Wer hat Vortritt, wenn jemand überholt?
Hallo zusammen
Wer hätte bei dieser Situation Vortritt? Ein langsamer Traktor (rot) fährt auf der Strasse (nach rechts). Hinter ihm ist ein schnelleres Auto (blau) und dieses möchte Überholen. Von links will einer (gold) rechts abbiegen. Der goldene Wagen hat gegenüber der grossen Strasse keinen Vortritt. Dann müsste er ja dem Überholer den Vortritt gewähren. Allerdings wenn er schon raus fahren würde, dürfte der blaue Wagen nicht mehr überholen, da die Spur ja besetzt ist. Wer hat denn da Vortritt? Die meisten schauen beim rechtsabbiegen ja nur links. Gäbe eine gefährliche Situation dann. (Unten ist die Skizze)
7 Antworten
Kommt drauf an ob innerorts oder außerorts. Soweit ich weiß ist es so wenn es innerorts ist und was passieren würde der Überholende Schuld ist weil innerorts sollte man nicht überholen in so einer Situation.
Nein das darf man so oder so nicht, niemand befährt eine Straße teilweise. Man darf natürlich nur so weit rausfahren bis man kompletten Überblick in beide Richtungen hat. Und wenn dann jemand kommt und man zu weit ist sollte derjenige zurücksetzen oder der andere das überholen vermeiden weil er sieht da steht jemand
Das käme darauf an, wie lange das goldene Fahrzeug bereits eingebogen ist, wie weit der Fahrer nach rechts sehen könnte, wie lange das andere Fahrzeug den Traktor bereits am Überholen ist, und ob der Fahrer mit dem einbiegenden Fahrzeug rechnen mußte.
Pauschal läßt sich das nichzt beurteilen.
ah ok. Es kommt auf den Zeitpunkt des einbiegens und des überholens an?
Ja. Und auf den Strassenverlauf und auf die Geschwindigkeit.
Nun, in Deutschland gilt:
Eine Vorfahrt gilt über die gesamte Fahrbahnbreite! D. h. du musst beim nach rechts abbiegen auch nach rechts schauen, ob dort jemand auf deiner Fahrbahn dir entgegen kommt.
Macht ja auch Sinn: denn soll derjenige der gerade an geparkten Fahrzeugen vorbei fährt, 20 m vorher aussteigen und vorlaufen um zu schauen, ob da demnächst einer von links kommt?
Versetze du dich doch mal in die Lage des von rechts Kommenden. ;)
https://www.iww.de/ue/archiv/haftung-das-vorfahrtsrecht-gilt-auf-der-gesamten-strassenbreite-f18604
Je nach Situation kann es ggf. zu einer Mithaftung eines Überholenden kommen - aber selbst DAS ist nach folgendem Urteil eher fraglich:
Und wenn einer an geparkten Fahrzeugen vorbeifährt, kann diesem wohl kaum eine Mitschuld angelastet werden...
Selbst die StVO schreibt ja in § 2, Abs. 2 nur:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Betonung auf "möglichst"! Und geparkte Autos können wir ja schlecht beiseite schubsen.^^
Mal abgesehen davon, das lt. einiger Urteile das Rechtsfahrgebot nur den Nachfolgenden- und Gegenverkehr schützen soll, nicht aber einmündende!
Und am Rande bemerkt: wer aus Einfahrten einfach so nach rechts semmelt, hat in jedem Fall zu 100 % schuld.
Kurz vor einer Einmüdung überholt man nicht. die Frage ist auch ist es Innerorts oder außerorts. Der Überholer muss ja auch sicherstellen, dass niemand gefährtet wird. Deshalb sollte er warten bis die Einmüdung vorbei ist und dann schauen, ob er überholen kann.
Aber letztendlich wenn es zum Unfall kommt würde der Sachverhalt dann geklärt werden.
Warum schauen die meisten nur nach rechts beim abbiegen, man sollte immer nach Rechts und links schauen. Das wichtige ist auch, man muss auch immer mit Fehler durch andere Rechnen, deshalb ein kurzer Blick nach links ist nie verkehrt und sollte immer gemacht werden.
Der jenige der die Vorfahrt zu gewähren darf die Straße nicht teilweise befahren sondern muss an der Kreuzung warten bis er einfahren kann.
Wenn er aber praktisch schon eingefahren ist, dann darf der andere ja auch nicht überholen, da die Spur ja nicht frei ist. Wenn der goldene schaut und sieht dass es gut ist und der blaue genau dann überholt, wer ist dann schuld?
Schwierig zu sagen. Ich würde sagen beide haben ein Teilschuld.
Ja aber darf der der die Vorfahrt gewähren muss die Straße teilweise befahren?