Wer hat Vorfahrt beim Reißverschlussverfahren?

6 Antworten

Im Prinzip verhalten sich beide nicht ganz korrekt. Zunächst ist das natürlich der Autofahrer auf der durchgehenden Spur, da er gemäß §7 (4) StVO das Einfädeln ermöglichen muss. Aber auch der Einfädelnde hat Abs. 5 zu beachten, nach dem er den Fahrstreifenwechsel so durchzuführen hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Ich würde schätzen, wenn sich nach rechts eingefädelt wird, hat die Rechte vorfahrt. Wenn also einer nicht mitzieht, darf der linke sich nicht reindrängeln.

Aber dafür ist ja genau das Reißverschlussverfahren..........

der, der auf der weiterführenden spur ist, ist prinzipiell vorfahrtberechtigt. egal, ob dies nun die linke oder die rechte spur ist.

es sollte den andern reinlassen, muss aber nicht. das reindrängeln ist erzwingen der vorfahrt und strassenverkehrsgefährdung. übrigens mit vorsatz.

am ende der einfädelungsspur würde ich immer entsprechend einfädeln lassen - weiter hinten jedoch nicht unbedingt, weil das den verkehrsfluss beeinträchtigt. wenn der andere verkehrsteilnehmer korrekt bis zum ende der spur durchfährt, lass ich ihn auch korrekt rein.

ich finds sowieso behämmert, dass alles durch rechthaberische gesetze geregelt werden muss.... die paar ermessenssituationen wird man aber im zeitalter des selbstverständlichen rechtsüberholens und beharrlichen linksspurfahrens (auch wenn auf kilometer die rechte spur frei ist) auch noch ausmerzen...

franneck1989  03.11.2015, 08:07

der, der auf der weiterführenden spur ist, ist prinzipiell vorfahrtberechtigt.

Nicht beim Reißverschlussverfahren

Vorfahrt hat der, der auf seiner Fahrspur bleibt.

Der, der die Fahrspur wechselt, hat die Vorfahrt zu gewähren. Reindrängeln ist also nicht.

franneck1989  03.11.2015, 08:05

So nicht richtig. Beim Reißverschlussverfahren hat der Durchfahrende keine Vorfahrt, siehe §7 Abs. 4 StVO

Pfaffenhofener  03.11.2015, 09:02
@franneck1989

Doch. Der § sagt nur aus, daß man das Einscheren zu ermöglichen hat. Trotzdem hat der Vorfahrt, der den Fahrstreifen nicht wechseln muß.

Man kann also den Fahrstreifenwechsel nicht erzwingen, wenn ein "Idiot" einen nicht rüberläßt.

franneck1989  03.11.2015, 09:24
@Pfaffenhofener

Man kann also den Fahrstreifenwechsel nicht erzwingen, wenn ein "Idiot" einen nicht rüberläßt.

Stimmt, das regelt dann aber Abs.5

Die sonst übliche Vorfahrtsregelung ist mit Abs.4 aber zumindest soweit außer Kraft gesetzt, als das den durchfahrenden Verkehr zumindest eine Teilschuld trifft

hi.
der jenige,bei dem die spur endet und er sich auf deine einordnen muss,muss vorrang gewähren. je nach verkehrsaufkommen,soll er schon früher zum wechseln ansätzen (blinken und beobachten).meist lassen die autos einen einordnen.

lg.

ThomasAral  03.11.2015, 05:44

eben nicht, das provoziert staus --- man solllte die spur auf der man fährt bis zum ende weiterfahren, wenn die andere nicht frei ist und nicht bereits früher wechseln. einfädeln heisst dann auch nicht wie es in der praxis ist, das die eine spur erstmal 10 autos fahren und dann auf der anderen 3 autos ... sondern immer 1 auto hier, das andere da --- egal ob eine spur mehr aufkommen hat als die andere. also beim einfädeln nicht beim vordermann nahe ran um sich mit "durchzuschmuckeln".