Wann kommen Polizei und Krankenwagen gemeinsam, wann getrennt?

3 Antworten

Von jedem Notruf an die Feuerwehr erhält die Polizei automatisch Kenntnis. Bei jedem Einsatz mit Personenschaden (sofern dieser Einsatz nicht auf eine Erkrankung zurück zu führen ist, obwohl es auch hier besondere Situationen gibt) rückt die Polizei zusätzlich mit aus.

Begründung:

Bei einem Personenschaden muß es sich nicht zwangsläufig um einen Verkehrsunfall handeln. Er könnte genau so gut durch eine Straftat herbeigeführt worden sein. Die Identität der Person muss festgestellt werden, ist nicht immer einfach. Beweise müssen sichergestellt werden, Angehörige benachrichtigt. Das, und mehr, sind Aufgaben, die nur die Polizei durchführen darf.

Gleiches gilt auch für Einsätze ohne Personenschaden, wenn die Einsatzursache unklar ist. Z. B. bei Feuer rückt die Polizei immer mit aus.

Polizei  wenn die Erfordernis auf Feststellung der Personalien gegeben ist, oder vorbeugend und aus Sicherungsgründen.

Bei einem Verkehrsunfall wo man angibt, das es evtl. Verletzte gibt, kommen beide gemeinsam.

Wenn man nur einen Verkehrsunfall mit Blechschaden meldet, kommt nur die Polizei und wenn man einen Notarzt anfordert kommt nur der Krankenwagen mit Notarzt.

Notarzt und Krankenwagen kommen immer getrennt..