Wer hat hier Vorfahrt? HILFE!

Bild 1 Wer hat Vorfahrt rot oder grün? - (Auto, Verkehr, Straßenverkehr) Bild 2 Was bedeutet die gestrichelte Linie? - (Auto, Verkehr, Straßenverkehr)

12 Antworten

In den allermeisten Fällen stehen an solchen Stellen Schilder, und zwar so, dass die Rechtsabbieger-Spur (in Bild 1: Grün) ein "Vorfahrt achten" sieht und demnach die Linksabbieger aus der Hauptstraße vor lassen muss (also in Bild 1 Rot vor Grün fahren dürfte) - und so sieht ja auch die Markierung ("Sichtlinie") in Bild 2 aus.

ABER:

Wenn dort wirklich keine Schilder stehen, hat auch die Sichtlinie in Bild 2 keine Bedeutung, und an dieser Einmündung gilt "Rechts vor Links", so dass in Bild 1 Grün zuerst fahren darf - mit dem Effekt, dass Rot warten muss und mit etwas Pech (wenn's ein langes LKW-Gespann ist) dabei mit dem Heck noch mitten auf der Bundesstraße steht ...

Wenn ich die Antworten hier so lese, dann wundert es mich nicht, dass es so oft kracht. ;) Ich hoffe, die haben alle keine FE (mehr^^).

Denn: wenn Rot Vorfahrt haben soll, dann stehen dort auch Vorfahrt regelnde Zeichen - wie an vielen solcher Einmündungen.

Stehen dort aber keine Zeichen, so hat der Rechtsabbieger Vorfahrt - logisch, denn sonst würden im Gegenteiligen Fall die Zeichen ja überflüssigerweise dort stehen.

Tja und die Wartelinie wie auf Bild 2 darf nur inj Verbindung mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) stehen - alleine besagt und regelt die nichts!

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat341.htm

Die gestrichelte Linie ist eine Wartelinie, was also auch Vorfahrt gewähren bedeutet. In dem Falle muss also der LKW Gegenverkehr durchlassen.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Haltlinie_und_Wartelinie.php

Auf Bild 1 gibts keine Wartelinie....

@StewkoAlex

Macht nichts, deswegen muss er trotzdem rot durchlassen.

Texte nicht nur verlinken, sondern auch lesen und verstehen:

Die Haltlinie (Zeichen 294 zu § 41 StVO) enthält zusätzlich zu Halt- und Wartegeboten den Befehl an den Fahrzeugführer, an ihrem Ort zu halten. 

Die Haltelinie allein hat keinerlei Bedeutung, sondern nur dann, wenn sie zusätzlich zu einem Schild angebracht ist

Es handelt sich im Bild 2 aber "nur" um eine Wartelinie, und dazu heißt ganz ausdrücklich:

Die unterbrochene Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 StVO) ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten.

Da aber mangels Beschilderung der LKW überhaupt nicht wartepflichtig ist, gilt nicht einmal diese Empfehlung!

 

@claushilbig

Korrektur: es ist nicht einmal eine "Wartelinie", sondern nur eine "Sichtlinie"...

Die zwei Bilder zeigen natürlich NICHT die gleiche Kreuzung.

Auf Bild eins hat grün Vorfahrt.

Unbeschildert, beide Fahrzeuge auf der gleichen Straße,

hier sind die Spuren gleichwertig, da gilt Rechts vor links.

Auf Bild 2 sieht man die gestrichelte Linie, mit der angezeigt wird,

daß man hier auf eine Vorrangige Straße einfährt.

Hier hätte das Fahrzeug Vorfahrt, daß NICHT über die gestrichelte Linie fährt. 

Alles andere ist Mist, Leute

Auf Bild 2 sieht man die gestrichelte Linie, mit der angezeigt wird, daß man hier auf eine Vorrangige Straße einfährt.

Leider nein, diese Linie hat rein straßenverkehrsrechtlich überhaupt keine Bedeutung - sie wird in der StVO nicht einmal erwähnt ...

Ich finde diese Situation hochgefährlich, da viele Autofahrer glauben, diese Linie würde ihnen Vorfahrt geben, und dann mit Autofahrer zusammenrauschen, die wissen und sich (zu recht) darauf verlassen, dass trotz dieser Linie "rechts vor links" gilt ...

@claushilbig

Korrektur: Die Wartelinie steht doch in der StVO, als Zeichen 341, und besagt:

Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.

Aber: Ohne Schild ist die Rechtsabbiegerspur gar nicht wartepflichtig, also gilt nicht mal diese Empfehlung!

Und eigentlich ist das im Bild 2 nicht mal eine Wartelinie, sondern eine Sichtlinie ...

@claushilbig

Habs auch gerade gegoogelt.

Das Ding heisst unterbrochene Wartelinie,
und du hast recht, es gibt da einige skurile Urteile zum Paragrafen Zeichen 341 zu § 42 StVO

01 Diese Wartelinie " empfiehlt dem, der wartepflichtig ist,
an der bezeichneten Stelle anzuhalten."

aber

02 Die unterbrochene Wartelinie "ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung."

Wenn du die Urteile durchgoogelst,
gibt es Fälle, vor allem mit Bussen,
in denen die Unfallfahrer zu gleichen Teilen die Kosten übernehmen mussten.

@StewkoAlex

Nee du,

eine Sichtlinie ist etwas ganz anderes. Dazu

"Was ist eine Sichtlinie? Diese Linie ist auf keiner Straße
eingezeichnet. Es ist eine gedachte Linie. Sie befindet sich
beispielsweise bei einer Kreuzung oder einer Einmündung genau an der
Stelle, an der der Autofahrer die Verkehrssituation beurteilen kann.
Sprich: Sie befindet sich dort, wo man den Verkehr, dem Sie in diesem
Fall die Vorfahrt geben müssen, überhaupt sehen kann."

@StewkoAlex

Das ist keine Wartelinie - schau Dir mal an, wie Zeichen 341 in StVO Anlage 3 dargestellt ist, s. z. B. http://www.lexsoft.de/share/pdf/stvo_anlage3.pdf 

(Die Wartelinie sieht aus wie eine unterbrochene Haltelinie, verläuft also z. B. rechtwinklig zur Fahrtrichtung des Wartepflichtigen und ist ziemlich "dick" - die Linie im Bild ist viel schmaler, und läuft in falscher Richtung.)

Außerdem steht in dieser Darstellung eindeutig ein "Vorfahrt achten"-Schild neben der Wartelinie (erst dadurch gibt es einen "Wartepflichtigen"), das ist aber im Bild ausdrücklich nicht der Fall.

Der grüne darf direkt abbiegen muss aber danach ab der gestrichelten Linie warten weil Vorfahrt gewähren !