Widerruf eines Bausparvertrages der erst ab 1.06.2015 beginnt
Ich habe vor zwei Wochen einen Bausparvertrag abgeschlossen und habe kurze Zeit später die Urkunde erhalten. Meine erste Frage, ab wann gilt das Widerrufsrecht? Ab erhalt der Urkunde und Unterlagen oder ab dem Antrag der zwar eine Belehrung hatte aber noch geprüft werden musste? Da der Vertrag erst ab 1.06 beginnt, muss ich die Abschlussgebühr trotzdem zahlen? Wie verhält es sich mit einer Kündigung wenn der Widerruf nicht greifen sollte? Kann ich verklagt werden?
3 Antworten
Bei einem Bausparvertrag bist du ja gar nicht verpflichtet, regelmäßige Zahlungen zu leisten. Wenn du einfach nichts bezahlt, wird der Vertrag aufgehoben.
Der "Berater wird dich zwar bedrängen, wenigstens die Abschlussgebühr zu zahlen, (sonst bekommt er keine Provision). Aber auch dazu kann dich niemand verpflichten.
Abbuchungsaufträge musst du natürlich widerrufen.
Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort. Ich habe das Widerrufsschreiben noch Fristgerecht via Fax, Mail und Einschreiben versendet. :-)
Normalerweise beginnt die 2-wöchige Widerrufsfrist nach Erhalt sämtlicher Vertragsunterlagen und Bedingungen. Du solltest für Deine Unterlagen auch eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Wenn Du fristgerecht widerrufst, fallen keine Kosten an.
Vielen Dank für deine Antwort :-)
Wenn du nichts einzahlst, dann die BSK gar nichts machen.
vielen Dank für deine Antwort. Das war mir eine Lehre!