Generalvollmacht - was darf ich?

10 Antworten

Dazu müsste man die Vollmacht sehen, auf was die sich bezieht, oder welche Dinge ausgenommen sind. Aber in der Regel ist eine "Generalvollmacht", das man damit alles machen kann wie der Kontoinhaber.

Rechtssicherheit - Akzeptanz von Vollmachten

Grundsätzlich darf man mit einer entsprechenden Vollmacht auch auf die Bankkonten zugreifen - aber die Banken und Sparkassen sind hier sehr restriktiv - sie akzeptieren selbst erstellte Vollmachten i. d. R. aus Gründen der Rechtssicherheit nicht; sie verlangen, daß ein entsprechendes Bankformular ausgefüllt und unterschrieben wird.

Eine Vollmacht ist allerdings nicht an eine Form gebunden; es empfiehlt sich aber sichheitshalber grundsätzlich eine notariell beurkundete Vollmacht auszustellen - diese ist dann auch unbeschränkt im Geschäftsverkehr zu akzeptieren - auch Banken müssen sie akzeptieren.

Ist eine selbst verfasste Vollmacht nicht notariell beurkundet, kann es immer Probleme mit der Akzeptanz geben - das kann man vermeiden...

Ob eine Generalvollmacht auch automatisch eine Bankvollmacht beinhaltet, ist umstritten.

Deshalb sollte explizit das Konto x genannt werden und auch was der Bevollmächtigte alles darf, sollte genannt sein (das ist in einem Bankformular auch so vorgegeben).

Grundsätzlich sollten Vollmachten jeglicher Art wohl überlegt rechtssicher und eindeutig formuliert werden.

Das kommt zunächst mal auf den Wortlaut der Vollmacht an. Dort sollte genau geregelt sein, wie weit diese gehen soll

Folgendes ist dann noch zu beachten: das handeln des Bevollmächtigten hat dem Willen des Vollmachtgebers zu entsprechen, heißt, der Bevollmächtigte darf zB nicht einfach Geld abheben und es für sich verbrauchen, wenn der Bevollmächtigte ihm dies nicht gestattet hat.

auch eine Generalvollmacht kann bestimmten Einschränkungen unterliegen. So kann vereinbart werden dass zwar Kontozugriff ist aber das Geld nur für Zwecke des Besitzers verwendet werden darf usw.
Du kannst dich für deine Zwecke niemals selbst bedienen

Mit einer Generalvollmacht kannst du alles machen, außer höchstpersönliche Rechtsgeschäfte. Du kannst also nicht für ihn heiraten. Mit dem Geld kannst du alles machen, musst dich aber dann dem Vollmachtgeber oder seinen Erben dafür verantworten.