Kann der Austausch der Ablaufgarnitur der Badewanne auf den Mieter umgelegt werden?

11 Antworten

bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind

Der Mieter hat ganz bestimmt die Ablaufgarnitur nicht zerstört - wie sollte er auch. Durch den Gebrauch eines Pömpels passiert das nicht.

Du wirst das also selbst bezahlen müssen.

schleudermaxe  17.10.2014, 15:54

Doch, kenne ich auch und nicht nur einmal. Zudem hat ein Mieter an meinen Gerätschaften nichts rumzufummeln, oder?

beangato  17.10.2014, 16:16
@schleudermaxe

Also ich hab das mit einem Pömpel nicht kaputtbekommen. Da war sicher schon vorher was kaputt.

Wie sonst hättte er versuchen sollen, der Verstopfung Herr zu werden?

Außerdem hat er nicht in Deinen Gerätschaften rumgefummelt, sondern ist von aussen rangegeangen.

Durch einen Pömpel ist ein Rohrbruch entstanden? Wie soll das denn gehen - kann ich mir nicht vorstellen. Aber das mal dahin gestellt.

Wenn deine Versicherung eine solche Leistung vertragliche nicht erbringt, musst du das als Vermieter tragen. Denn das ist eine Reparatur und die ist (auch bei einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag) nicht auf den Mieter umlegbar. Du zahlst das also selbst.

Wenn Du beweisen kannst, dass die Mieter den Abfluss vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt haben, vielleicht... Ansonsten fällt das unter Verschließ/Instandhaltung, und dafür bist Du als Vermieter zuständig.

NEIN. Es ist ja die Badewanne und der Ablauf des VERMIETERS. Die Mieter haben durch die Mietzahlung ein Anrecht auf eine einwandfreie Wohnung die sie unbehindert nutzen können. Die Versicherung erkennt ja den Schaden als Schaden des Vermieters an, also einen Schaden der durch dessen Eigentum entstanden ist. Bezahlt wurde ja nur deswegen nicht, weil der Versicherungsschutz beschränkt war. Die Vermieter können nicht für einen Schaden der eine Grund im Mangel der Mietsache selbst liegt, verantwortlich gemacht werden. Und ein Mangel muß ja bereits vorgelegen haben, sonst wäre die Garnitur ja nicht gebrochen. Der Mieter hat auch nicht unsachgemäß gehandelt mit dem Pömpel, Sonst hätte ja die Versicherung die Schadensregulierung auch schon ablehnen müssen und den Mieter für den Schaden in die Verantwortung nehmen können..

Die Instandsetzung wird sowohl von der Versicherung als auch von mir als Instandsetzung einer defekten Mietsache angesehen. Und Instandsetzungen können nicht auf die Mieter übertragen werden. Dafür bekommt der Vermieter ja auch Miete, damit er die Mietsache instand halten kann, nicht nur um einen Erlös damit zu erzielen.

Wie die Mieter mir damals sagten, war der Abfluss verstopft und sie hätten mit einem Pömpel versucht, den Abfluss freizukriegen. Doch dadurch ist es zu einem Rohrbruch gekommen, wodurch auch Wasser in die Wohnung darunter ausgetreten ist.

Lächerlich. Garantiert nicht durch den Pömpel, es sei denn man hätte ihn das Abflussrohr gesteckt und dann darin rumgestochert.

Die Mieter hatten bereits zum Ende Dezember den Mietvertrag gekündigt. Kann ich die Reparaturkosten bei Kautionsrückzahlung berücksichtigen, da der Schaden ja nicht durch mich passiert ist?

Nein.

Sie sollten dem Vermieterverein Haus & Grund beitreten.