muss ich den fußgänger durchlassen?

 - (Auto, Verkehr)

11 Antworten

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Der Fußgänger ist wartepflichtig.
Der §9 Abs.3 und §25 Abs.3 StVO regeln das Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger und den daraus entstehenden Konflikt mit Fahrzeugen.
Es wird differenziert, ob das Fahrzeug abbiegt und die Straße, in die eingebogen wird vom Fußgänger überquert wird, oder ob der Fußgänger die Straße überqueren möchte, auf der das Fahrzeug bereits fährt.
Im ersten Fall hat der Fußgänger Vorrang, ganz klar. Im zweiten muss er warten. Auch klar.
Es bleibt also die Frage, ob das Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße ein abbiegen ist. Und das ist es NICHT (obwohl der Blinker gesetzt werden muss, das nur nebenbei). Man befindet sich als Autofahrer nach passieren der Kreuzung schließlich auf der gleichen Straße wie vorher. Das ist Sinn und Zweck der abkn. Vf-Str. Daher: Fußgänger muss warten!

FreshS  15.02.2010, 22:59

Trozdem, Wird er angefahren zahlt die Versicherung des Fahrzeugs.

redead118  15.02.2010, 23:05
@FreshS

Zumindest zieht man als Autofahrer den Kürzeren, korrekt. Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht das gleiche. Im Einzelfall wird zu prüfen sein, ob die Schuld aufzuteilen ist.

Leon97531  16.02.2010, 00:28
@redead118

Auch bei einer abknickender Vorfahrtstraße gilt:
Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten

Crack  16.02.2010, 12:24
@Leon97531

Eure Kommentare sind ja gut gemeint.

Gefragt wurde aber hier wer Vorrang hat. Und das ist nun mal das Auto. Folgen aus eventuellem Fehlverhalten sind dann eine andere Sache. Redead118 hat es gut beschrieben. DH!

JotEs  16.02.2010, 15:49
@Crack

"redead118" behauptet aus dem Blauen heraus, dass das Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße kein Abbiegen sei.

Das wird einfach so hingenommen und er/sie bekommt dafür 4 x DH.

.

Leon97531 und meine Wenigkeit weisen nach, dass derjenige Fahrzeugführer, der einer "abknickenden Vorfahrt" folgt, auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und wenn nötig zu warten hat.

Dafür erhält jeder der beiden 1 x DH (und zwar vom jeweils anderen).

.

Soviel Ignoranz habe ich selbst hier bei gf bisher nur selten erlebt ...

Sathupradit  05.10.2013, 22:33
@JotEs

Unglaublich, dass hier bewußt eine falsche Antwort als hilfreichste Antwort ausgewählt wurde.

Also ich bin Fahrlehreranwärter und pauke diese Thematig gerade voll aus. Du musst anhalten und den Fußgänger passieren lassen. es ist zwar alles in §§ 9 / 25 geregelt, hinzu kommt aber wie der Kollege schon richtig gesagt hat, dass es hier zu keinem Abbiegevorgang kommt. Man kann allerdings von einem Fußgänger nicht erwarten, dass er dieses wissen kann, was ein Abbiegevorgang darstellt und was nicht. Da man nicht davon ausgehen kann, dass ein Fußgänger die Bedeutung einer abknickenden Vorfahrtstraße kennen wird. Somit ist der Fußgänger hiervon freigestellt und hat Vorrang. du musst also anhalten und warten. An den Kollegen oben (Verweise ich auf die Anlage 3 LfdNr. 2.1 StVO)

Sathupradit  05.10.2013, 22:32

sehr gute Antwort

Nein, der Fußgänger folgt nicht dem Straßenverlauf!

Sathupradit  05.10.2013, 22:31

Trotz der sonst guten Antworten ist diese Antwort leider falsch.

Ja, Du musst den Fußgänger durchlassen.

Anbei als Bild die amtliche Prüfungsfrage mit Lösung bei einer abknickenden Vorfahrtstraße.

 - (Auto, Verkehr)
Sathupradit  05.10.2013, 22:33

Sehr gut.