Was ist der Unterschied zwischen geteilten Sorgerecht und alleinigem Sorgerecht?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also wenn ihr nicht verheiratet seit und du sonst auch ledig bist, dann gehört dir das sorgerecht erstmal allein. Du kannst ihm natürlich das geteilte geben, ist aber erst mal deine entscheidung. Er kann es aber einklagen. Aber regel das mit ihm denn das ist das beste fürs kind. Vergess auch nicht das er die Vaterschaft anerkennen muss. Damit du unterhalt von ihm bekommst. Dabei ist es auch egal ob alleiniges oder geteiltes Sorgerecht. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du alle Entscheidungen alleine treffen und bei dem geteilten, gibt es entscheidungen, bei dem beide elternteile zustimmen müssen.

Sunn76  25.11.2010, 17:40

Genau so ist es.

sumba  29.11.2010, 12:16

es gibt kein geteiltes sondern nur gemeinsames sorgerecht.

Normalerweise wird das Sorgerecht geteilt, nur wenn ein Elternteil das Kindeswohl gefährdet kann der andere das alleinige Sorgerecht bekommen. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile sich über wichtige Angelegenheiten einigen. Das sind Aufenthaltsort, Besuchszeiten, Wohnort, Schulbesuch usw.

Die elterliche Sorge beinhaltet, um Alyson84s guten Betrag noch etwas zu vervollständigen noch Teilrechte, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge oder Vermögenssorge. Wenn man das alleinige Sorgerecht hat, gehören diese Teilrechte dazu. Wenn der Vater das Sorgerecht einklagt könnte es auch um diese Teile der elterlichen Sorge gehen. Wichtigste Ergänzung ist, wenn er als Vater anerkannt wird (wegen Unterhalt) hat er und vor allem das Kind ein Recht auf Umgang! Willst Du das nicht wird es knifflig. Unterhalt ist wichtig, aber dann muss es eine Umgangsregelung geben, falls er das nicht total ablehnt. Du solltest dich jedenfalls diesbezügl. beraten lassen! Eine Familienberatungsstelle kann das tun! Ich würde dir empfehlen vorher eine Beratung einzuholen!!

Beim alleinigen Sorgerecht hast du die Vormundschaft über das Kind, d.h. dass der andere nichts zu sagen hat. Beim geteilten Sorgerecht hätte in deinem Fall der Kindsvater auch mehr Mitspracherecht. Ob du das alleinige Sorgerecht bekommst hängt von verschiedenen Faktoren ab, das kann man nicht einfach so wollen und man bekommt es.

Alyson84s  25.11.2010, 17:25

Wenn sie ledig ist gehört ihr das alleinige sobald das Kind gebohren ist.

shilas  25.11.2010, 17:26
@Alyson84s

Kann der Vater da nicht einen Antrag stellen?

sumba  25.11.2010, 22:07
@shilas

ja der vater kann einen antrag stellen

es gibt kein geteiltes sorgerecht, sondern nur gemeinsames sorgerecht. mit geburt des kindes hast du automatisch das alleinige sorgerecht. danach musst du den vater auffordern die vaterschaft anzuerkennen. tut er dies nicht, wirst du eine beistandschaft beim jugendamt eröffnen und die kümmern sich um die anerkennung, wenn nötig werdet ihr das gerichtlich erzwingen müssen. auch den unterhalt kannst du über die beistandschaft beim jugendamt berechnen lassen für das kind. solange er nicht zahlt bekommst du unterhaltsvorschuss. den unterhalt für dich (betreuungsunterhalt) muss ein anwalt für dich klären oder unter umständen errechnet es die arge, wenn du im leistungsbezug stehen solltest.

bei gemeinsamen sorgerecht gibt es bestimmte sachen von außerordentlicher wichtigkeit die beide eltern zusammen entscheiden müssen: konto/sparbuch, religion, kita/schulanmeldung, ummeldung und umzug des kindes, kinderausweis/personalausweis und besondere operationen. alles andere regelt der betreuende elternteil im rahmen seiner alltagssorge: also welche kita, welche schule, wer holt die kinder ab und wer nicht, darf vati abholen oder nicht, freunde, normale arzttermine etc...näheres dazu kannst du in der rechtsberatung des jugendamtes erfahren. bei alleinigem sorgerecht entscheidest du alles allein, hast das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht, welches bei gsr beide eltern haben. sprich ihr müsst euch bei gemeinsamen sorgerecht darüber einigen wo das kind lebt, bei dir oder bei ihm.

nur weil ihr momentan sporadisch kontakt habt, heißt es nicht, das er kein anrecht auf gsr hat. mit geburt des kindes hat er umgangsrecht 3-4 tage in der woche für jeweils 4-5 stunden. in dieser zeit kümmert er sich um sein kind bei sich zu hause, spielt mit ihm und versorgt es. mit 8 oder 9 monaten ist das kind auch alt genug die wochenenden beim vater zu verbringen. somit hätte er genügend kontakt um eine vater-kind-bindung aufzubauen. du hast die möglichkeit dich friedlich mit ihm zu einigen und ihm das sorgerecht beim jugendamt per erklärung zu übertragen. das ist die kostengünstige variante. tust du dies nicht, dann wird er einen antrag stellen beim familiengericht stellen und es dort bekommen. nur wirst du dann die kosten tragen müssen.

Superzeb  16.04.2018, 21:52

Ich liebe dich!