Unfall im Kreisverkehr - Wer ist schuld?

8 Antworten

Nun gibt es aber auch solche Kreisverkehre, über die man fast gerade drüber fahren kann, wenn man nicht abbiegen muss.

Das ist zwar formal unkorrekt, ändert aber an den geltenden Vorfahrtsregeln nichts.

Und da kommt es immer wieder vor, dass man aus einer Nebenstraße kaum eine Chance hat, in den Kreisverkehr zu kommen, weil der Strom auf der Hauptstraße nicht abreisst und einfach durchfährt, als wäre er auf der Vorfahrsstraße einer Kreuzung.

Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn alle den Kreisverkehr korrekt befahren. Denn entscheidend für die Option des Einfädelns ist, dass das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug im Kreisverkehr noch genügend Abstand zur Einmündung hat, damit der Verkehr aus der nicht vorfahrtsberechtigten Einmündung sich einfädeln kann, ohne den Verkehr im Kreisverkehr zu behindern. Es ist keineswegs so, dass im Kreisverkehr alle in der Reihenfolge einfädeln müssten, in der sie den Kreisverkehr erreichen. Das geht schon deswegen nicht, weil man je nach Bauart gar nicht alle Einmündungen sehen kann.

Aber ist es nicht so, dass zwar Vorfahrt hat, wer bereits im Kreisverkehr ist, aber derjenige zuerst einfahren darf, der den Kreisverkehr zuerst erreicht hat?

Nein. Im Kreisverkehr gibt es nur gleichberechtigte Einmündungen, alle abgesichert mit Z205 und Z215 nach StVO. Einfahren kann, wer den vorfahrtsberechtigten Verkehr nicht behindert.

Heißt also, wenn aus einer Richtung der Verkehr nie abreißt, dann bestünde theoretisch nie eine legale Möglichkeit, in den KV einzufahren?

@Franz577

Richtig. Sofern die Fahrzege so dicht aufeinanderfolgen, dass ein Einreihen aus der wartepflichtigen Straße nicht ohne Behinderung erfolgen kann, ist dies so.

@FordPrefect

Ok, aber das kann es ja wohl auch nicht sein, da man so aus einer untergeordneten Straße fast keine Chance hätte.

@Franz577

Es handelt sich auch um ein theoretisches Problem. Irgendwann wird es immer eine Lücke oder einen anderen Verkehrsteilnehmer geben, der einen einfädeln lässt. Aber in der Tat kann das schon dauern. Sollte das häufig vorkommen, wäre eine Hinweis an das zuständige Bau- oder Planungsreferat zielführend, ob man hier nicht entweder den Kreisverkehr mit einer weiteren Spur aus- oder um eine Einfädelspur erweitern könnte. Hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

@FordPrefect

Das wäre ja auch gar nicht so schlimm, wenn die Fahrzeuge aus der Hauptrichtung beim Einfahren in den Kreisel auch etwas verlangsamen würden.

Dann könnte man mehr oder weniger reißverschlußartig aus allen Richtungen einfahren. Aber die Fahrzeuge aus der Hauptachse sehen sich fast wie auf einer "Vorfahrtsstraße" und fahren auch genauso schnell in den Kreisel rein.

Kreisverkehre machen aus meiner Sicht nur dort Sinn, wo alle Richtungen mehr oder weniger ähnlich stark frequentiert sind.

Aber sobald es eine Hauptachse gibt, haben die Fahrzeuge aus den Nebenstraßen fast immer das Nachsehen. Da wäre dann eine Ampelkreuzung die bessere, wenn auch teurere Lösung. Es würde dann vielleicht auch nicht viel schneller gehen, aber es wäre zumindest sicherer.

@Franz577
Ok, aber das kann es ja wohl auch nicht sein, da man so aus einer untergeordneten Straße fast keine Chance hätte.

Wenn niemand dich reinlässt und der Verkehr durchgehend so dicht wie von dir beschrieben ist, ist dies bei jeder „untergeordneter“ Straße so.

