Wenn ich als Ferienarbeiter 3 Wochen, 4 Wochen oder 5 Wochen arbeite ist da einn Unterschied bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Und was ist wenn man nach 2 Wochen erkrankt, wer bezahlt , wird was bezahlt oder muss man 4 Wochen gearbeitet haben oder muss der Vertrag auf 4 Wochen oder mehr lauten?
4 Antworten
Wer während seines Ferienjobs erkrankt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings nur, wenn die Beschäftigung mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung besteht.
Wenn Du also nach zwei Wochen erkrankst, gibt es keine Lohnfortzahlung. Du musst mindestens 4 Wochen gearbeitet haben.
Gearbeitet haben, d.h. erst in der 5. Woche gibt's was
D.h. wenn man nach 2 Wochen 1 Woche krank ist und dann nochmals 1 Woche arbeitet und wieder 1 Woche erkrankt bekommt man auch in der Woche 5 nix. Ist das richtig?
Du musst 4 Wochen dort beschäftigt sein um Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben.
ja da gibt es einen Unterschied, du mußt mindestens schon 4 Wochen gearbeitet haben um in Krankheitsfall Lohnfortzahlung zu bekommen, also ab Woche 5.
In den ersten 4 Wochen kannst du Krankengeld beantragen, aber nur wenn der Job auch Sozialversicherungspflichtig ist, ansonsten bekommst du in den ersten 4 Wochen nichts.
wenn der Job soviel abwirft das dein Chef Sozialversicherungsabgaben zahlen muß, dann bekommst du ihn den ersten 4 Wochen bei Krankheit die Lohnfortzahlung als Krankengeld von der Krankenkasse, das mußt du aber bei der Krankenkasse beantragen.
Ab der 5 Woche bekommst du wie jeder Arbeitnehmer vom Chef eine Lohnfortzahlung.
Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Bei manchen Mnijobs hast du gar keine Lohnfortzahlung.
Ist ja kein Minijob. Minijob ist 525Euro. Wenn ich 12Euro verdiene selbst bei 3 Wochen 40 Std. Kommst du auf über 1300Euro.
Nein, ist Ferienjob, bin Schüler. Bekomm ich dann nur in der 5. Woche was oder garnix in den ersten Wochen