Wenn man Generalvollmacht für ein Bankkonto hat und der Inhaber des Kontos stirbt, darf ich dann das Geld sofort abheben?

14 Antworten

Wenn der Inhaber nicht ausdrücklich eine sog. prämortale Bankvollmacht eingerichtet hat, gilt die transmortale Vollmacht als Normalfall auch über den Tod hinaus (hat den Vorteil, dass z.B. die Ehefrau noch notwendige Zahlungen abwickeln kann, nicht zuletzt die Kosten der Beerdigung).

https://de.wikipedia.org/wiki/Bankvollmacht#.E2.80.9EPr.C3.A4mortale_Bankvollmacht.E2.80.9C

Wenn Du das Geld allerdings für Dich verwendest und anschließend nicht zu den Erben gehörst, gibt es Ärger...

Generalvollmacht (postmortal) - es ist zu prüfen ob es rein rechtlich, und nicht nur umgangssprachlich, auch tatsächlich um eine Generalvollmacht handelt.

Es kommt auch darauf an, ob Du Erbe bist oder nicht.

Der Erblasser kann die Vollmacht über den Tod hinaus für sämtliche Rechtsgeschäfte erteilen, dann wäre es eine Generalvollmacht - aber es könnte ggf. Einschränkungen geben, wenn das so niedergelegt wurde (dann handelt sich rein rechtlich um eine andere Art der Vollmacht).

Grundsätzlich kannst Du über das Geld verfügen, denn die Banken sind verpflichtet private Vollmachten anzuerkennen; das geschieht aber oft nicht und daher müsste dann ggf. geklagt werden; die Bank ist nicht verpflichtet, die Zustimmung der Erben einzuholen - sie wird es aber wahrscheinlich nicht auszahlen, wenn kein Erbschein vorliegt oder der Verdacht des Mißbrauchs der Vollmacht (Straftat) etc. vorliegt; übliche laufende Bankgeschäfte, die nach dem Tod des Erblassers noch anfallen, können aber weiterhin getätigt werden.

Der Erbe hat zur Wahrung seiner Interessen jederzeit die Möglichkeit, die noch vom Erblasser erteilte Vollmacht zu widerrufen. Der Widerruf ist auch gegenüber der Bank zu erklären.

Bist Du kein Erbe und die Vollmacht wird durch die Erben nicht widerrufen, dann bist Du den Erben gegenüber haftbar, wenn Geld in die eigene Tasche fließt oder nicht entsprechend im Sinne der Erben/des Erblassers verwendet würde (das wäre auch strafbar) - Du handelst dann als Bevollmächtigter weiterhin treuhänderisch - nur jetzt für die Erben.

Nein, mit dem Tod erlischt die Vollmacht wenn das nicht ausdrücklich anders vereinbart/angegeben wurde. Über das Geld dürfen nur die offiziellen Erben verfügen.

Wenn Du der Alleinerbe bist und kannst der Bank die Sterbeurkunde vorlegen, kannst Du auch über das Geld verfügen. Hat denn ein Notar oder das Amtsgericht Dir schon geschrieben, dass Du der alleinge Erbe bist. Wenn nicht, wäre ich das sehr vorsichtig.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Verstorbene mit Sicherheit Versicherungen laufen hat, sonstige Einzugsermächtigungen vorliegen. Wenn Du jetzt das Konto abräumst, kann es gut sein, dass da noch Belastungen vorgenommen werden, von denen Du gar nichts weißt.

Als meine Schwiegermutter starb, kamen noch Wochen später Abbuchungen für regelmäßige Spenden, Gas, Wasser, Strom, Telefon. Wir haben uns zwar bemüht, das alles sofort zu kündigen, aber von manchen Verpflichtungen wussten wir gar nichts.

Ich rate Dir ab, warte erstmal ab, was von diesem Konto noch so alles abgebucht wird. Dann weißt Du wenigstens, was alles gekündigt werden muss bzw. wer alles eine Sterbeurkunde verlangt. Das ist viel Arbeit, kann ich Dir versichern.  lg Lilo

Die Bestattung kostet übrigens auch sehr viel Geld, nicht vergessen, das musst Du bezahlen.

kleinewanduhr  18.12.2015, 09:51

Hi Lilo, wieso muss @Otilie die Bestattungskosten bezahlen? Nur weil sie bisher ne Generalvollmacht für ein Bankkonto hatte? Sind das nicht Kosten für die Erben?

Jein.) Abheben grundsätzlich möglich,aber das Geld gehört Dir nur dann,wenn Du unstreitig der rechtmäßige Alleinerbe bist.Das bist Du z.B.dann wenn Du alleiniger Nachkomme des Erblassers bist,deren Eltern nicht mehr leben,ein Ehegatte nicht existiert,und auch kein Testament gemacht wurde,wo eine Vererbung anders geregelt wäre.Auf der sicheren Seite ,rechtlich gesehen,bist Du nur mit einem Erbschein.Beste Grüße