@Antitroll1234

Es ist aber verboten, andere nicht reinzulassen, wenn der Verkehr sehr dicht ist bzw. stockt. Dann muss man immer wieder auch mal eine Lücke für den einfahrenden Verkehr lassen, weil dieser ja sonst nie eine Chance hätte.

Steht so auch eindeutig in der StVO (Stichwort Rücksichtnahme).

Und man darf auch in keine Kreuzung oder Einmündung fahren, wenn man diese aufgrund der Verkehrsdichte nicht räumem bzw. überqueren kann, sondern muss dann davor warten.

@Franz577
Es ist aber verboten, andere nicht reinzulassen, wenn der Verkehr sehr dicht ist bzw. stockt. 

Quatsch, der Vorfahrtberechtigte muss nicht auf seine Vorfahrt verzichten.

Was ist los mit dir ? Hast Du überhaupt eine Fahrerlaubnis ?

Steht so auch eindeutig in der StVO (Stichwort Rücksichtnahme).

Du interpretierst da so einiges falsch, die Vorfahrt des Vorfahrtberechtigten verfällt natürlich nicht. Sehr haarsträubend deine Äußerungen, da bekommt man echt Angst.

Und man darf auch in keine Kreuzung oder Einmündung fahren, wenn man diese aufgrund der Verkehrsdichte nicht räumem bzw. überqueren kann, sondern muss dann davor warten.

Boah ist das nervend, was zum Kuckuck hat dies nun mit deiner hier gestellten Frage zu tun.

Geh zur Fahrschule und erwerbe eine FE, vorher macht es mit deinem Wissensstand keinen weiteren Sinn.

@Antitroll1234

Sorry, aber das mit der Fahrschule würde ich eher DIR mal empfehlen!

Ich habe FE aller Klassen und das schon seit fast 25 Jahren!

Quatsch, der Vorfahrtberechtigte muss nicht auf seine Vorfahrt verzichten.

Doch, wenn der Verkehr stockt oder nur noch sehr langsam fließt, dann muss er das sehr wohl!

Wie soll denn der Verkehr aus einer untergeordneten Straße dann sonst eine Chance haben, in die Hauptstraße einzubiegen?

Wenn der Verkehr auf der Hauptstraße sehr dicht ist und nur noch sehr langsam fließt, dann ist bei Einmündungen zumindest auch das Reissverschlussverfahren anzuwenden bzw. rücksichtsvolle Fahrer machen das automatisch!

Aber du scheinst einer zu sein, der immer nur auf sein festgeschriebenes Vorfahrtsrecht pocht! Da fällt dir scheinbar ein Zacken aus der Krone, wenn du andere mal reinlässt, oder?

Erbärmlich!

@Franz577
Ich habe FE aller Klassen und das schon seit fast 25 Jahren!

Gott bewahre, bei dem Stuss den Du vom Stapel lässt kannst Du all den anderen Verkehrsteilnehmern danken welche für dich mitdenken wenn Du schon bei deiner Frage völlig überfordert und Fehleinschätzungen der Verkehrsregeln unterliegst.

Es ist wirklich Haarsträubend.

Doch, wenn der Verkehr stockt oder nur noch sehr langsam fließt, dann muss er das sehr wohl!

Muss er nicht, und ist auch nicht deine hier gestellte Frage.

Wie soll denn der Verkehr aus einer untergeordneten Straße dann sonst eine Chance haben, in die Hauptstraße einzubiegen?

Warten bis frei ist wenn ihn keiner reinlässt, wurde dir doch bereits mitgeteilt.

Wenn der Verkehr auf der Hauptstraße sehr dicht ist und nur noch sehr langsam fließt, dann ist bei Einmündungen zumindest auch das Reissverschlussverfahren anzuwenden

Nein ist nicht anzuwenden, gerne kannst Du aber den § der StVO posten der deine Meinung bestätigt.

Aber du scheinst einer zu sein, der immer nur auf sein festgeschriebenes Vorfahrtsrecht pocht!

