Ist man vorbestraft?

Laurin208  24.04.2022, 19:46

Was habt ihr denn Verbotenes getan?

sleepkeep1 
Fragesteller
 24.04.2022, 20:02

Hausfriedensbruch also wir gingen in einem verlassenen fabrik.

8 Antworten

Nein, erst wenn man gerichtlich verurteilt wird. Aber in eurem Fall wird das eher ein Verwarngeld geben wenn überhaupt.

kevin1905  24.04.2022, 20:49

Auch das nicht.

Ohne Strafantrag des Besitzers ist die Strafverfolgung ausgeschlossen. Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht auch nicht.

Wie das Wort "vorbestraft" schon aussagt, muss eine Bestrafung erfolgen. Dafür ist die Polizei nicht zuständig.

Bei Jugendlichen ist das Führungszeugnis IMMER sauber, da man ihnen mit jugendlichen Vergehen nicht den Eintritt in die Berufswelt versauen will.

Wenn man keine Strafe bekommen hat, kann man logischerweise auch nicht vorbestraft sein.

Von Experte kevin1905 bestätigt

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, dh so lange der Besitzer des Grundstücks keinen Strafantrag gegen euch stellt, passiert da weiter nichts (außer der Information an die Eltern).

Selbst wenn Strafantrag gestellt wird, müsste das Gericht auf eine Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder eine Geldstrafe größer 90 Tagessätze erkennen - was definitiv weit außerhalb des üblichen Strafmaß liegen würde.

Für die Zukunft würde ich solche "Abenteuerausflüge" nicht wiederholen.

Ist man trotzdem vorbestraft?
  1. Vorbestraft ist man nachdem man rechtskräftig in einem Strafverfahren verurteilt wurde bzw. ein Strafbefehl rechtskräftig geworden ist.
  2. Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt. Wenn der Besitzer oder Eigentümer des Gebäudes keinen Strafantrag (Anzeige reicht nicht) stellt, darf die Polizei dies gar nicht verfolgen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
JuristHelfer  25.04.2022, 00:27
Vorbestraft ist man nachdem man rechtskräftig in einem Strafverfahren verurteilt wurde bzw. ein Strafbefehl rechtskräftig geworden ist.

Aber nur, wenn man eine gewisse Mindeststrafe erhalten hat.

kevin1905  25.04.2022, 00:34
@JuristHelfer

Vorbestraft und Eintrag im Führungszeugnis sind nicht deckungsgleich.

Still  25.04.2022, 07:27

Die Polizei darf das sehr wohl verfolgen und der Staatsanwaltschaft vorlegen. Nur ist es sehr unwahrscheinlich, dass da öffentliches Interesse gesehen wird.