Wer haftet, wenn Jugendliche am Zigaretten Automaten einkaufen?

2 Antworten

Zu "oder so" kann ich nichts sagen. Missbraucht der Minderjaehrige aber den Ausweis eines Elternteils, um sich damit Zigaretten zu ziehen, verstoesst er gegen StGB § 281 Abs. 1 und macht sich - sofern er mindestens 14 Jahre alt ist - somit strafbar.

Niemand. Theoretisch der Jugendliche, da es sich unerlaubt den Perso besorgt hat