Kann ich wirklich ein Konto öffnen nur mit meiner Mutter mit einer Vollmacht?

5 Antworten

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben müssen beide einverstanden sein und unterschreiben. Wenn ein Elternteil aber das Sorgerecht nicht hat muss nur einer unterschreiben.

Solange du unter 18 Jahre alt bist, müssen bei der Kontoeröffnung zwingend deine Eltern beziehungsweise der/die Erziehungsberechtigten (ggf. hat deine Mutter ja alleiniges Sorgerecht) damit einverstanden sein. In der Regel reicht es, wenn ein Elternteil dabei ist. Sollte dein Vater noch kein Kunde der Bank sein, nehmt seinen Ausweis mit.
Der/Die Erziehungsberechtigten können jederzeit Auskunft über das Konto, Kontoauszüge oder Geld abheben - bis zum 18 Geburtstag. Das Konto ist in der Regel für Schüler/Azubis/Studenten kostenlos, da deine Bank/Sparkasse die Kosten für das Girokonto übernimmt.

Möchtest du ein Girokonto eröffnen und bist noch keine 18 Jahre alt, dann muss entweder dein Vater oder deine Mutter ( oder auch beide ) persönlich mit zu der Bank kommen und den Kontovertrag persönlich unterschreiben. Vollmachten nützen da nichts.

Ja das weiß ich auch, wie ich geschrieben habe wenn zum Beispiel nur ein Elternteil mitkommen kann, da normalerweise beide Eltern dabei sein müssen und dann mein Vater meiner Mutter eine Vollmacht erteilt, da er nicht kommen kann und das dann genügt.

Wenn du noch nicht 18 bist, dann müssen glaube ich deine Eltern mit als bevollmächtigte eingetragen werden, sprich deine Eltern müssen dabei sein.