Lohnfortzahlung im Mini Job toom Baumarkt

Vertrag zum nachlesen  - (Recht, Arbeit, Krankheit)

3 Antworten

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt bei jedem Job. Egal ob man Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeitet der AG muss so bezahlen als hättest Du gearbeitet.

Wenn Du z.B. nächste Woche an zwei Tagen arbeiten musst und arbeitsunfähig bist, müssen die beiden Tage nach der geplanten Einteilung bezahlt werden. Egal ob das im Vertrag steht oder nicht, auch wenn dies vertraglich ausgeschlossen wäre (was nicht legitim ist). Durch Krankheit können keine Minusstunden entstehen und nacharbeiten brauchst Du die Zeit auch nicht.

Wenn Du bei Krankheit keinen Lohn erhalten hast, solltest Du Deinen AG schriftlich zur Zahlung auffordern. Schreib ihm, dass Du Dein Geld sonst beim Arbeitsgericht einklagen musst. Sollte es einen Betriebsrat geben, empfehle ich dringend ein Gespräch.

Du musst Deine Ansprüche aber innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend machen, da vertraglich festgelegt ist, dass Ansprüche nach drei Monaten verjähren. Bist Du zu spät, hast Du zwar recht aber es nützt Dir für die Vergangenheit nichts.

Als Anmerkung: der Passus bezüglich des Urlaubsentgeltes ist doch ungültig - denn das Urlaubsentgelt in den gar Stundenlohn einfließen zu lassen ist m. W. nach nicht zulässig.

@Eichbaum1963
 der Passus bezüglich des Urlaubsentgeltes ist doch ungültig - denn das Urlaubsentgelt in den gar Stundenlohn einfließen zu lassen ist m. W. nach nicht zulässig

Da stimme ich Dir zu. Auf diesen Punkt bin ich nicht eingegangen. Selbstverständlich muss das Urlaubsentgelt bezahlt werden. In den Stundenlohn darf der AG evtl. zusätzliches Urlaubsgeld einrechnen aber nicht das Urlaubsentgelt. Danke Eichbaum1963 für den Hinweis.

Ganz klar: Nein. In dem angehängten Vertrag geht es nicht um Stunden, die aufgrund von Krankheit nicht gearbeitet wurden, sondern um jene, die sich aus anderen Gründen nicht ergaben. Der Passus hat mit Krankheitsfällen einfach nichts zu tun.

Neben meiner Wenigkeit findet sich eine von Dutzenden anderen Quellen, wo man das nachlesen kann, hier: http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++3fc84348-a7ab-11e0-43aa-00093d114afd

Die Seite sei dir bei toom ganz dringend ans Herz gelegt.

DH !

Wobei mir jetzt noch einfällt: Bereits von dir geleistete Stunden zum Ausgleich von Krankheit haben als Überstunden zu gelten, ggf noch ausstehender Lohn ist nachzuzahlen. Das sind aber Dinge, die du gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen musst. Per Brief als Einwurfeinschreiben oder via Fax mit Faxprotokoll. Dafür solltest du ganz dringend die gesammelten Fälle aufschreiben, auch die Stunden, die du somit zu viel gearbeitet hast. So genau wie möglich.

Ich kann die Passage zum Krankengeld auf der Seite nicht finden, aber vielleicht schreibst du sie hier mal rein.

Da gibt es keine im Vertrag das hat mir der Chef persönlich gesagt