Fremder öffnet Briefkasten. Polizei rufen?

7 Antworten

Klar darfst du die Polizei rufen, denn das illegale öffnen von Briefkästen kann ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis darstellen und eine Sachbeschädigung darstellen. Sollte er etwas entwenden haben wir noch einen Diebstahl, alles sind Straftaten und dafür ist die Polizei zuständig.

Vorsicht, solltest du dem Rat von ceddos folgen und etwas ekliges oder gefährliches in den Briefkasten tun um den Mann davon abzuhalten, kann es sich u.U um eine Körperverletzung handeln.

Da um diese Zeit noch keine Post ausgetragen war hat er wohl nichts gesucht sondern evtl etwas ausgetragen?
Schon mal nachgeschaut ob Werbung/Zeitschrift drin ist?

Die Notrufnummer nicht aber du kannst es sicherlich deiner örtlichen Polizeistelle schildern, die helfen dir garantiert weiter.

Lg

wiki01  08.08.2017, 08:22

Niemand kann von mir verlangen, erst einmal die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle herauszusuchen. Die Notrufnummer ist hier die richtige Nummer.

Darf ich in dem Fall die 110 wählen?

Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet.

Oder einfach mal selber ansprechen.