Notrufnummer darf man die in diesen Fall anrufen?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

ja 80%
nein 20%

11 Antworten

ja

Die Polizei kann ich immer dann anrufen, wenn ich einen für die Polizei relevanten Sachverhalt mitteilen möchte. Dies ist bei JEDER Straftat der Fall, weil die Polizei gemäß §163 StPO verpflichtet ist, Straftaten nachzugehen. Die Beleidigung ist, wie auch die Bedrohung, im Strafgesetzbuch als Straftat deklariert. Die Beleidigung im §185 und die Bedrohung im §241.

Mit dem Bestrafen solcher Taten sollen die Grundrechte anderer Menschen in diesem Land geschützt werden.

  • Die Beleidigung verletzt die Würde eines anderen Menschen.
  • Eine Bedrohung zielt darauf ab, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu beeinträchtigen. Wird nur gedroht, dann ist die körperliche Unversehrtheit zwar nicht tatsächlich betroffen, jedoch besteht für diese aufgrund einer Ankündigung eine akute Gefahrenlage, wodurch diese als beeinträchtigt zu sehen ist. Ebenfalls beeinträchtigt wäre bei einer Bedrohungslage die Freiheit des Opfers, z.B. weil dieses sich aufgrund der Stresssituation nicht wie gewöhnlich verhalten kann.

Kurzum: Der Staat hat den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten.

>>> Der Staat will also nicht, dass Straftaten passieren! <<<

In diesem Fall will der Statt nicht, dass jemand beleidigt oder bedroht wird. Passiert eine solche Tat dennoch, dann will der Staat, den Straftäter bestrafen. (Wer einen anderen beleidigt, ist Straftäter !!) Der Staat (also die Polizei) will also an den "Beleidiger" oder "Bedroher" herantreten, seine Personalien aufnehmen, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Damit dies alles geschehen kann, muss derjenige der Bedroht wird, die Polizei rufen. Zum einen, um die Bedrohung abzuwenden; und zum anderen um in dem Strafverfahren der Bedrohung die Personalien des Straftäter gesichert zu haben.

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Auch wer beleidigt wird, hat einen Straftäter gegenüber zu stehen. Auch hier muss die Person von der Polizei "geschnappt" werden, um die Personalien des Straftäters aufzunehmen. Wenn der Beleidigte, den Beleidigenden jedoch kennt, dann ist das Erscheinen der Polizei nicht dringend erforderlich. Vielmehr kann das Opfer der Beleidigung auf einer Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Für den Fall, dass der Beleidigende(Straftäter) der beleidigten Person(Opfer) jedoch unbekannt ist, kann das Opfer die Polizei rufen, um den Straftäter "zu schnappen".

ja

Ich habe aus gegebenem Anlass ebenfalls recherchiert und folgendes herausgefunden:

Die Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei lauten nach ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) §1 Abs.1: Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

§1 Abs.3: Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten).

Für mich ist das eindeutig die Phflicht der Polizisten in einer Situation von Beleidigung und Bedrohung einzugreifen um eventuelle Gefahren abzuwenden.

Da genausoetwas kürzlich meinem Freund passiert ist, habe ich mit erstaunen die Reaktion des Beamten am Telefon aufgenommen: "Werden sie immernoch bedroht" fragte dieser. "Nein, ich bin 15m entfernt." "Dann brauchen wir auch nicht zu kommen, weil keine Gefahr mehr besteht." Diese Aussage des polizisten war voller Unwissenheit des Gesetztes (denn der Straftäter lief ja noch frei herum), aber auch mein Freund kannte seine Rechte nicht, ebenso wenig wusste er in diesem Moment, dass Beleidigung eine Straftat ist.

Ich hoffe mit diesem Beitrag etwas Aufklärung geschaffen zu haben.

Du mußt dir sicher sein, daß du die Anschuldigungen auch beweisen kannst.

ja

eindeutig JA!

Die Person hat dich beleidigt und das ist eine Straftat

Wenn man bedroht wird handelt es sich ja wohl um einen Fall, im dem die Polizei schnell kommen soll. Fazit: Notrufnummer 110 wählen. Eine bloße Beleidigung ist ja kein Notfall, sondern ggf. eine Straftat. Die kann man auch auf anderen Wegen melden/anzeigen, als unter 110.