Was ist los mit dir ? Du fragst wie die Regeln sind und kommst mir so einem Quatsch. Was stimmt bei dir nicht ?

@Antitroll1234
Was stimmt bei dir nicht ?

Das frage ich mich v.a. bei dir.

Du hast scheinbar noch nie was davon gehört, dass Kreuzungen und Einmündungen immer freizuhalten sind.

Ganz unabhängig davon, ob es bei meiner Frage nun genau darum geht oder nicht.

Deine Aussage, man müsse niemanden aus einer Nebenstraße reinlassen, wenn der Verkehr stockt, widerspricht dieser Regel jedenfalls und sagt dazu auch noch sehr viel über dich aus.

Ich würde mal sagen, du bist charakterlich ungeeignet, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Denn gegenseitige Rücksichtnahme bedeutet auch, nicht immer nur stur auf sein Recht zu pochen.

@Franz577
Es ist aber verboten, andere nicht reinzulassen, wenn der Verkehr sehr dicht ist bzw. stockt.

Nein, ist es nicht. Das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme in der StVO ist nämlich nicht einklagbar. D.h., wenn niemand dich einscheren lässt, bleibst du da stehen bis zum Jüngsten Tag - zumindest dann, wenn du dich korrekt verhältst.

Und man darf auch in keine Kreuzung oder Einmündung fahren, wenn man diese aufgrund der Verkehrsdichte nicht räumem bzw. überqueren kann, sondern muss dann davor warten.

Das ist richtig, ändert aber an der Vorfahrtberechtigung rein überhaupt nichts. D.h., das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers gereicht dir nicht zur Berechtigung, dich ebenfalls falsch zu verhalten. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht - selbst wenn der Vorfahrtsberechtigte rückwärts, mit einem Tutu bekleidet, Grimassen schneidend und "Come to the Cabaret!!" gröhlend die Kreuzung blockierte, wärst du immer noch nicht berechtigt, ihm die Vorfahrt zu nehmen.

@FordPrefect
Das ist richtig, ändert aber an der Vorfahrtberechtigung rein überhaupt nichts.

Mag sein, aber es wird ja behauptet, dass man niemanden reinlassen müsste.

Wenn man sich jedoch an diese Regel hält (also die Kreuzung oder Einmündung nicht blockiert), dann ergibt sich das automatisch, denn wenn diese Lücke frei bleibt, kann der Verkehr aus der Nebenstraße einfahren.

Also ist die Behauptung, man müsse auch bei stockendem Verkehr niemanden reinlassen, faktisch falsch.

Man muss die Kreuzung freihalten und somit auch jemanden reinlassen.

@Franz577

Das war aber nicht die Frage. Die Kreuzung ist ja gerade kein Kreisverkehr.

@FordPrefect

Ich weiß, dass es nicht exakt die Frage war, aber im Kreisverkehr gilt letztlich dasselbe, wenn der Verkehr stockt (auch wenn dies dort deutlich seltener der Fall sein dürfte, da der Verkehr aus dem Kreis auch immer irgendwie wieder rauskommt).

Wer sich bereits im Kreisverkehr befindet, hat Vorfahrt.

Genauso ist es und nicht anders. Daran ändert auch deine geschilderte Situation gar nichts.

Aber ist es nicht so, dass zwar Vorfahrt hat, wer bereits im Kreisverkehr ist, aber derjenige zuerst einfahren darf, der den Kreisverkehr zuerst erreicht hat?

Nein, so ist es nicht. Eine solche Regelung gibt es nicht.

Wenn hier nun einer einfach "durchzieht", während ein anderer einfährt und es zum Zusammenstoß kommt, wie sieht da die Schuldfrage aus?

Dann hat der einfahrende Schuld wegen Missachtung der Vorfahrt, siehe Satz 1.

Und da kommt es immer wieder vor, dass man aus einer Nebenstraße kaum eine Chance hat, in den Kreisverkehr zu kommen,

Dann heißt es schlichtweg warten und wenn es eine Stunde ist, aber eine andere Möglichkeit sieht die StVO nicht vor.

