Hat ein Autofahrer im Kreisverkehr linksherum fahrenden Radfahrern Vorfahrt zu gewähren?
Moin,
hatte neulich einen Unfall, war mit dem Rad unterwegs und wollte aus Gewohnheit linksherum um einen Kreisverkehr rum. Mein Weg war praktisch gerade, nur bin ich technisch gesehen im Kreisverkehr gewesen und musste in diesem eine Ausfahrt überqueren. Nun kam in genau dem Moment ein Autofahrer an, der wohl die Ausfahrt nehmen wollte, ich habe mich rollen lassen, um zu sehen ob er mir Vorfahrt gewährt, jedoch fuhr er ungewöhnlich langsam weiter und ich konnte nicht erkennen, ob er mich überhaupt sieht. Bin dann seitlich in seinen Wagen rein, umgefallen und hab mir dabei den Fuß geprellt und einige Schrammen geholt. An seinem Wagen müssen aufgrund von Dellen 2 Türen ausgewechselt werden.
Einerseits bin ich linksherum im Kreisverkehr unterwegs gewesen, aber andererseits hat er auch einem Radfahrer die Vorfahrt genommen.
Der Kreisverkehr ist regulär mit "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" markiert. Der Radweg geht vor und nach dem Kreisverkehr weiter, verläuft auch über alle Ausfahrten in alle Richtungen weiter. Auf der Ausfahrt selbst sind auch Quermarkierungen vorhanden, welche wohl markieren sollen, dass Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt zu gewähren ist.
Wer hat Schuld? Eigentlich könnte ich das ganze über meine Haftpflichtversicherung abwickeln lassen und die Sache wäre gegessen, aber ich möchte nicht hinnehmen, eine Woche mit Schrammen zuhause geblieben zu sein, während meine Haftpflicht sogar noch für mich einspringt.
5 Antworten
Grundsätzlich sind Kreisverkehre gegen den Uhrzeigersinn zu befahren.
Des weiteren hängt die Vorfahrt davon ab, ob bei einfahren des Pkw dessen Vorfahrt-Gewähren Schild vor oder hinter dem Radweg steht. Steht es vor dem Radweg, hat der Radfahrer Vorrang. Steht es hinter dem Rad weg, gilt es nur für die Hauptfahrbahn und die Radfahrer müssen warten, diese haben dann auf Ihrer Fahrbahn kleine "Vorrang-gewähren" Schilder.
Die Regelung, daß die Fahrradfahrer eigene kleine "Vorrang gewähren" Schilder haben, gibt es meistens nur an Kreisverkehren die in Landstraßen integriert sind. Bei Kreisverkehren auf Kreis- oder Stadtstraßen sind die "Vorrang-gewähren" Schilder der Autofahrer vor dem Radweg.
Dummerweise ignorieren Radfahrer die kleinen "Vorrang gewähren" Schilder und fahren auch noch gegen die Fahrtrichtung.
Hupst du, werden sie aus Unwissenheit auch noch frech.
rechtlich hättest du ein Problem weil du dich nicht an die allgemeinen Verkehrsregeln im strassenverkehr gehalten hast und dieser Unfall als selbstverschuldet abgestempelt wird. wärst du normal rechts rum im Kreisverkehr gefahren und hättest du dich dasmit an die Verkehrsregeln gehalten wärst du sozusagen das schwächste Glied im strassenverkehr gewesen und der Autofahrer hätte dir vorfahrt gewähren müssen.
bei der von dir beschriebenen Situation rechtlich gesehen tragt ihr beide die schuld. sagt jedenfalls mein stiefvater und der ist bei der autobahnpolizei^^
liebe grüße!^^
Du hast das Recht, dich mit dem Unfallgegner über die Regulierung der Schäden an beiden Fahrzeugen zu einigen. Was für dich vielleicht teurer wird, als für ihn.
Das WAR eine klare Aussage! Ihr habt BEIDE Schuld. Klarer geht's doch wohl nicht, oder? Eine andere Ausage kann dir keiner machen, egal ob dir da hilft!
Ehrlich gesagt, ich komme nicht damit zurecht, was hier mit linksherum und rechtsherum gemeint ist.
Linksherum im Kreisverkehr, das heißt für mich erst einmal, beim Einbiegen in den Kreisverkehr fährt man rechts, dann geht es entgegen dem Uhrzeigersinn weiter. Das wäre dann linksherum.
War das bei dir so? Oder bist du bei der Ankunft am Kreisverkehr nach links gefahren, um quasi im Uhrzeigersinn dann den Kreis zu fahren?
Du hattest keine Vorfahrt, sondern bist gefahren, wo für dich ein Fahrverbot bestand. Außerdem hättest du den Unfall vermeiden können, weil du bereits gesehen hast, was passieren wird, hast aber mutwillig einen Sachschaden verursacht und dich auch noch selbst ein zweites Mal in Gefahr verbracht. Du hast dir eine ganze Reihe Vergehen zu Schulden kommen lassen, und wenn du ganz großes Pech hast, bezahlt die Krankenkasse nicht einmal die Behandlungskosten wegen mutwilliger Selbstverletzung.
Im Kreisverkehr müssen alle Verkehrsteilnehmer in einer Richtung fahren, also in D rechtsherum. In GB z.B. links herum. Du hast also Pech gehabt, wenn du linksherum gefahren bist, ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass jemand entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist.
Gilt dies auch, wenn der Radweg mit Schild 241 beschildert ist? Sprich, einer Markierung der Aufteilung des Fußwegs in Radweg auf der Innen- und Fußgängerweg auf der Aussenseite?
Ja, auf dem normalen Fahrradweg an einer Straße darf man auch nur in der Fahrtrichtung fahren, ausser ein Schild besagt was anderes.
Im Kreisverkehr müssen alle Verkehrsteilnehmer in einer Richtung fahren, also in D rechtsherum. In GB z.B. links herum.
Das ist genau falsch. Die Unterscheidung zwischen "rechtsherum" und "linksherum" bedeutet, sich im Uhrzeigersinn oder entgegen des Uhrzeigersinnes zu bewegen. Man betrachtet dazu die obere Hälfte eines Kreises (Zifferblattes) und die darauf abgebildete Bewegungsrichtung. Nachdem in D Rechtsverkehr herrscht, befährt man also einen Kreisverkehr entgegen des Uhrzeigersinnes. In UK oder JP hingegen im Uhrzeigersinn.
Das müsste ich erst mal mit Slartibartfast bekakeln! Gruesse von beetlejuice.
Na Hauptsache, Du weißt immer, wo Dein Handtuch hängt!
:-)
Natürlich, das hoere ich immer von dir auf jeder längeren Autofahrt, z. B.nach England auf der langweiligen Strecke durch Belgien. Es gibt für mich nichts besseres als dieses Hörbuch auf solchen Fahrten!
Naja, dass beide die Schuld tragen bringt mir nicht viel, das wurde mir von einem Polizisten auch vorgelegt, ich brauche eine klare Aussage ob ich überhaupt irgendwie Recht hatte.