Wer hat hier Vorfahrt (Tempo 30 Zone) ?
Es geht um folgende Situation:
https://picload.org/view/rppcilwl/frage2.jpg.html
Ich (das X auf dem Bild) stehe zwischen zwei Grünstreifen (aber natürlich offizielle Straße), Auto XY kommt mir aus einer 30er Zone entgegen mit den Zeichen 205 und 274.2 Ich habe kein Verkehrszeichen zu beachten. Wer hat nun Vorfahrt ? Ich wäre der Meinung, dass ICH Vorfahrt habe, da Auto XY ja "vorfahrt gewähren" muss ...... Liege ich da richtig oder falsch ? Oder gilt das Vorfahrt gewähren nur für den Querverkehr, also die Hauptstraße und ich muss Auto XY durchlassen, weil ich ja seine Fahrbahn "kreuze" ? Wenn es geht, bitte mit Verweis auf die Stelle wo dies in der STVO steht. Vielen Dank im voraus. 2. Wie sieht es eigentlich generell mit Vorfahrt aus einer 30er Zone aus, wenn KEIN Schild vorhanden ist, nur 274.2 ? Dann gilt ganz normal rechts vor links, oder ?
2 Antworten
Äh - Deine Position ist das "X"? Wie kommst Du da hin?
Das einzige, was ich mir dazu vorstellen kann, ist, dass Du einen "U-Turn" um den linken Grünstreifen machst.
Ich habe kein Verkehrszeichen zu beachten.
Das wundert mich - wenn es so ist, wie ich denke, sollte dort eigentlich auch für Dich ein Zeichen 205 (o. ä.) stehen (etwa auf der "oberen Ecke" des rechten oder linken Grünstreifens).
(Ich muss mir aber bei nächster Gelegenheit mal ähnliche Stellen bei mir in der Umgebung ansehen, ob da tatsächlich Schilder stehen, wie ich meine ...)
Aber so oder so: Wie Du selbst vermutest, hat das Zeichen 205 für Auto XY nur Relevanz im Bezug auf den Querverkehr. Du bist nun für XY Gegenverkehr und zudem Linksabbieger - gemäß §9(3) StVO musst Du XY also durchfahren lassen.
2. Wie sieht es eigentlich generell mit Vorfahrt aus einer 30er Zone aus, wenn KEIN Schild vorhanden ist, nur 274.2 ?
Zeichen 274.2 alleine hat keine die Vorfahrt regelnde Bedeutung. Deine Vermutung ist korrekt, es gilt dann "Rechts vor Links", wenn nichts anderes ausgeschildert ist.
Achtung: Anders ist es bei Zeichen 325.2 "Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs"! Hier ist §10 StVO zu beachten, was im Grunde gleichbedeutend mit den Regelungen zu Zeichen 205 ist.
Nachtrag zu meiner Antwort:
(Ich muss mir aber bei nächster Gelegenheit mal ähnliche Stellen bei mir in der Umgebung ansehen, ob da tatsächlich Schilder stehen, wie ich meine ...)
Ich bin viel in Aachen unterwegs, und da gibt es solche Stellen zu Dutzenden - da stehen (entgegen meiner Annahme) i. d. R. tatsächlich keine "zusätzlichen Zeichen 205 (o. ä.)", außer wenn die "Mittelstreifen" sehr breit (mehrere Fahrzeuglängen) sind.
Das ändert ab im Grundsatz nichts an meiner Antwort.