Wer ist Schuld und wer muss zahlen?

4 Antworten

Das muss man differenzieren.

Hat der Müllwagen tatsächlich links geparkt? Oder hat er nur dort gehalten um seiner Aufgabe nachzukommen?

Was heißt: Auto passt durch? Gerade so? War das für den LKW-Fahrer erkennbar? Musste der PKW-Fahrer nicht zwingend damit rechnen das das Müllfahrzeug jeden Moment wieder anfährt?

Fahrzeuge mit gelbem Blinklicht haben Sonderrechte. Diese umfassen natürlich nicht das Anfahren vom Fahrbahnrand ohne sich vorher davon überzeugt zu haben das dies gefahrlos möglich ist. Das gelbe Blinklicht signalisiert aber allen anderen Verkehrsteilnehmern das hier erhöhte Vorsicht verlangt wird, man sollte sich also defensiv verhalten, nur fahren wenn die Lage eindeutig ist und es auch ausreichend Platz gibt. Ich denke das die Verkehrslage hier alles Andere als klar war.

Der PKW-Fahrer hätte sich nicht am Müllfahrzeug vorbeizwängen dürfen, der Fahrer des Müllwagens durfte nicht anfahren wenn er nicht sicher war das die Straße frei ist. Ich sehe hier eine Teilung der Schuld, wie hoch die ausfällt muss unter Umständen ein Gericht entscheiden.

Die Teilkasko hilft hier nicht weiter.

Nach der Fallschilderung ist der Fahrer des Müllwagens schuld, so dass die Kfz-Haftpflicht des Müllwagens zahlen muss. Bei selbstverschuldetem Unfall zahlt eine TK nur den am eigenen Fahrzeug entstandenen Glasschaden. Für den vollen Schepper bräuchte man schon die Vollkasko.

Ein Müllwagen wird wohl kaum links parken!!!??? Vorraussichtlich werden von Müllmännern Mülleimer entleert! Was ist wenn der rechts vorbeifahrende Fahrer einen Müllmann umfährt? Wäre da ganz ganz vorsichtig mit einer Schuldzuteilung. Würde mich auf alle Fälle rechtlich belehren lassen. Auch der ADAC hilft dabei

der Fahrer des Müllwagens.