Vorfahrtsregelung bei Verlassen einer 30-er Zone?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich lese hier so viel Schrott .... Was hat die Geschwindigkeit mit der Vorfahrt zu tun?? Du fährst auf einer Straße, auf der 50km/h erlaubt sind, von rechts kommt eine Straße, auf der halt nur 30km/h erlaubt sind, weil sie zu einer 30er-Zone gehört. Ist die Vorfahrt nicht anders geregelt, dann gilt rechts vor links.

Die Sache sieht anders aus bei einem verkehrsberuhigten Bereich, aber das war ja hier nicht gefragt.

Wenn es sich um eine Vorrangstraße handelt, bzw. ein Vorrang geben Schild vorhanden ist, muss der rechts kommende warten. Sollte es nicht so sein, gilt rechts vor links. 

Hoffe ich konnte helfen.

nein, ganz so ist es nicht! Wenn es eine bauliche Trennung der Strasse zur Einmündenden Strasse vorhanden ist, z.b abgesenkter Bordstein usw. gilt nicht Rechts vor Links, weil man diese Strassen mit einer Ausfahrt verwechseln könnte

@Mismid

@mismid

Wie viele Tempo 30 Zonen kennst Du die über einen abgesenkten Bordstein verlassen werden?

@Crack

hunderte. Alleine bei mir in der Siedlung alle Querstrassen

@Mismid

Du weißt schon was eine Zone 30 bedeutet?

Ich glaube kaum das jede Straße Deiner Siedlung als einzelne Zone gekennzeichnet ist und das es dort auch abgesenkte Bordsteine gibt.

Aber das kann man ja recherchieren, welche Gegend meinst Du genau?

@Crack

doch das ist so! Der Innere "Kern" ist temp0 30 Zone und der Ring drumherum nicht. Kann man in vielen Orten sehen

@Mismid

Eine Zone 30 hat eindeutig definierte Grenzen, aber keinen inneren oder äußeren Kern. Was soll der Unsinn?

@Crack

Er meint, dass es eine ringförmige "normale" Straße gibt, und der gesamte Bereich im Inneren diese Rings eine 30er-Zone ist. - So was ist in Neubau-Wohngebieten oder auch in alten, engen Stadtkernen (z. B. in der Kölner Altstadt) oft anzutreffen.

(Wundert mich jetzt, dass Du als "Verkehrs-Profi" da ein Verständnisproblem hast ...)

Es würde mich dann aber auch überraschen, wenn dort tatsächlich alle Ausfahrten aus der 30er-Zone mit abgesenkten Bordsteinen gestaltet wären, das kenne ich eigentlich nur von verkehrsberuhigten Bereichen ("Spielstraßen")

Es gibt dazu in der StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften keine besondere Regelung, also gelten die "normalen" Vorfahrtsregeln:

Soweit nicht durch Schilder etwas anderes festgelegt ist, gilt "Rechts vor Links". Und wer über einen (abgesenkten) Bordstein fährt, muss ggf. warten.

Wenn kein Schild Haupt-und Nebenstraße ordnet, gilt rechts vor links.