Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall - Teilzeit Vertrag, Vollzeit arbeiten?

5 Antworten

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Gilt alles, was ich über den Vertrag hinweg arbeite als Überstunden? Und falls dem so ist, wären diese Überstunden somit nicht auf die Lohnfortzahlung hin anzurechnen?

Das kommt - wie so oft - darauf an ...

Wenn Du dauerhaft und regelmäßig 7 Stunden statt der vertraglich vereinbarten 4 Stunden arbeitest und wenn diese Überstunden auch angefallen wären, wenn Du nicht krank geworden wärst (oder Urlaub genommen hättest), dann muss der Arbeitgeber auch die Überstunden bei der Berechnung der Lohnfortzahlung (und des Urlaubsentgelts) berücksichtigen.

Wenn es einen Dienstplan gibt, in den Du eingeteilt warst, aber dann erkrankt bist, muss der Arbeitgeber auf jeden Fall die Arbeitszeit entsprechend diesem Dienstplan bezahlen (das betrifft dann auch eventuellen Zuschläge).

In sofern sind die Antworten von Gerneso und SiViHa72 falsch!

Siehe dazu auch die klaren Aussagen in

http://www.krause-creutzburg.de/news/beruecksichtigung-von-ueberstunden-bei-der-berechnung-des-urlaubsentgeltes-bzw-der-entgeltfortz

und

http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html  (Abschnitt "Höhe der Entgeltfortzahlung")

Es ist ein beliebter, aber rechtswidriger "Trick'" von so manchem Arbeitgeber, Teilzeitkräfte dauerhaft länger arbeiten zu lassen, im Falle von Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen dann nur die vertragliche vereinbarte kürzere Arbeitszeit zu berücksichtigen.

Dienstpläne im eigentlichen Sinne gibt es bei uns nicht. Es wird gearbeitet, bis alles erledigt ist. Sozusagen "open end". Ich habe jetzt jedoch eine formelle Anfrage bei unserem HUB Bereichsleiter gestellt und bitte um einen 30 Stunden Vertrag bei meiner nächsten Verlängerung im Januar. Mit der Begründung, das ich seit meiner Einstellung nie weniger als 30 Stunden wöchentlich geleistet habe. Bringt mir natürlich für meine derzeitige Situation wenig. Jedoch werde ich im Dezember, dank der Infos, die ich hier erhalten habe, um eine Prüfung der gezahlten Stunden in Bezug auf die Lohnfortzahlung bitten. Unter Angabe der Aktenzeichen. Ich werde lediglich die Gehaltsabrechnung für November abwarten, bevor das Schreiben abgesandt wird.

@chillihappy

Dann viel Glück - und Erfolg!

Und noch einmal - wie schon gesagt: Wenn Du in der Vergangenheit ständig mehr als die vertraglich vereinbarten Stunden gearbeitet hast, dann besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung aufgrund der tatsächlich gearbeiteten zeit und nicht nur der vertraglichen!

@Familiengerd

Danke. Und übrigens bin ich stolze Besitzerin einer sehr alten, blinden, herzkranken, mit vielen Medikamenten versorgten, Kurzhaar Dackel-Dame. Freut mich, dass mir ein anderer Dackel Fan so gut geholfen hat. :-) Alles Gute an Sie und Anton.

@chillihappy

👍 Ja ... die sind schon etwas "Besonderes"! Alles Gute für Deine Dackeline!! 🙂

Was im Arbeitsvertrag steht, spielt keine Rolle wenn Du regelmäßig länger arbeitest.

Gibt es Schichtpläne in denen die längere Arbeitszeit eingetragen ist?

Dein Arbeitgeber muss Dich nach dem Entgeltausfallprinzip bezahlen (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Wenn Deine Arbeitszeit regelmäßig sieben Stunden beträgt, muss der AG auch im Krankheitsfall (und an Feiertagen) diese sieben Stunden bezahlen, da Dir das Geld zusteht, dass Du ohne die Krankheit bekommen hättest wenn Du zur Arbeit gegangen wärst. Schichtzulagen für die Nachtschicht müssen hier auch eingerechnet werden.

