wenn meine eltern sterben würden und schulden hätten wer müsste das dann zahlen?

8 Antworten

Also,,,,,,,,

wir hatten vor 2 Jahren den Fall, das Schwiegervater in spee leider verstarb. Das Haus war total verschuldet und auch anderweitig hatte er viel Schulden gehabt. Also haben wir, d.h. meine Lebensgefährtin, das Erbe ausgeschlagen. und es hat auch nichts mit dem Alter zutun. Ihre Geschwister, Brüder des Vaters usw müssen das Erbe ausschlagen. Selbst die Kinder der Brüder, des Vaters mussten das tun. Es müssen ALLE evtl. Erben das Erbe ausschlagen, wenn es sich um zuviele Schulden handelt und man die am Ende nur erben würde. Eine Cousine von meiner Lebensgefährtin hatte die sogenannte 6-Wochen-Frist leider versäumt, da ihre kleine Tochter in der Zeit verstarb und sie sich darum kümmern musste, und somit hatte sie nun die ganzen Schulden geerbt. Wenn man diese Frist verpasst, hat man noch eine Chance, auf eine sogenannte Nachlass-Insolvenz. Es wird vom Gericht ein Nachlassverwalter/in bestellt, die sich dann um die ganzen Sachen kümmert, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat. Man darf dann aber auch nichts behalten, was evtl. im Haus war. OK, wir durften uns ein paar persönliche Sachen nehmen, wie Bilder usw, aber nichts, was evtl. noch einen Wert darstellt, um die Schulden evtl. zu begleichen, zumindest einen Teil davon. Es liegt im Ermessen des Nachlassverwalters, was er evtl veräußert, um dringende Sachen zu bezahlen. Wir haben den PKW günstig kaufen können, da die Nachlassverwaltung Geld benötigte, um die Schlösser auszutauschen, damit Sie sicher sein konnten, das kein anderer mehr ins Haus kann.Der Wagen war allerdings auch schon alt (Bj´91). und noch ein Tipp; Wenn jemand in die Lage kommen sollte, das ein Familienangehöriger verstirbt, und man evtl. selbst kein Geld hat, der Verstorbene keine Absicherung getroffen hat und nur Schulden da sind, bitte nicht vom Beerdigungs Institut zu irgendeiner Unterschrift drängen lassen ! ! ! Wir sollten 12 Stunden nachdem Ihr Vater vom Bestatter abgeholt wurde zu dem Bestatter kommen, um alles zu klären. Da es unser erstes Mal war, das wir in so einer Situation waren, hat meine Lebensgefährtin natürlich unterschrieben, als das Institut sagte, "da müssen Sie unterschreiben". Ist aber falsch! Das Amt hat uns dann noch geholfen und auch gesagt, das man NIE unterschreiben MUSS!!! Jeder wird beerdigt. Nur, wenn man unterschreibt, dann muss man auch für die Kosten aufkommen. Unterschreibt man nicht, wird das vom Amt übernommen. Ich muß dazu sagen, das Schwiegervater in spee keinen Grabstein wollte, nur auf die grüne Wiese, ohne großes Drumherum. Ich wollte allerdings schon eine kleine Trauerfeier, das muß man dann allerdings bezahlen Und wenn so ein Fall eintritt, dann,,,,spätestens dann, weiß man, wer zu einem hält, und wer nicht. Traurig aber wahr,,,,,die Schwester meiner Lebensgefährtin war nächsten Tag mit beim Beerdigungs Institut und sagte gleich " Ich habe kein Geld und bekomme nur HarzIV" Nach der Beerdigung, da war die Schwester dann diejenige, die sich 30€ von den Beileidsbekundungen "leihen" wollte. Im ernst,,,,,ich konnte es damals nicht fassen, und wo ich es hier grade wieder schreibe, kommt es mir vor, als wäre es gestern gewesen. Auf jedenfall haben wir es hinbekommen, auch mit kleinen Mitteln ein ehrenwertes Begräbnis mit Trauerfeier in der Kapelle, mit seinen alten Kollegen von der Arbeit und der Freiwilligen Feuerwehr und noch ein paar mehr hinzubekommen. Die kleine Halle war sogar überfüllt und es mussten noch 4-5 Stühle nachgeholt werden. Der Tot gehört nunmal zum Leben zu. Ist gewiß nichts, was ich gerne erlebe, aber irgendwann muß sich jeder in irgendeiner Art und Weise mit auseinander setzen. Wie schon gesagt, wenn zu viele Schulden da sind, Das Erbe ausschlagen!!! Sorry, wenn ich hier nun einen halben Roman geschrieben habe, aber hängt viel mit zusammen, wenn ein Verwandter ersten Grades verstirbt. Das Beste ist natürlich, wenn man zu Lebzeiten alles vorher klärt, aber manchmal kann es so schnell und unerwartet passieren und dann muß man sich etwas einfallen lassen. Auf ein langes, gesundes und zufriedenes Leben für alle ;-)

Derjenige welcher das Erbe antritt ... wenn Erben ein Erbe ausschlagen, weil die Schulden höher sind als das errechnete Erbe ... dann haben die Gläubiger Pech gehabt. Und können ihre Schulden als Verlust abschreiben.

Wer jedoch ein Erbe antritt ... der erbt nicht nur alle Aktiva, sondern auch alle Passiva ... mit einem Wort, den gesamten Anteil des Nachlasses des Verstorbenen, der auf ihn, den Erben, fällt.

Virginia47  08.07.2012, 16:59

Genau.

Wahrscheinlich du, weil du der gesetzliche Erbe bist.

mucflo  08.07.2012, 13:09

Es kkann aber niemand verpflichtet werden, ein Erbe anzutreten. Wenn man allerdings das Erbe abtritt, werden halt sämtliche Besitztümer gepfändet, um so zumindest einen Teil der Schulden zurückzuzahlen

Wenn keine Versicherungen bestehen, die die Schulden evtl. abdecken, sollte man vorher prüfen, ob man das Erbe nicht besser ausschlägt!

Ja, man kann auch Schulden vererben, die dann der Erbe abbezahlen muss!

Virginia47  08.07.2012, 17:00

Das hat nichts mit Versicherungen zu tun. Die sind von der Erbmasse ausgeschlossen.

Man kann nur entscheiden, ob man die erhaltene Versicherungssumme eventuell zur Tilgung der Schulden verwendet, wenn man zum Beispiel das Haus, welches mit Schulden belastet ist, unbedingt haben will.

auchmama  08.07.2012, 22:07
@Virginia47

Danke für die Ergänzung! So hatte ich es gemeint - habe mich wohl wieder mal zu kurz gefasst...;-)

Derjenige, der das Erbe annimmt. Man kann aber ein Erbe auch ablehnen, allerdings weis ich jetzt nicht genau, wie man das bei Minderjährigen macht.