Wer ersetzt bei Verschleiß?

10 Antworten

Da diese Teile normalerweise 20 Jahre oder länger gut aussehen können, wenn sie stets gut gepflegt sind, bist Du als langjährige Mieterin selbst schuld, dass die Teile jetzt "ranzig" aussehen.

Kaputte Armaturen/Wasserhähne müssen vom Vermieter repariert werden oder ausgetauscht werden, aber neue Badewanne, Waschbecken und so würde ich als Vermieter frühestens dann austauschen, wenn Du ausgezogen bist, denn ich müßte damit rechnen, dass die neuen Teile dann auch schon wieder nach relativ kurzer Zeit "ranzig" sind.

Das Zeug ist sehr teuer und kein Vermieter kann es sich leisten, alle paar Jahre ein Bad teuer zu sanieren. Rechne mal mit 5000 € als Minimumbetrag und rechne mal aus, wieviel mehr Miete ein Vermieter jedesmal verlangen müßte, wenn so eine Sanierung alle 10 Jahre oder alle 15 Jahre fällig wäre.

Laut § 535 BGB ist der der Vermieter dafür zuständig die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten bzw. zu versetzen.

Das Waschbecken, Badewanne, Armaturen und und die Fugen nach etwa 12 Jahren "echt durch" (was immer das auch bedeuten mag) kann ich mir nicht vorstellen.

Meine Wanne, Waschbecken, die meisten Armaturen und die Fugen sind mittlerweile fast 20 Jahre alt und noch top. Na gut, bis auf ein paar kleine Gebrauchsspuren.

Im Prinzip funktioniert ja alles noch, es ist halt alles bißl ranzig.

Wie wärs mal mit gründlich putzen und entkalken?

So lange alles funktionstüchtig ist muß der Vermieter nichts erneuern.

Bezüglich der Armaturen solltest Du mal in den Mietvertrag schauen ob es eine Kleinreparaturklausel gibt. Denn sind es nur Dichtungen die den Geist aufgegeben haben würde das darunter fallen.

Babybelly 
Fragesteller
 10.02.2015, 11:22

Also bitte! Du willst mir ja nu nicht wirklich unterstellen, ich würde mein Bad nicht richtig putzen! Allerdings bekommt man die Hähne gar nicht mehr richtig sauber weil die sich schon so zersetzen.

Wir wohnen bereit seit 8 Jahren in unserer Wohnung. Waschbecken und Badewanne waren vom Vermieter bereits drin. Ich schätze mal der hatte den Erstbezug, das Haus ist von 2002

Nach 8 Jahren ist dort alles "durch"? Ich habe Wohnungen, wo nach 20 Jahren noch alles top aussieht. Wie putzt Ihr denn?

Grundsätzlich obliegt dem Vermieter hier die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB.

auch die Armaturen, wie Wasserhähne fallen fast auseinander.

Das könnte unter eine Kleinstreparaturklausel fallen. Was sagt Eurer Mietvertrag dazu?

Babybelly 
Fragesteller
 10.02.2015, 12:14

Nein, nach 13 Jahren. Und nein, nicht alles, die Fließen sind noch top.

Grundsätzlich ist eine Verschlechterung bzw. Abnutzung mit der Miete abgegolten. Vom Mieter kann aus diesem Grund kein Schadenersatz verlangt werden. Du schilderst, dass alles noch funktioniert. es liegt also keine Gebrauchsminderung bzw. -Unfähigkeit vor. Daher gibt es auch keinen Anspruch auf Erneuerung. Sollte die Wanne rauh geworden sein oder der Waschtisch Haarrisse haben, wäre das anders zu bewerten. Wenn die Armaturen klappern oder undicht sind, das als Mangel anzeigen und Abhilfe fordern. Dafür Frist setzen und bei Verzug Ersatzvornahme tätigen. Die Kosten dann ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Auch auf Erneuerung der Fugen hast du Anspruch. Das fiele nicht unter Kleinreparaturen. Sind überhaupt solche vereinbart? Da wäre von Fall zu Fall die Kappungsgrenze einzuhalten. Nur ein Cent mehr und der Vermieter zahlt allein.

Babybelly 
Fragesteller
 10.02.2015, 12:08

Die Wanne ist superrau! Ich mach mal Bilder und schick sie ihm. zusammen mit dem Schimmel im Schlafzimmer und den Silberfischen. Dann sehen wir mal weiter. Wenn er sich total quer stellt können wir ja immer noch selbst was machen. Ich hab halt immer Angst, dass der uns dann kündigt oder so. Aber wahrscheinlich machen wir uns zu viele Gedanken.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung dem Zustand entspricht, den sie bei Abschluss des Vertrages hatte. Er ist verpflichtet, Schäden beseitigen zu lassen. Modernisierungen, Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen gehören aber nicht zwingend dazu. Im Wesentlichen muss die volle Nutzung gewährleistet sein. Der Mieter ist im Gegensatz auch zum pfleglichen Gebrauch verpflichtet- ein Badezimmer sollte im Normallfall locker 20 jahre halten. Die ganze Sache müsste man daher im Detail betrachten- wenn der Vermieter sich quer stellt und dir ggf. nicht ordnungsgemäßen Gebrauch unterstellt, ist Streit schon vorprogrammiert.