Wenn die Überstunden nicht regelmäßig sind, nimmt man den Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate oder, sollte der AN noch nicht so lange im Betrieb sein, der bisherigen Betriebszugehörigkeit.

Das gilt auch für die Berechnung des Urlaubsentgelts. Das berechnet sich nach § 11 Bundesurlaubsgesetz nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder, falls vorhanden, nach den Schichtplänen.

 

Dienstpläne im eigentlichen Sinne gibt es bei uns nicht. Es wird gearbeitet, bis alles erledigt ist. Sozusagen "open end". Ich habe jetzt jedoch eine formelle Anfrage bei unserem HUB Bereichsleiter gestellt und bitte um einen 30 Stunden Vertrag bei meiner nächsten Verlängerung im Januar. Bringt mir natürlich für meine derzeitige Situation wenig. Jedoch werde ich im Dezember, dank der Infos, die ich hier erhalten habe, um eine Prüfung der gezahlten Stunden in Bezug auf die Lohnfortzahlung bitten. Unter Angabe der Aktenzeichen. Ich werde lediglich die Gehaltsabrechnung abwarten, bevor das Schreiben abgesandt wird.

Lohnfortzahlung berechnet sich aus dem vertraglich festgelegten Brutto. Nichts anderes.

Dito Urlaub usw.


Ist leider so, da sind sie auf der sicheren Seite.

Beispiel: wenn mein Freund Wechselschichten arbeitet.. erhält er alle o.g. Zahlungen berechnet nach normalen Brutto, ohne Ü-Stunden, Nacht, Sonntag- oder welchem Zuschlag auch immer.



wenn mein Freund Wechselschichten arbeitet.. erhält er alle o.g. Zahlungen berechnet nach normalen Brutto, ohne Ü-Stunden, Nacht, Sonntag- oder welchem Zuschlag auch immer.

Dann macht Dein Freund irgend etwas falsch, bzw. er lässt sich die falsche Bezahlung gefallen.

Wenn Dein Freund Wechselschicht arbeitet, kann man doch im Krankheitsfall sehen, wie er ohne Krankheit gearbeitet hätte und genau diese Bezahlung steht ihm dann zu (Entgeltausfallprinzip)

@Hexle2

Übliche Regelung, ist genauso,w enn Du ALG kriegst. Da gucken die auch nicht, welche Zuschläge wer hatte,d a geht es rein nach vertraglichem Brutto.

Dito bei x Firmen. So was geht immer nach.. vertraglichem BVrutto. Außer z.B. bei Honorarkräften,wo der Vertrag schon von wehcselneden Zeiten ausgeht.

Aber ich vergass.. bundesweit alles Verbrecher.

@SiViHa72

@ SiViHa72:

Das ist schlicht und einfach falsch!

Die Antwort ist so pauschal falsch!

Wenn Überstunden regelmäßig und dauerhaft geleistet werden, sind sie auch zu berücksichtigen!

Wenn es einen Dienstplan gab, in den der Erkrankte eingeteilt war, dann hat er das Entgelt entsprechend der Arbeitszeit dieses Dienstplanes zu erhalten, einschließlich dort eventuell vorgesehener Überstunden, Zuschläge usw.

Dein Freund wird von seinem Arbeitgeber "über den Tisch gezogen"!

Das ist schon richtig so, dass für die Berechnung die vertraglich festgelegte Arbeitszeit als Grundlage dient. Du hättest längst auf Anpassung des Vertrages bestehen müssen.

Alles was über die 20 Stunden pro Woche hinausgeht ist Mehrarbeit / Überstunden, die ja nicht anfallen wenn Du Urlaub hast oder krank bist und insofern auch nicht vergütet werden.

