Wer hat Vorfahrt bei ausgeschalteter Ampel? Auto oder Fußgänger?

8 Antworten

oh ich weiß das der Fussgänger immer Vorrecht hat, es sei denn er springt plötzlich und unerwartet vor dem PKW, wenn dieser auf seiner gleichen Höhe ist. Dann hat der Fussgänger Schuld, da er einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr vorgenommen hat. Solange der Fussgänger aber Sichtbar ist, muß man damit rechnen, das er eine Unüberlegte Handlung tätigen kann. Das Heißt angemessene Geschwindigkeit, die bei Unvorhergeschehnisse Kontrollierbar ist. Ansonsten ist man mit Schuld, oder sogar wegen Fahrlässigkeit dran. Egal ob ein Zebrastreifen, eine Fussgängerampel vorhanden ist und der Fussgänger sie nicht nutzt. Ein Fussgänger ist immer sehr früh erkennbar, wenn er nicht gerade direkt hinter einer scharfen Kurve, hinter einem Hinterniss oder parkendem PKW hervortritt auf die Fahrbahn.

Ruedi  31.03.2009, 18:28

Blödsinn, weil total pauschaliert.

§ 38 STVO (Straßenverkehrsordnung):

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest .... verwendet werden.

Für Fußgänger gilt beim Überqueren von Straßen § 25 STVO.

(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen

Guppy194  29.11.2008, 07:28

§26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.

also an Hauptstraßen denke ich autos nebenstraßen Fußgänger aber sonst eigentlich rücksicht nehmen ist das beste um sich ärger zu ersparen

Ruedi  31.03.2009, 18:23

Wenn man abbiegt und die Fußgänger wollen die Straße überqueren, in die man einbiegen will, haben die Fußgänger grundsätzlich das Vorrecht. Wenn man geradeaus weiterfährt, haben die Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, Wartepflicht. Ich glaube, bei abknickenden Vorfahrtsstraßen gibt es eine Ausnahme. Muss mich da nochmal schlau machen.

Ruedi  31.03.2009, 18:29

Immer, wenn man an einer unbeampelten Kreuzung abbiegen will, haben die Fußgänger das Vorrecht, welche die Straße überqueren wollen, auf die man abbiegen will. Will man selbst jedoch geradeaus fahren und Fußgänger wollen die Straße überqueren, müssen diese warten.

Schwächeren Verkehrsteilnehmern ist immer Vorrang zu gewähren.

Ruedi  31.03.2009, 18:15

Gequirlte... -.-

denecke  01.04.2009, 12:26
@Ruedi

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sind genauso zu beachten wie Höflichkeit und Respekt bei der Kommentierung von Antworten. Da deine anderen Antworten das gleiche aussagen wie meine Antwort, bis auf das Vorfahrtsrecht beim Geradeausfahren, welches ich nicht separat erwähnt habe, ist dieser Kommentar für mich nicht nachvollziehbar. Und selbst wenn das Fahrzeug geradeaus fährt und der Fußgänger sich bereits auf der Fahrbahn befindet, würde ich dennoch bremsen, denn eine ca. 75kg schwere Kühlerfigur verursacht erhöhten Treibstoffverbrauch.

Ruedi  17.03.2010, 01:34
@denecke

Deine Antwort ist aber - bezogen auf die Frage des Fragestellers - falsch! Sie entspricht nicht dem, was man in der Fahrschule gelernt hat.

Daran ändert auch nichts, dass man niemanden, der sich falsch verhält, deswegen gefährden oder verletzen darf. Die Vorfahrtregeln sind nunmal ganz andere.

denecke  17.03.2010, 09:07
@Ruedi

Hallo Ruedi. Ich geb dir sogar recht. Meine Antwort ist etwas pauschal. Außerdem hätte bei Fragestellung präzisiert werden sollen, ob es um´s einfache geradeausfahren oder um das Abbiegen geht.

Dann gilt es wie am Zebrasteifen, du kannst, musst aber nicht halten. Aber besser du tust es, schon aus Rücksicht für die Fußgänger.

guslan  29.11.2008, 00:42

Das ist falsch!!! Du musst am Zebrastreifen anhalten, siehe StVO §26
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2)Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3)An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4)Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

Ruedi  31.03.2009, 18:20

Mädchen, Mädchen, geh bitte zurück in die Fahrschule!!! Am Zebrastreifen MUSS grundsätzlich jedes Auto anhalten, wenn ein Fußgänger das Überqueren desselbigen anzeigt! Wer hat Dir denn so einen Blödsinn erzählt?!?!? Fährst Du auf einer 3spurigen Autobahn auch immer in der Mitte, weil die rechte Spur nur für LKW gedacht ist?!?! Wenn die Ampel ausgeschaltet ist, dann verhält es sich an der Kreuzung genau so wie an jeder anderen, unbeampelten Kreuzung!