Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) bei Stundenlohn

8 Antworten

hast Du für die Überstunden Geld erhalten? Wenn nicht, dann so schnell wie möglich den Vertrag mit einer 40 Stundenwoche einhalten und auf Dein Kind achten. Alles Gute.

Wenn du für die Mehrarbeit auch ordnungsgemäß bezahlt wurdest, hast du dafür ja auch Sozialbeiträge entrichtet. Dann richtet sich die Lohnfortzahlung nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate

Hatte aber zwei Jobs in den letzten 12 Monaten. Hatte einen Vollzeitjob der mit Festgehat war, der wurde natürlich aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert. Nun habe ich diesen Job auf Stundenbasis erst 1 Monat. Wie wird das dann gerechnet?

@Noraaaa1304

Wenn du dort erst einen Monat gearbeitet hast, ist es überhaupt fraglich, ob die Lohnfortzahlung überhaupt greift. Was ist das denn für ein Betrieb, der eine hochschwangere Frau einstellt, und dann auch noch gleich von Beginn an Überstunden in erheblichem Umfang  verlangt?

@DerHans

Najaaaaa, darüber braucht man ja nicht philosophieren, war froh überhaupt schwanger einen Job bekommen zu haben :-D

du bekommst natürlich nur das bezahlt, was im  vertrag steht.. überstunden, die du nicht leistest, weil du ein beschäftigungsverbot hast, kannst du weder abbummeln noch bezahlt bekommen. .. wäre ja noch besser...

Dein empörtes (und überflüssiges) "wäre ja noch besser..." macht Deine Antwort auch nicht richtig - sie ist nämlich falsch, wenn die Überstunden dauerhaft/regelmäßig (was hier offensichtlich der Fall ist) geleistet wurden!!!

@Familiengerd

überstunden müssen als allererstes einmal angeordnet werden.. und die werden bei 1 beschäftigungsverbot ganz sicher nicht angeordnet....

@Tortenboxer15

Erstens geht es wohl kaum um Überstunden nach Aussprache eines Beschäftigungsverbots.

Zweitens sind Überstunden nicht nur bei Anordnung (sofern überhaupt eine Berechtigung wegen einer Notwendigkeit besteht) zu bezahlen, sondern auch dann, wenn sie mit Duldung (jedenfalls ohne Widerspruch) des Arbeitnehmers geleistet wurden oder die vom Arbeitgeber erwartete Erledigung einer Aufgaben sie notwendig machte, ohne dass sie angeordnet wurden.

Für die Entgeltfortzahlung im Beschäftigungsverbot ist das Entgelt maßgeblich, dass im durchschnitt der letzten 13 Wochen/3 Monate verdienst wurden.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden Überstunden dabei nicht berücksichtigt; es wird also von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausgegangen.

Aber: 

Die Überstunden sind jedenfalls trotzdem dann zu berücksichtigen bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung, wenn diese Überstunden regelmäßig angefallen sind/geleistet wurden!

Die Antworten, die hier stumpf "es gilt der Vertrag" oder "40 Stunden" behaupten, ohne auf diesen Umstand einzugehen, sind falsch!!

Ergänzung:

Tatsächlich arbeite ich aber knappe 55 Std in der Woche.

Diese Stundenzahl steht übrigens im Widerspruch zu der erlaubten dauerhaften Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG - sofern Du Arbeitnehmerin im Sinne des Gesetzes bist!

@Familiengerd

Das weiß ich. Nehmen die hier wohl aber nicht so genau, und das habe ich leider bisher auch nicht. 

Hatte aber zwei Anstellungen in den letzten 3 Monaten. Hatte einen Vollzeitjob der mit Festgehalt entlohnt war, da wurde natürlich aufgrund der Schwangerschaft der Vertrag nicht verlängert. Nun habe ich diesen Job auf Stundenbasis gesucht und arbeite hier erst 1 Monat. Wie wird das dann gerechnet?

@Noraaaa1304

Wenn der jetzige Job erst einen Monat ausgeübt wird, wird man wegen der Kürze der Zeit wohl noch nicht von "dauerhaft" und "regelmäßig" geleisteten Überstunden sprechen können, so dass wohl nur die vereinbarte Stundenzahl zugrunde zu legen ist - nehme ich zunächst einmal nur an.

Es werden die Stunden angerechnet, die vertraglich festgelegt sind, also 40 Stunden. Wenn Du keinen Änderungsvertrag abgeschlossen hattest, waren diese 55 Stunden Mehrarbeit bzw. Überstunden, die Du nicht hättest leisten müssen. lg Lilo

Die Antwort ist falsch, wenn die Überstunden dauerhaft/regelmäßig geleistet wurden!