Habe jemamden die Vorfahrt genommen und dieser ist mir ungebremst reingefahren, Teilschuld?

5 Antworten

Du hast ihr die Vorfahrt genommen und infolgedessen kam es zu einem Unfall.

Wenn sie die zulässige Geschwindigkeit nicht gerade dramatisch überschritten hat, dürfte ihr für das unterlassene Bremsen nur eine geringe Mitschuld von ein paar Prozent gegeben werden.

Das brächte Dir ein paar Jetons für die Reparatur Deines Wagens ein - Deine Versicherung müsste ihr aber trotzdem den größten Teil der Reparatur ihres Wagens bezahlen und würde Dich zurückstufen; hinzu käme das Prozesskostenrisiko.

So richtig viel würde Dir ihre Teilschuld also nicht bringen.

Daran dürfte auch ihr dämlicher Spruch, sie "habe es nicht so mit der Bremse" nicht viel ändern.

Nun, Vorfahrt hat nur, wer im entscheidenden Augenblick das Vorfahrtsrecht auch unmittelbar wahrnehmen kann. Man muss niemandem die Vorfahrt gewähren, der sich noch in weiter Ferne befindet und unmöglich im Verlaufe des eigenen Abbiegens in die Kreuzung hineinfahren kann.

Wenn du also bereits in der Kreuzung standst, als sie herangefahren kam, dann hätte sie dir Gelegenheit geben müssen, die Kreuzung zu räumen, denn sie darf natürlich trotz Vorfahrt nicht einfach in dich hineinfahren. Statt dessen hat sie § 11 Abs. 3 zu beachten:

§ 11 Besondere Verkehrslagen
...
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; (...)

Anders sieht es aus, wenn du sie schon herannahen sehen konntest und dennoch in die Kreuzung eingefahren bist, weil du es deiner Meinung nach "gerade soeben" noch geschafft hättest abzubiegen, wenn nicht dummerweise der Verkehr plötzlich zum Erliegen gekommen wäre. Dann hättest du die Vorfahrt gewähren müssen.

Die Wahrheit (und somit die Haftungsquote) wird wohl irgendwo dazwischen liegen.

Melde den Unfall umgehend deiner Versicherung, dazu bist du vertraglich verpflichtet.

Lasse deinen Schaden schätzen und fordere Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung - von sich aus wird diese dir kein Angebot machen.
Die gegnerische Versicherung muss dir auf deine Forderung hin innerhalb von 3 Monaten ein Regulierungsangebot machen oder eine begründete Ablehnung zukommen lassen. Wenn dir das Angebot oder die Ablehnung nicht gefällt, musst du gegen die gegnerische Versicherung klagen. Damit solltest du dann aber besser einen Anwalt beauftragen.

wir waren nicht dabei, von daher entscheidet die polizei, wer schuld hat bzw. die versicherungen

Aliha  23.02.2015, 00:00

Die Polizei entscheidet gar nichts, die Beamten werden den Unfall aufnehmen und die Akte weiterleiten.

Ob ihr eine Teilschuld zuzurechnen ist, wird der Verkehrsrichter entscheiden.

Da entscheidet im Endeffekt ein Gericht (NICHT die Polizei!!!), aber in dem Fall würde ich mal vorsichtig optimistisch sein...

Du solltest dich umgehend mit deiner Versicherung in Verbindung setzen! Ich könnte mir gut vorstellen, dass die eine Teilschuld der Gegnerin sieht.