Wenn man eine Frage an die Polizei hat, darf man dann bei der 110 anrufen?

12 Antworten

Also die 110 anrufen würde ich nicht, das ist ja die Notfallnummer, ob die "Normalen Festnetznummern" der jeweiligen Polizeiinspektionen im Telefonbuch zu finden sind, weiss ich nicht.Ich persönlich würde die Polizei vor Ort aufsuchen, da ist immer jemand da, die sind nett und hilfsbereit, und helfen Dir im persönlichen Gespräch sicherlich mehr als im Telefonat.

Hi Geddy3,

... es gibt (Lebens-)Sachverhalte, die möchte der Anrufer melden, weil es ihm ganz einfach komisch vorkommt, oder er sich nicht in der Lage sieht, die Auswirkungen einzuschätzen. Auch "Fragen" können dazu gehören.

Die Polizei ist nunmal angewiesen auf Beobachtungen der Bevölkerung, da diese Mitteilungen in der Regel zu einem Stückchen "mehr Sicherheit" beitragen. Den Schutzmann an der Ecke gibts ja bedauerlicherweise nicht mehr, vieles wird telefonisch, ganz selten persönlich gemeldet. Im heutigen Handyzeitalter wird auf die drahtlose Kommunikation mehr denn je zurückgegriffen.

So, und dann kommt ein Problem auf!

Woher soll Otto-Normal-Bürger wissen, welche Polizeidienststelle angerufen werden muss, woher soll ein Ortsfremder wissen, welche Polizeidienststelle nun örtlich zuständig ist?

Ein Blick ins Telefonbuch würde ja helfen, ja ... wenn ein solches greifbar wäre. Die Auskunft anrufen? Nun, manche Vorwahlbereiche haben nur die 110 unter Polizei eingetragen, mehr nicht, noch nicht mal eine Adresse. Und dann fragt sich der Bürger, ob dass, was er melden möchte, ein Notfall ist oder nicht, und kommt zu dem Schluss, ne isser nicht ... also lass ich es bleiben. :-(

Sehr unbefriedigend ... für Polizei und für den Anrufer.

Doch was tun ??

Wenn man der Polizei einen Sachverhalt mitteilen will, und man muss dazu sehr zeitaufwändig feststellen lassen, welche Polizeidienststelle nun unter welcher Festnetznummer angerufen werden kann, so kann man den Sachverhalt auch "ausnahmsweise" über die Notrufnummer 110 mitteilen. Die PolizeibeamtINNen in den zentralen Notrufannahmestellen der Polizei sind so geschult, dass der gemeldete Sachverhalt entweder entgegengenommen und zuständigerweise weitergegeben wird, oder der Anrufer bekommt die Telefonnummer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle mitgeteilt, damit er diese selbst anrufen und seine Frage dort stellen kann. Es wäre zwar auch technisch möglich, einen Anrufer zur entsprechenden Dienststelle weiterzuleiten, dieses wird aber nicht gemacht, da dann eine Notrufleitung unnötigerweise blockiert werden würde. Hierfür MUSS der Anrufer einfach Verständnis aufbringen, denn jedes Ortsnetz hat NUR zwei 110-Notrufleitungen, größere Städte 4 und mehr, und der Gesetzgeber hat es auch nicht gewollt, dass die Notrufnummer eine zentrale Vermittlungsnummer ist. Mit dem Hinweis wird der Anrufer "nicht abgewürgt", sondern die Entgegennahmefähigkeit der Notrufnummer und die Einsatzfähigkeit der zentralen Leitstellen erhalten.

Empfehlen kann ich daher jedem nur, in einer ruhigen Minute wichtige Rufnummern wie der Ärzte, Apothekenzentralrufnummer, Rettungsdienste, Giftnotruf, örtlich zuständige Polizeidienststelle, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Energieversorger u.a.m. zunächst eigenständig herauszusuchen/festzustellen und diese auf einem neongelben oder -roten Zettel in der Nähe des Festnetzanschlusses sichtbar zu positionieren, oder gleich ins Telefonregister des Festnetz/Handy einzuspeichern.

Das Herausbekommen der Festnetznummer der - für einen selbst - örtlich zuständigen Polizeidienststelle geht auch über die Homepage der jeweiligen Landespolizei. Einfach auf http://www.polizei.de gehen, das eigene Bundesland anklicken und unter Dienststellen nachschauen. Manche Homepage der Landespolizei bietet auch eine Suchfunktion an, wo man den Ort eingibt, und es wird die zuständige Dienststelle genannt. Alle Homepages der Landespolizei bieten auch die Möglichkeit an, Anzeige oder Mitteilungen per Onlinewache der Polizei zukommen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit für die Bevölkerung, auf bequemen Weg einen Sachverhalt - keinen Notfall - weiterzugeben.

Was den Straftatbestand des Notrufmissbrauches gem. 145 StGB angeht ... nun, wenn der Anrufer am Anfang des Gespräches z. Bsp. mitteilt, dass er der Polizei etwas melden möchte, aber die Telefonnumer der örtlich zuständigen Polizeidienststelle nicht herausbekommen hat, dann möchte ich mal den Staatsanwalt oder den Richter sehen, der hier strafbares Handeln sieht und (ver)urteilt.

IdS

MrDirekt

So, jetzt gibts von mir aber auch ein DH, die antwort ist ja besser als meine xD

@LeaderG

... merschi LeaderG :-)

IdS

MrDirekt

Da nimmt man besser die Normale nummer. Man kann zwar die 110 anrufen, aber gedacht ist sie dafür nicht. Und je nach Laune des Beamten gibts dann anschiß xD

Aber in der Regel sind die auch bei solchen sachen recht freundlich :D

Hi LeaderG,

... den DH haste aber nur wegen dem letzten Satz bekommen :-)))))

IdS

MrDirekt

@MrDirekt

Na das ist doch schon mal was :DD

Die 110 solltest Du nur in Notfällen anrufen, jede Polizeidienststelle hat aber noch eine andere Nummer, für weniger dringende Anliegen, da kannst Du anrufen.

besser nicht, da jeder anruf die leitung für echte notfälle blockiert. jedes polizeirevier hat auch eine "normale" rufnummer, die sich über das telefonbuch herausfinden lässt.