Wer hat auch Kündigung des Bausparvertrages bekommen? Wegen § 489 BGB ?

3 Antworten

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Hallo Norbert,
ich habe auch die Kündigung meines 20 Jahre alten Vertrages, der seit 14 Jahren zuteilungsreif ist bekommen (vor ca. 2 Wochen).
Ich habe der Kündigung widersprochen.
Die Debeka besteht weiterhin auf der Kündigung.
Nach Recherche im Internet ist die Begründung und der Verweis auf §489 BGB rechtlich sehr zweifelhaft.
Da ich Rechtschutz habe, überlege ich im Moment zu klagen.
Ich warte gerade auf eine Reaktion meiner Rechtschutzversicherung ob ich sofort klagen soll oder erst einmal abwarten.
Wir habe aber 6 Monate Zeit.
Angeblich sollen in den nächsten Monaten einige Gerichtsurteile anstehen.

Viele Grüße

Joachim

norbert6858 
Fragesteller
 05.06.2015, 17:50

Hilfreich wäre hier eine Info, wie sich die Rechtsschutzversicherung bzgl. der Erfolgsaussicht einer Klage geäußert hat.

JoB1968  29.07.2015, 15:41

Hallo Norbert,
ich habe mittlerweile einen Rechtsanwalt, der eine Ablehnung der Kündigung verfasst hat. Die Debeka hat das wieder nicht akzeptiert.

Jetzt bereiten wir die Klage vor!

Hallo norbert6858,

ich habe vor knapp zwei Wochen ebenfalls von der DEBEKA eine Ankündigung der Kündigung meiner Bausparverträge in 6 Monaten erhalten. Begründet wird die Kündigung mit Bezug zu § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, insbesondere mit dem Hinweis, dass meine Bausparverträge ja bereits seit über 10 Jahren zuteilungsreif seien. 

Nach Recherche im Internet ist so eine Kündigung wohl sehr umstritten, da in meinem Falle die Bausparsummen durch Sparbeiträge noch nicht erreicht sind.

Wie gehst Du nun weiter vor? Gibt es eine Frist, bis wann man gegen die Kündigung, die in meinem Falle ja erst in knapp 6 Monaten wirksam wird, Widerspruch einlegen muss?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Gruß,

Felgentreu

   

Ich zwar nicht, aber ich bin eh kein Fan von Bausparverträgen. Allerdings handhaben das inzwischen viele Bausparkassen so und die Handhabe ist grundsätzlich auch legal.

norbert6858 
Fragesteller
 09.05.2015, 09:08

Danke für Reaktion, die Kündigung wird aber mit § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB begründet ! Dort steht aber, Daß der DARLEHENNEHMER !! kündigen kann, der Kündigende (DEBEKA) ist aber ggfs. der DARLEHENSGEBER !! Ich vermute hier, daß jeder 2. "einknickt" und akzeptiert, es ist aber m.M. nach eine falsche Ankündigung der Debeka, oder ?

norbert6858 
Fragesteller
 09.05.2015, 09:22
@Othetaler

Danke, guter Hinweis