Wer bekommt Kindergeld bei alleinigen Sorgerecht?


11.07.2020, 11:17

Die Mutter hat die letzten Jahre das Kindergeld erhalten.

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist egal, welcher Elternteil das Kindergeld bekommt. Denn in beiden Fällen muss das Kindergeld an den 17-jährigen weitergereicht werden. Bei ihm gilt es dann als Einkommen, das bei der Bemessung eines etwaigen Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen ist. Hat er also wegen seiner Ausbildungsvergütung ohnehin keinen Unterhaltsanspruch, so kommt das Kindergeld "on top". Anderenfalls wird der Unterhaltsanspruch um das Kindergeld reduziert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Louis3001 
Fragesteller
 27.07.2020, 10:55

Die Familienkasse möchte die Leistung einstellen, da der Vater den höheren Unterhalt zahlt. Die Familienkasse sagt der Kindesvater muss den Antrag auf Kindergeld stellen. Was ist wenn der Kindesvater den Antrag nicht stellen will?

Roland Sperling  28.07.2020, 18:41
@Louis3001

Sobald das Kind 18 ist, kann es den Antrag selber stellen. Bis dahin kann er sich ans Jugendamt zwecks Hilfe wenden.

Wer erhält bei den beiden Varianten das Kindergeld?

Die Kindergeldzahlung wird weiterhn bei der Mutter verbleiben, und da diese - sowie auch der Vater ob der Höhe des Auszubildendenentgeltes keinen Unterhalt mehr leisten muss, muss sie jedoch das Kindergeld an das "Kind" weiterleiten.

Ein rechtlicher Anspruch auf Ableitung besteht, so lange die Mutter bereit ist das KG an das Kind weiterzuleiten, nicht.

In beiden Fällen muss die Mutter das Kindergeld dem 17jährigem weiterleiten.

Ausserdem wird bei Minderjährigen nur die Hälfte vom Gehalt angerechnet.

Auch im zweiten Fallmzss das Kindergeld ans Kund gehen.

Du solltest Dich da vielleicht mal ans Jugendamt wenden.

https://steuerbuero-bachmann.de/zur-abzweigung-von-kindergeld-an-minderjaehrige-kinder/

Egal wer es bekommt: der Abzweigungsantrag des Kindes, obwohl unter 18, dürfte wahrscheinlich erfolgreich sein. Ansonsten können die Eltern das Kindergeld direkt an das Kind weiterleiten, egal wer es bekommt.

Aber es gibt auch Ausnahmen:

Für Fall 1 z.B. wenn die Eltern zwar nicht zahlen müssen, weil das Kind seinen Bedarf selbst decken kann, aber auch nicht zahlen könnten:

https://www.willitzer-baumann-schwed.de/4-fuer-alle-eltern-und-kinder-zu-den-voraussetzungen-bei-der-abzweigung-von-kindergeld/

Dann müsste wohl ggf. das Finanzgericht entscheiden welchem Elternteil nun das Kindergeld überwiesen werden soll, da es ja zwei Berechtigte gibt. Wäre sicherlich ein interessanter Prozess...

Der Erziehungsberechtigte erhält das Kindergeld, aber wenn das Kind in eine eigene Wohnung zieht, wäre es gerecht, wenn man ihm das Kindergeld geben würde.