Anders als sich irgendwie in den Kreisverkehr hineinzuzwängen hat man da aus einer Nebenstraße oftmals gar keine Chance.

Das geschieht dann auf eigenes Risiko.

Dann hat der einfahrende Schuld wegen Missachtung der Vorfahrt, siehe Satz 1.

Nein, denn der andere muss auch langsam an den Kreisverkehr heranfahren und darf nicht einfach mit unverminderter Geschwindigkeit durchziehen, so als ob er auf einer Vorfahrtsstraße wäre.

Insofern trifft ihn sicher auch eine Mitschuld, wenn er sich daran nicht hält.

@Franz577
Nein, denn der andere muss auch langsam an den Kreisverkehr heranfahren

Und wo soll das stehen? §8 der StVO sagt lediglich: "Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird."

Wenn ich also an einen Kreisverkehr heranfahre und erkennen kann, dass sich niemand mit Vorfahrt im Kreisverkehr befindet und ich daher auch nicht warten muss, brauche ich auch die Geschwindigkeit nicht zu verringern.

@Hamburger02

Trotzdem ist ein Kreisverkehr keine Kreuzung mit Vorfahrtsstraße.

Der am Kreisel ankommende Verkehr ist aus allen Richtungen gleichberechtigt, weshalb es nicht einzusehen ist, dass sich die Fahrzeuge auf der verkehrsreicheren Straße wie eine Perlenkette durch den Kreisel ziehen, während die aus der Nebenstraße nur mit Glück mal in den Kreisel einfahren können, obwohl sie gleichberechtigt sind.

@Franz577

Tja, das Leben ist zwar hart, aber ungerecht.

Nun ist die Einsichtsfähigkeit der einzelnen Autofahrer aber kein Kriterium, das in der StVO vorkommt oder irgendwie berücksichtigt wird.

In der geschilderten Situation liegt keine Gleichberechtigung vor. Die Perlenkette befindet sich ja bereits im Kreisverkehr (auf der Kreisfahrbahn) wenn sie bei dir ankommt und hat demenstprechend die Vorfahrt gegenüber allen nachfolgenden Einfahrten.

Da ist §8 der StVO völlig einbdeutig:
"(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt."

Das ist im Prinzip kein anderes Problem als an einer normalen Kreuzung auch. Kenne das selber, denn die Ausfahrt aus meiner Siedlung mündet in eine Vorfahrtsstraße ein, die als Durchgangsstraße speziell im Feierabendverkehr sehr stark befahren ist. Da warte ich auch oft minutenlang (gefühlt stundenlang), bis sich endlich mal eine Lücke auftut, während die anderen wie an einer Perlenschnur an mir vorbeiziehen. Normalerweise müsste ich links abbiegen, aber das ist praktisch völlig unmöglich, weil da praktisch nie zwei Lücken zeitgleich bei mir vorbeikommen. Da muss ich dann erstmal rechts , um überhaupt auf die Straße zu kommen, um dann etwa 100 m später an einer Ampelkreuzung zu wenden und auf die Gegenfahrbahn zu kommen.

@Hamburger02

Richtig, nur mit dem Unterschied, dass der Verkehr auf einer Vorfahrtsstraße tatsächlich Vorrang vor dem Verkehr aus der Einmündungsstraße hat.

Wenn der Verkehr dort dann irgendwann mal so dicht wird, dass er nur noch langsam fließt, dann lässt man automatisch auch die wartenden Fahrzeuge der Nebenstraße einfahren bzw. muss das sogar, da man eine Kreuzung oder Einmündung nicht blockieren darf.

Beim Kreisverkehr hingegen kann man darauf lange warten, da dort der Verkehr viel seltener stockt, weil in irgendeine Richtung immer was geht.

Das ist zwar für den Verkehrsfluss einerseits gut, aber auch nur dann, wenn man sich auf der Hauptachse befindet.