Danke für die Info, leider wird eine Anpassung der Verträge bei allen Mitarbeitern abgelehnt. Die Begründung unserer Nachtschichtleiterin: sie hat keine Vollzeit Verträge zu vergeben. Als weitere Begründung wird angegeben das man die Stunden nicht garantieren kann und der Chef auch keine VZ Verträge "herausgibt". Ich müsste per Anwalt dagegen vorgehen und ich befinde mich nicht in einer Festanstellung. Nach meinem Arbeitsunfall, welcher nicht der erste schwere Unfall dieses Jahr bei uns ist, werde ich mich jedoch nach Genesung nach einem weniger gefährlichen Job umsehen.

@chillihappy

Nun gut. Es war ja Deine Entscheidung mehr zu arbeiten und durch die Überstunden eben Dein Gehalt etwas anzuheben sofern man genug Arbeit hatte und Dir angeboten wurde mehr zu arbeiten.

Aber selbstverständlich kommt das nicht zum Tragen wenn es um die Berechnung für bezahlten Urlaub oder Lohnersatzleistungen geht. Das hätte Dir klar sein müssen.

@chillihappy

Danke für die Info, leider wird eine Anpassung der Verträge bei allen Mitarbeitern abgelehnt.

Eine Anpassung muss auch nicht gesondert vorgenommen werden: sie ist faktisch geschehen!

@Gerneso

Es war ja Deine Entscheidung mehr zu arbeiten und durch die Überstunden eben Dein Gehalt etwas anzuheben sofern man genug Arbeit hatte und Dir angeboten wurde mehr zu arbeiten.

Das geht wohl offensichtlich an den Realitäten vorbei!

Denn ebenso offensichtlich hat das bei diesem Arbeitgeber wohl "System": grundsätzlich keine Vollzeitarbeitsverträge zu schließen, die Teilzeitkräfte aber regelmäßig länger arbeiten zu lassen, im Fall von Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt aber nur die Teilzeitstunden zu berücksichtigen - so spart der Arbeitgeber rechtswidrig Geld gegenüber der Beschäftigung von Vollzeitkräften!

@ Gerneso:

Deine Antwort ist so pauschal falsch!

Wenn Überstunden regelmäßig und dauerhaft geleistet werden, sind sie auch zu berücksichtigen!

Wenn es einen Dienstplan gab, in den der Erkrankte eingeteilt war, dann hat er das Entgelt entsprechend der Arbeitszeit dieses Dienstplanes zu erhalten, einschließlich dort eventuell vorgesehener Überstunden, Zuschläge usw. (siehe auch meine eigene Antwort).

Das ist schlicht falsch.

Wenn für diese Mehrarbeit ebenfalls Sozialbeiträge abgeführt werden, zahlt der Arbeitgeber ja auch für das höhere Krankengeld.

Hier handelt es sich außerdem um einen Arbeitsunfall und die Firma geht mit der Lohnfortzahlung nur in Vorleistung zur BG

@DerHans

@ DerHans:

Das ist nicht grundsätzlich falsch - hat auch mit der Abführung von Sozialbeiträgen nichts zu tun.

Denn die Nichtberücksichtigung des Entgelts für Überstunden bei der Berechnung der Lohnfortzahlung und des Urlaubsentgelts ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1a und dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 11 "Urlaubsentgelt" Abs. 1 ausgeschlossen.

Allerdings gilt dieser Ausschluss nicht generell, also z.B. dann nicht, wenn Überstunden regelmäßig und dauerhaft geleistet werden oder in den Ausfallzeiten geleistet worden wären.

Die Lohnfortzahlung richtet sich nachdem was du tatsächlich verdient hast.

In diesem Fall geht das sowieso über die Berufsgenossenschaft. Der Betrieb tritt also nur in Vorleistung.

Ist der Unfall ordnungsgemäß an die Berufsgenossenschaft gemeldet worden.

Hast du über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit Belege, oder wird da unter der Hand gezahlt?

Mit der Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen hat die BG i. d. R. nichts zu tun. Da besteht noch Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber. Das ist beim Arbeitsunfall so, wie auch bei Krankheit.