Auszug mit 18, Unterhalt der Eltern?

5 Antworten

Ein Einzug bei meiner Mutter kann sie finanziell nicht stemmen.

Wieso nicht? Sie würde ja auch das Kindergeld bekommen, wenn sie entsprechenden Antrag stellt und beide Elternteile sind unterhaltspflichtig.

Kindergeld stände mir zu, meine Mutter zahlt mir 200€ als Unterhalt, muss mein Vater mir dann auch Unterhalt zahlen, wenn ich da nicht mehr leben kann?

Kindergeld steht erst mal den Eltern zu, Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag.

Beide Elternteile sind zu Unterhalt verpflichtet und da Du 18 bist, sogar zu Barunterhalt.

Ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet. Wenn es Zuhause für dich unerträglich ist, dann sollte dein erster Weg zum Jugendamt sein, da man dich hier bis 21 Jahre noch berät und dir den Unterhalt auch berechnen wird. Hier schilderst du deine häuslichen Wohnprobleme. Danach geht es zum Jobcenter, da die dir den Auszug quasi genehmigen müssen, wenn du staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchtest. Das Geld holen sie sich dann von den Eltern wieder (wenn es was zu holen gibt).

Dein Vater ist dir genauso unterhaltsverpflichtet wie deine Mutter. Das errechnet sich aus dem bereinigtem Nettoeinkommen der Eltern. Dazu kommt es darauf an ob du Schülerin bist oder z.B. bereits eine Berufsausbildung machst. Denn eigenes Einkommen wird angerechnet (bis auf eine Pauschale von 100 Euro, wenn du eine Ausbildung machst). Ein Nebenjob (als Schülerin z.B.) nur in besonderen Fällen...

Mit einer eigenen Wohnung würden dir 735,- Euro inkl. Kindergeld zustehen. In der Theorie... denn praktisch muss man sehen, ob deine Eltern überhaupt leistungsfähig sind, o vor dir andere Kinder dran wären oder neue Ehepartner.

Solltest du mit dem Jugendamt nicht weiter kommen, weil dein Vater z.B. die Mitarbeit verweigert, dann gehe zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein und dann zum Anwalt.

Du kannst natürlich auch einfach so ausziehen. Das Kindergeld auf dich umleiten lassen, die 200 Euro deiner Mutter nehmen. Aber dann bist du auf Gedeih und Verderb deinem Freund "ausgeliefert". Du solltest also so viel Geld haben, dass du zur Not auf eigenen Füssen stehen kannst. Also gehe erst zum Jugendamt und dann zum Jobcenter! Dort kannst du sagen, dass du eine WG machen könntest mit deinem "Freund". Ihr macht dann auch einen vernünftigen Mietvertrag, damit er dich eines Tages einfach vor die Tür setzt!

Ziehst du ohne Zustimmung des Jobcenters aus und dein Vater verweist dich darauf, dass er dir Kost und Logis Zuhause stellt, dann ist er unterhaltstechnisch raus! Deswegen gehe den richtigen Weg!

Dein Vater muss Dir keinen Unterhalt zahlen. Er bietet Dir Kost und Logis zu Hause an.

johnnymcmuff  01.12.2019, 19:04

Ab 18 steht Barunterhalt zu.

beangato  01.12.2019, 19:16
@johnnymcmuff

Den kann der Vater auch zu Hause zahlen.

Du kannst bei deinem Vater leben, denn vermutlich ist die Wohnung groß genug.

Mit 18 kannst du aber selbstverständlich auch ausziehen. Du machst eine Ausbildung, beantragst Ausbildungsbeihilfe und Wohngeld. Mit dem Antrag werden die Behörden sich versuchen zu drücken und deinen Vater auf Unterhalt festsetzen.

Selbstverständlich steht dir keine 4 Zimmer Wohnung zu aber wenn du auf dem Boden bleibst, kannst du es schaffen...wie andere auch.

Voraussetzung ist eben nur, dass du nicht meinst, in einer Vollkasko-Mentalität zu leben.

Kessie1  01.12.2019, 18:43

Als Azubi gibt es in der Regel kein Wohnngeld!

Um die Frage nach Wohngeldanspruch gleich zu Beginn zu beantworten: Nein, du bekommst als Azubi in der Regel kein Wohngeld. Das liegt daran, dass du grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast – unabhängig davon, ob du sie beantragt hast oder nicht. Sollte dein Antrag auf Berufsausbildungshilfe bereits abgelehnt worden sein, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen, hast du leider dennoch keinen Anspruch auf Wohngeld.

https://www.azubi.de/beruf/tipps/wohngeld

Das gäbe es nur, wenn einem dem Grunde nach kein BAB zusteht. Im übrigen ist sie Schülerin und würde auch nur BAföG unter bestimmten Voraussetzungen bekommen! In dem Fall auch nur, wenn der Auszug durchs Amt "genehmigt" ist.

GoldenEye2019  01.12.2019, 18:46
@Kessie1

Ich habe nicht geschrieben, dass sie/er es bekommt, sondern das es beantragt werden soll...einfach nur, weil es dann eine Ablehnung gibt und die Behörden sich an die Eltern wenden. SO spart man sich einen Rechtsanwalt und die Tatsache die Eltern verklagen zu müssen. Die Behörden leiten das dann ein.

Ich habe das nicht geschrieben, weil ich Langeweile habe.

Kessie1  01.12.2019, 18:52
@GoldenEye2019
beantragst Ausbildungsbeihilfe und Wohngeld

Es kam dann etwas missverständlich rüber :-). Und für die Behörden muss kein Wohngeld beantragt werden, da man dort weiß, dass es eh zum abweisenden Bescheid kommt... Anders verhält es sich in der Tat mit BAB und BaföG...

Das musst du über das Jugendamt klären, wenn du aus freien Stücken ausziehst (was du ja hier tust) dann würde dir kein Barunterhalt zustehen, denn du hättest ja eine Obdach bei deinem Vater. Wenn die Situation bei dir kritisch ist muss sie durch das Jugendamt beurteilt werden welches bestätigt dass du dort nicht mehr so leben kannst...die helfen dir dann auch bei den Unterhaltsforderungen

GoldenEye2019  01.12.2019, 18:24

Der Haken...das Jugendamt ist mit 18 raus. Da hätte man schon mal VORHER drüber nachdenken müssen.

Xeniax17 
Fragesteller
 01.12.2019, 18:27
@GoldenEye2019

Solang ich aber noch Schülerin bin müssten meine Eltern für mich aufkommen, wenn meine Mutter die finanziellen Mittel nicht hat und das Zusammenleben mit meinem Vater (Voraussetzung: vom Jugendamt bestätigt) für mich unmöglich ist, spielt das Jugendamt noch eine Rolle

GoldenEye2019  01.12.2019, 18:31
@Xeniax17

DAS hast du aber in deiner Frage nicht geschrieben...manchmal ist es besser in ganzen Sätzen zu kommunizieren.

Kessie1  01.12.2019, 18:39
@GoldenEye2019

Das Jugendamt berät junge Leute zwischen 18 und 21 und berechnet ebenfalls den Unterhalt. Nur vor Gericht dürfen sie das Kind nicht mehr vertreten. Macht also ein Elternteil Sperenzchen, dann ist das Jugendamt raus! Dann holt sich das Kid einen Beratungsschein vom Amtsgericht und geht zum Anwalt...

johnnymcmuff  01.12.2019, 19:03
@GoldenEye2019
Der Haken...das Jugendamt ist mit 18 raus

Irrtum. Bis mindestens 21 ist das Jugendamt zuständig.