Wie sage ich meinem Arbeitgeber das ich in 10 Tagen für ungefähr 6 Wochen zur Kur fahren muss?

6 Antworten

Schriftlich durch deinen Anwalt.

Hallo HanneHahn,

Sie schreiben:

Wie sage ich meinem Arbeitgeber das ich in 10 Tagen für ungefähr 6 Wochen zur Kur fahren muss?

Ich fühle mich schlecht dabei, weil ich in einem kleinen Betrieb arbeite und gerade meine Probezeit bestanden habe. Zwar habe ich dort "nur" einen Minijob, aber laut Vertrag Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Antwort:

Warum sollten Sie sich dabei schlecht fühlen, freuen Sie sich doch über diese REHA - Bewilligung!

Zunächst einmal gibt es den Begriff "Kur" nicht mehr, dieser Begriff wurde durch den Begriff "REHA-Maßnahme" ersetzt!

Wenn Sie in Ihre Unterlagen, welche Sie von der DRV erhalten haben, reinschauen, werden Sie dies bestätigt finden!

In der Regel erhalten Sie diese Unterlagen rechtzeitig vor der REHA und diese Information sollte möglichst zeitnah an den Arbeitgeber weitergereicht werden, damit dieser sich auf Ihre Abwesenheit einstellen kann!

Wenn Sie eine REHA bewilligt bekommen haben, so geschieht dies ja nicht zur Gaudi, sondern um Ihre Gesundheit und Ihre Leistungsfähigkeit zu stabilisieren und davon sollte dann ja auch im Endeffekt wiederum Ihr Arbeitgeber profitieren!

Eine 6-wöchige REHA deutet darauf hin, daß es sich um schlimmere, gesundheitliche Probleme handeln wird (meist Psyche), denn in der Regel ist nach 3 Wochen REHA-Ende!

Fazit:

Freuen Sie sich auf die REHA-Bewilligung, denn dies ist keine Selbstverständlichkeit!

Die REHA steht Ihnen zu, Ihr Arbeitgeber muß dies respektieren!

Bis zur nächsten REHA müßen Sie dann in der Regel mindestens 4 Jahre warten!

Bevor Sie die REHA antreten, bitte vom Hausarzt eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen! So können Sie, je nach REHA-Verlauf, ggf. aus der REHA als arbeitsunfähig entlassen werden!

Wer die REHA mit dem Status arbeitsfähig antritt, wird in der Regel aus der REHA als arbeitsfähig über 6 Stunden pro Arbeitstag entlassen!

Dies kann sich im Zusammenhang mit einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente sehr nachteilig auswirken!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du solltest/ musst unbedingt mit ihn reden, schließlich kannst Du ja nicht sagen:

Hey Chef übrigens fahre ich morgen für 6 Wochen zur Kur.

Der Arbeitgeber wird wahrscheinlich nicht darüber erbaut sein.

Vielleicht wird er auch versuchen , dass er keine Lohnfortzahlung leisten muss, wenn es entsprechende Gründe geben sollte, z.B. das Du bei der Einstellung etwas relevantes bezüglich Krankheit verschwiegen hast.

Ist nur eine Vermutung aber heutzutage muss man mit allem rechnen.

Versetze Dich mal in seine Lage, was würdest Du denken.

Du solltest mal überlegen ob Du was machen /anbieten kannst, dass Dein Chef nicht sauer ist bzw. nicht irgendein Grund sucht um Dich loszuwerden.

Nicht nur nehmen heißt die Devise sondern auch geben.

Aber letztendlich musst Du das entscheiden.

Unter 4 Augen! Sei ein mann!

HanneHahn 
Fragesteller
 14.01.2017, 23:20

schmunzel.. sehe meinen chef leider nie.. arbeite nur online.

Wanjoa  14.01.2017, 23:26

pass auf, schreib ihm eine email oder ruf ihn an! weil später weiß er nichts davon und du bist weg... eine Kur zu bekommen ist nicht Grade einfach!

Sag es ihm einfach

HanneHahn 
Fragesteller
 14.01.2017, 23:15

es wäre einfacher, wenn ich ins büro marschieren könnte und das unter vier augen besprechen könnte.. ich gehöre allerdings zu den neumodischen arbeitsnomaden, die ihren chef noch nie pers. getroffen haben.. 

aber danke für deine antwort :-)

Familiengerd  14.01.2017, 23:36
@HanneHahn

@ HanneHahn:

Ich fühle mich schlecht dabei, weil ich in einem kleinen Betrieb arbeite

Warum das? Hast du Skrupel, weil es ein kleiner Betrieb ist und Du ihn jetzt finanziell belastest?

Wenn das so ist: Solche Skrupel musst Du nicht haben.

Denn:

Kleine Betriebe mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern bekommen die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" zu 80 % von der Krankenkasse erstattet.

Wenn Du also einen Minijob hast und würdest 450 € monatlich/ca. 103 € wöchentlich verdienen, dann kostest Du den Arbeitgeber in diesen 6 Wochen ca. 123 € an Entgeltfortzahlung, die er tatsächlich selbst zu tragen hätte - das kann auch ein kleiner Betrieb verkraften!