Blinken im Kreisverkehr und nicht rausfahren wer hat schuld?

9 Antworten

Man fährt erst in den Kreisverkehr ein, wenn der sonst Vorfahrtberechtigte, erkennbar abbiegen will. Der Blinker ist lediglich ein Hinweis auf eine mögliche Abbiegungsabsicht und keine Garantie, da er auch unbeabsichtigt gesetzt werden kann. In dem von dir geschilderten Fall sind beide Verkehrsteilnehmer schuld.

Bitte unterscheiden zwischen Verkehrsrecht und Haftungsrecht. Im Straßenverkehr gilt der Vertrauensgrundsatz. Der Verkehrsteilnehmer darf deshalb vertrauen, dass wenn ein Fahrzeuglenker blinkt, dass er dann auch seine Fahrtrichtung ändert, auch wenn er es gar nicht wollte. Verkehrsrechtlich wird wohl nur der Falschblinker zu belangen sein. Anders sieht es im Haftungsrecht aus. Hier wird in verschiedenen Urteilen die Schuld geteilt. Hier geht es aber nur darum, wer den Schaden am anderen Fahrzeug zahlt und hier wird gehälftelt.

Ich würd sagen, der, der blinkt und nicht abbiegt hat Schuld. Ich bin zwar erst in der Fahrschule, aber ich denke, dass wenn man blinkt sollte man direkt abbiegen und nicht noch zwei Runden warten - sonst täte das Abblinken gar keinen Sinn.

beide sind gleich schuldig

(einem bekannten von mir passiert)

Ich würde sagen Auto B , im Kreisverkehr muss man eigentlich immer vorsichtig sein und mit sowas rechnen. Grade weil die Blink Regel noch nicht ewig gilt. Wie es allerdings rechtlich aussieht, weiß ich nicht =)