Und es ist auch gut, dass der Verkehr im Kreisel Vorfahrt hat, denn würde rechts vor links gelten, käme der Verkehr an stark befahrenen Kreiseln schnell zum Erliegen.

Aber der Verkehr aus Nebenstraßen ist am Kreisverkehr stärker benachteiligt, obwohl der am Kreisel ankommende Verkehr aus allen Richtungen gleichberechtigt ist.

@Franz577
Aber der Verkehr aus Nebenstraßen ist am Kreisverkehr stärker benachteiligt,

Aber nur, wenn die Nebeneinmündung hinter dem Hauptstrom liegt. Liegt sie davor, muss der Hauptstrom anhalten, um den Nebenverkehr durchzulassen.

@Hamburger02

Na das ist ja logisch, aber es kommt eben doch häufiger vor, dass die Nebeneinmündung hinter dem Hauptstrom liegt.

Und das führt dann teilweise zu chaotischen Rückstaus auf den Nebenstraßen, die es früher an diesen Stellen gar nicht gegeben hat, wo es z.B. noch eine Ampelschaltung gab.

Bei der Errichtung von Kreisverkehren gilt es daher auch, entsprechend vorausschauend zu planen und zunehmende Verkehrsströme mit einzukalkulieren, was leider nicht immer geschieht.

Aber ich glaube, wenn irgendwo erstmal ein Kreisverkehr errichtet wurde, dann wird er dort höchstwahrscheinlich auch bleiben.

Mir sind zumindest keine Fälle bekannt, wo ein Kreisel entfernt und wieder zu einer Kreuzung oder Ampelkreuzung zurückgebaut wurde.

@Franz577
Bei der Errichtung von Kreisverkehren gilt es daher auch, entsprechend vorausschauend zu planen und zunehmende Verkehrsströme mit einzukalkulieren, was leider nicht immer geschieht.
Aber ich glaube, wenn irgendwo erstmal ein Kreisverkehr errichtet wurde, dann wird er dort höchstwahrscheinlich auch bleiben.

Da kann ich dir allerdings Recht geben.

An der Vorfahrtsregelung ändet sich da nix.

Ist es nicht kar, gibts Teilschuld. Alles Weitere kann dann u.a. ein Gutachter feststellen.

Wer sich im Kreisverkehr befindet hat normalerweise nicht Vorrang! Darum gibt es bei den zulaufenden Straßen ein Vorrang geben Schild. Dieses bedeutet, dass du niemanden, der im Kreisverkehr fährt den Vorrang wegnehmen kannst. Du darfst weder jemanden behindern noch gefährden. Solltest du einfahren, bist du auf jeden Fall schuld.

Wer sich im Kreisverkehr befindet hat normalerweise nicht Vorrang! Darum gibt es bei den zulaufenden Straßen ein Vorrang geben Schild.

Das ist doch aber jetzt ein Widerspruch.

Natürlich hat derjenige, der sich bereits IM Kreisel befindet Vorrang vor dem einfahrenden Verkehr.

Aber wenn zwei Fahrzeuge aus unterschiedlichen Richtungen auf den Kreisel zufahren, dann fährt logischerweise zuerst der rein, der den Kreisel früher erreicht hat.

@Franz577

Im Kreisverkehr gilt wie überall anders auch, der Rechtkommende hat Vorrang

@Enzi1
Im Kreisverkehr gilt wie überall anders auch, der Rechtkommende hat Vorrang

Wo hast du denn deinen FS gemacht?

Man lese § 8 Abs. 1a StVO:

Zitat:

"Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig."

Zitat Ende, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html

Man lese u.a. https://www.avd.de/regeln-kreisverkehr/

Wenn dort kein Z215 angebracht ist, handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr. Das war aber nicht die Frage.

@FordPrefect

Ich habe auch nichts dagegen gesagt! Nur wenn ein Vorgang gewähren Schild angebracht ist, dann hat der im Kreisverkehr die Vorfahrt. Ansonsten der einfahrende gemäß der "rechtkommerregel"