere gefährdet sieht. Das war ja hier eigentlich nicht mehr der Fall, da die Gefahr ja schon vorüber war ... ist aber auch nicht so wichtig

3. es keinen vernünftigen Grund gab abzuhalten im Kreisverkehr.

Genau .. hier wird's jetzt interessant. Hier sind wir nämlich jetzt tatsächlich beim Grund für den Unfall. Mögliche Gründe für das abrupte Bremsen des Transporters wären z.B. dass er sich durch Dein Hupen erschreckt hat oder dass er durchaus gemerkt hat, dass er Dir die Vorfahrt genommen hat, sich dann geärgert hat, dass Du ihn mit der Hupe Maßregeln wolltest und dann gebremst hat, um Dich nochmal zu ärgern.

Du hingegen hast zwar gemerkt, dass der Transporter Dir die Vorfahrt genommen hat, aber dann anscheinend nicht ausreichend darauf reagiert und die Geschwindigkeit weiter verringert, sondern warst recht dicht hinter dem Transporter, so dass Du bei seinem Bremsmanöver nicht mehr rechtzeitig anhalten konntest.

Polizist zum Schluss , wir werden beide eine Anzeige für eine Ordnungswidrigkeit bekommen.

Tatbestand für den Fahrer des Transporters: Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam.

Mögliche Tatbestände für Dich u.a.: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug oder Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.

.. weil man jederzeit so fahren muss, dass man immer gefahrlos anhalten kann, ohne einem anderen draufzufahren

Wer schuld is kann der Polizist aber net sagen.

Die Schuldfrage wird auch nicht von der Polizei geklärt ... das machen dann die Versicherungen untereinander bzw. falls das nicht klappt landet die Sache vor Gericht.

Wie seht ihr das? Wie wird das weitergehen? Morgen habe ich den Termin bei der Polizeistelle zum Aussagen.

Da hast Du die Möglichkeit Deine Sicht der Dinge zu schildern, das gleiche gilt für den Fahrer des Transporters. Anschließen wird die Sache bei der zuständigen Bußgeldstelle weiterbearbeitet. Dabei geht's aber nur um das Fehlverhalten jedes einzelnen, nicht um die Schulfrage beim Unfall. Damit hat die Polizei wie gesagt nichts zu tun.

Es ist unwahrscheinlich, dass hier einer von beiden die alleinige Schuld am Unfall bekommt. Zumindest einen Teil des Schadens muss jeder selbst tragen, evtl. bleibt auch jeder vollständig auf seinem eigenen Schaden sitzen (ist ja auch für die Versicherungen am einfachsten).

Mit etwas Glück hinterfragen am Ende alle Beteiligten ihr eigenes Fahrverhalten und fahren in Zukunft noch besonnener und regen sich über ein eventuelles Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht so auf ...

naddlh1988 
Fragesteller
 30.10.2014, 15:02

Da hast du wahrscheinlich sehr recht! Vielen Dank! Deine Antwort hat mir am besten gefallen. Das waren aber wie gesagt nicht viele meter zwischen Unfallstelle und vorfahrtklauerei. Ich musste ja auch schauen das ich keinen hinter mir in Gefahr bringe deshalb konnte ich die Geschwindigkeit nur gering vermindern. Aber für das anhalten gäbs meiner Ansicht nach wirklich nur einen Grund. Genau das was du geschrieben hattest!

Funship  30.10.2014, 22:14
@naddlh1988
Ich musste ja auch schauen das ich keinen hinter mir in Gefahr bringe

Was hinter dir passiert, hat dich in dem Moment nicht zu interessieren - der Hintermann muss selbst zusehen, dass er genügend Abstand hält, um dir nicht draufzufahren. Das hört sich arg nach einem Fahrfehler deinerseits an.

ronnyarmin  30.10.2014, 23:17

Schade, dass man für diese tolle Antwort nur einmal DH geben kann.

Wer auffährt ist schuld - ist so und bleibt so .... denn dass er aus jux und tollerei gebremst hat wird der andere nicht zugeben.

Die Polizei klärt die Schuldfrage ohnehin nicht. Das klären die Versicherungen, bzw. in letzter Instanz ein Richter.

Die Polizei klärt lediglich die verkehrsrechtlichen Verstöße, sowie den - aus polizeilicher Sicht - Unfallverursacher.

Der Unfallhergang selbst wird aus deiner Schilderung nicht ganz klar. Wenn der Vorfahrtsverstoß bereits abgeschlossen war, bist du wegen mangelndem Sicherheitsabstand Unfallverursacher.

Sollte der Auffahrunfall im Rahmen des Vorfahrtsverstoß zustande gekommen sein, zählt der Fahrer des Lieferwagens als Verursacher.

Karl37  30.10.2014, 16:30

Wie kann ein Vorfahrtsverstoß in der 2. Kreisauffahrt bereits vor der 3. Ausfahrt beendet sein an dem der Fragesteller den Kreisverkehr verlassen wollte? Es geht hier um eine Wegstrecke von max. 15 m

redelephant  30.10.2014, 17:35
@Karl37

Was hat die Wegstrecke damit zu tun? Angenommen, es wird beim Vorfahrtsverstoß bis zum Stillstand gebremst, dann neu angefahren, und es kommt daraufhin zum Auffahrunfall... Dann wäre wohl nicht der Vorfahrtsverstoß unfallursächlich, oder?

Und da ich selbst nicht beim Unfall dabei war (ich nehme an du auch nicht), habe ich zwei Varianten als Antwort gegeben. Ich hab ehrlich gesagt auch keine Lust, darüber jetzt großartig zu diskutieren.