wie kann ich das alleinige Sorgerecht für mein Kind beantragen?

14 Antworten

Du als leibliche Mutter hast juristisch starke Vorteile,wenn es um Fragen des Sorgerechts geht.

Kommt dann noch häusliche Gewalt dazu wird es idR zu einer schnellen Anordnung/Verwaltungsakt kommen.

Als erstes solltest Du dich an das Jugendamt wenden,dort wird man dann weitere Schritte veranlassen und falls erforderlich eine Prozesskosten-Hilfe bewirken.

Dort wird man dich sofern das bisher nicht erfolgte zu einer Strafanzeige gegen den Kindsvater drängen.Ein ärztl. Attest ist zudem hilfreich wo die Art/schwere der Verletzungen dokumentiert wird.

Das gegen den leiblichen Vater ,ein generelles Kontaktverbot ausgesprochen ist nicht der Regelfall.

Du,dein neuer Lebenspartner und der leibliche Vater sollten zum Wohle des Kindes eine einvernehmliche tragfähige Lösung suchen.

stormy, lies bitte die vorangegangene Frage, da tun sich ungeahnte Möglichkeiten auf, worum es dieser Frau in Wirklichkeit geht!?

@amdros

Das es hier nicht nur um das Kindswohl geht,hatte ich schon vermutet.

@Udavu

Das dachte ich mir schon, wollte Dich nur aufmerksam gemacht haben was es doch für Mütter gibt, die nur auf sich bedacht sind und das Kindeswohl total außer Acht lassen! LG

@amdros

Gut das ich KEINE Moderationsambitionen habe....

@Udavu

:)))))) GLG

du nennst keinen einzigen grund, warum dem vater das sorgerecht entzogen werden sollte. du nennst auch keinen einzigen grund warum er kein umgangsrecht mehr haben sollte.

du bringst zwei sachen miteinander in verbindung die garnichts miteinander zu tun haben. selbst wenn du das alleinige sorgerecht hättest, ändert dies nicht am uneingeschränkten umgangsrecht des vaters.

ob er dich geschlagen hat spielt für niemanden eine rolle und ist uninteressant. er behält sein sorgerecht und sein umgangsrecht. solange der vater das kind nicht schwer missbraucht oder misshandelt, ändert sich nichts für ihn.

dein neuer freund hat sich als außenstehender rauszuhalten und hat nichts zu wollen. wenn du weiter versuchst den vater auszubooten, dann kann und sollte er das kind zu sich holen. du bekommst dann vielleicht betreuten umgang und darfst unterhalt zahlen. du solltest dich in therapie begeben

Hallo Dastan,

ich habe auch deine vorherige Frage mit Interesse gelesen.

Dort stand nichts von häuslicher Gewalt.

Sondern es entstand eher das Gefühl, dass du deinem ehemaligem Partner abzocken und erpressen willst.

Du drohst ihm mit Kontaktsperre für euer gemeinsames Kind, er bezahlt 500.-- EUR für den Unterhalt und du forderst noch mehr.

Dein neuer Freund und du solltet vielleicht selbst einmal für euren Lebensunterhalt aufkommen, mit Arbeit zum Beispiel.

Falls es wirklich zu häuslicher Gewalt gekommen ist, warum habt ihr dann das gemeinsame Sorgerecht?

Die Frage der Entziehung des gemeinsamen Sorgerechts ist doch erst mit der erneuten, höheren Unterhaltsforderung aufgetreten.

Denke doch einmal an dein Kind, es hat Mutter und Vater und du willst ihm die Liebe des Vaters durch erneute Forderungen entziehen.

Man sollte immer im Interesse des Kindes handeln, den Eindruck habe ich bei dir nicht.

Beim Sorgerecht steht das Wohl des KINDES im Vordergrund.

Das sehe ich bei dir leider nicht...

Leider?

Gott sei Dank, wenn man ihre übrigen Fragen liest.

@Maxwell313

Leider in der Beziehung, dass normalerweise jedem sein Kind das Wichtigste sein sollte und nicht Mittel zur Erpressung. Das arme Kind

Auch wenn du das alleinige Sorgerecht hättest, hätte er ein Recht sein Kind zu sehen.

Außerdem ist es ganz schön fies, zahlen darf er, aber sein Kind sehen nicht.

Wenn er das Kind gut behandelt ist es völlig inrrelevant, ob er dich geschlagen hat.

Die Beziehung des Kindes zu seinem Vater und die Beziehung von dir zum Kindsvater sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und solltest du getrennt betrachten.