Sozialamt und Kindergeld/Unterhalt?

8 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Wenn du krankheitsbedingt abbrechen musst, dann würde dir auch Unterhalt weiter zustehen, wenn du ALLES daran setzt wieder gesund zu werden.

Oder geht es um eine Krankheit, die dich dauerhaft daran hindern würde je einen Beruf zu erlernen?

Und bedeutet" abbrechen" in deinem Fall nur "unterbrechen"?

Der Unterhaltsanspruch würde dann aufrecht gehalten würden, wenn du z.B. eine Therapie machst um wieder gesund zu werden.

Es kommt jetzt also genau darauf an, wie die Sachlage ist bei dir.

Das gilt auch für den Bezug von Kindergeld:

Bei Kindern, die wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können, haben die Familien  auch nach deren Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ursache körperlicher, seelischer oder geistiger Natur ist. Auch Suchtkrankheiten wie Alkoholismus oder Drogenmissbrauch können zu einer Behinderung führen. Akute Krankheiten mit abschätzbarer Dauer zählen jedoch nicht dazu.
Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist. Entscheidend ist dabei,  dass das Kind nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Angenommen wird dies in der Regel bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Außerdem sollte die  Beeinträchtigung länger als 6 Monate anhalten. Als Beleg dient eine Bescheinigung oder ein ärztliches Gutachten. Ob die Kriterien erfüllt werden, wird grundsätzlich jährlich überprüft.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/kindergeld-wie-eine-erkrankung-den-anspruch-beeinflusst_190_538508.html

Liegt also eine Behinderung vor, dann hättest du Anspruch auf Grundsicherung. Deine Eltern müssten nur noch eine geringe Pauschale zahlen, wenn sie nicht mehr als 100000 Euro Brutto im Jahr verdienen.

Ist ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit – zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung – nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, kommt auch hier ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern infrage. Dabei sind ebenfalls die Umstände des einzelnen Falls zu prüfen.

https://fachanwalt-heuser.de/unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder/

Es wäre jetzt wichtig ein Gutachten erstellen zu lassen um die Krankheit zu dokumentieren, sowie die eigenen Bemühungen nachzuweisen wieder gesund zu werden.

Was im einzelnen also jetzt wegfällt, kann man abschließend so nicht sagen, weil man nicht weiß um was es genau geht.

Du schreibst, dass du krankheitsbedingt berufsunfähig ist. Da könnte gelten:

Kindergeld für Kinder mit Behinderung

Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, zahlt der Staat lebenslang Kindergeld. Sie bekommen das Kindergeld also auch, wenn das Kind schon erwachsen ist.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  1. Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten.
  2. Das Kind kann nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen. Zum Beispiel, weil es wegen seiner Behinderung nicht arbeiten kann.

Manchmal versucht das Sozialamt das Kindergeld direkt zu erhalten, wenn das Kind mit Behinderung in einem Wohnheim lebt. Dies nennt man Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt. Sollten die Eltern aber tatsächliche Kosten für das Kind haben, muss das Kindergeld an die Eltern fließen.

Quelle: Kindergeld für Menschen mit Behinderung - Familienratgeber

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn Du tatsächlich auf Dauer gar nicht mehr arbeitsfähig sein würdest, also durch Behinderung oder Krankheit, die vor deinem 25 Lebensjahr schon vorhanden war deinen Lebensunterhalt nicht mehr selber bestreiten könntest, dann kann es Kindergeld zeitlich unbegrenzt für das Kind geben.

Würdest Du das Kindergeld bei Leistungen durch das Sozialamt nach dem SGB - Xll selber bekommen, dann würde das auf deinen Bedarf zu 100 % angerechnet, es sei denn, Du hast eigene Versicherungen, dann könntest Du diesen Betrag in angemessener Höhe absetzen.

Unterhalt müssten die Eltern nur dann noch leisten, wenn sie jeweils mehr als jährlich 100 000 € Bruttoeinkommen haben würden, wenn Du durchs Sozialamt bestimmte Förderungen erhalten würdest, dann wäre nur ein sehr geringer pauschaler Betrag zu zahlen.

Ruf die zuständige Familienkasse an, die dir das Kindergeld zahlt. Die helfen dir weiter.
wenn du dich zb ausbildungssuchend meldest bekommst du Kindergeld weiter

...wenn du dich zb ausbildungssuchend meldest bekommst du Kindergeld weiter...

Wie bitte soll der Fragesteller dies bei berufsunfähig wohl anstellen???

Wenn du keine Schule oder Ausbildung machst, wirst du kein Kindergeld mehr bekommen. Da du 20 Jahre alt bist kann auch der Unterhalt entfallen. Scheinbar musst du Hartz4 beantragen. Solltest du tatsächlich weiterhin Unterhaltszahlungen erhalten, werden diese angerechnet.

Hartz4 stünde mir nicht zu...Wenn dann Sozialhilfe. Es geht ja darum dass ich krank bin. Deshalb weiß du nicht ob das da dann mit dem Unterhalt und Kindergeld anders aussieht.

@Question110112

Wurde denn gutachterlich bestätigt das du durch Krankheit nicht schul- ausbildungs- und arbeitsfähig bist?

Wenn ja solltest du entsprechende Informationen vom Sozialamt bekommen.