Vermögenswirksame Leistungen - wie funktioniert das genau?

4 Antworten

Um den VWL-Zuschuss des Arbeitgebers zu erhalten, musst Du dem AG einen gültigen VWL-Vertrag zwischen Dir und einem Anlageinstitut vorlegen.

Der AG überweist dann die monatlich vereinbarte Gesamtsumme (hier 150,- €) an das Anlageinstitut und zieht Dir im Endeffekt nur 110,- € von der Auszahlungssumme Deiner monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung ab.

Es wird daran liegen. dass Du Deine L/G-Abrechnung nicht verstehst, richtig zu lesen!

Komische Antworten hier.

Also wieso unterschreibt man was was man nicht verstanden hat?

Die 40 Euro VL vom Arbeitgeber werden die schon in der Gehaltsabrechnung abgezogen  und an die Bausparkasse überwiesen, dafür kannst dann auf 470 Euro 9 % Arbeitnehmersparzulage erhalten ( über Steuererklärung) wenn du  nicht mehr als 17900 im Jahr verdienst.

die 150 Euro sind dein eigener Beitrag zur Besparung des Bausaprvertrages, darauf kannst du für 512 Euro 8,8 % Wohnungsbauprämie erhalten wenn du nciht mehr als 25600 Euro verdienst. 

D.h. in deinen Bausparvertrag gehen 190 Euro pro Monat ein, sodass du den schneller zu Ende bespart hast. Wenn dir 150 Euro zuviel sind, kannst du den Beitrag aber auch runtersetzen. Aber mind. 512 EUro im JAhr würde ichzahlen wenn du die Prämie noch bekommst.

verstanden `?

So ist es

Deinen Sparbeitrag (150) kannst du auch ändern lassen.

Bei manchen Bausparkassen kann man sich einen Online-Zugang machen oder du sprichst mit deiner Bank.

So kommen Sie zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen

Jeder Arbeitnehmer soll die Möglichkeit haben, sich ein Startkapital, zum Beispiel für die erste eigene Wohnung, aufzubauen – und zwar nicht alleine, sondern mit der Unterstützung von Staat und Arbeitgeber. Das ist die Idee hinter den Vermögenswirksamen Leistungen.

Viele Menschen nutzen diese Leistungen des Arbeitgebers, die sich immerhin auf 40 Euro im Monat belaufen können, jedoch nicht aus. Dabei muss ein Arbeitnehmer gar nicht viel tun, um von VL-Sparen zu profitieren. Wichtig ist lediglich: Um Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen zu haben, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

In fünf Schritten zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen = https://www.lbs.de/bausparen/bs/vermoegenswirksame_leistungen/index.jsp

gut wenn man die Frage nicht beantwortet ^^

Dumm, auch mal daneben.......gibt Schlimmeres....aber die Antwort von BlackyGizmo ist BESTENS!

Es gibt unterschiedliche Verfahren, aber grundsätzlich ist es so, dass du die 150 € monatlich bezahlst und der AG am Jahresende einmalig eine entsprechende Summe dazuzahlt. Das siehst du dann in der Jahresabrechnung der Bausparkasse.

never Ever

@BlackyGizmo

stimmt - du hast recht. letztlich aber kein wirklich relevanter unterschied

@fortuneteller

Ein relevanter Zinsunterschied schon ;)