Wenn ein versichertes DHL Paket verloren geht. Muss der Käufer oder Verkäufer sich melden bei DHL um die Warenkosten erstattet zu bekommen?

8 Antworten

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Das können beide.

Mittlerweile sollte sich DHL auch nicht mehr so quer stellen, wie früher, wenn der Empfänger reklamiert.

Der Weg sollte aber nur gegangen werden wenn es ein Privatverkauf war und der Verkäufer nichts macht. Oder wenn der Käufer zu unkooperativ ist bei der Regulierung mitzuhelfen. Wobei das bei einem Verlust nicht tragisch ist, bei Versandschaden sähe es anders aus.

"Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln."

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html

Derjenige, der den Vertrag mit DHL abgeschlossen hat.

Das kann eigentlich nur der Verkäufer sein, oder?

Der Empfänger muss ja erst einmal mitteilen, dass die Sendung nicht angekommen ist. Woher soll der Absender das wissen?

Den Nachforschungsantrag kann aber wiederum nur der Absender stellen, weil nur er den Einlieferungsschein hat.

Es können beide einen Nachforschungsauftrag stellen. Aber Schadensersatz erhält erstmal nur der Absender.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warenschulden sind Holschulden. Geldschulden sind Bringschulden! Deshalb meines Erachtens der Käufer.

ronnyarmin  12.08.2021, 23:57

Der Käufer hat keinen Vertrag mit DHL abgeschlossen. Inwiefern sollte ihm DHL etwas erstatten müssen?

lelusi  13.08.2021, 00:00
@ronnyarmin

Ja stimmt, aber der Verkäufer macht das nur im Auftrag des Käufers. Der Verkäufer hat keine Pflicht, die Ware zu verschicken!

ronnyarmin  13.08.2021, 06:17
@lelusi

Darum geht es nicht. Der Absender hat mit DHL einen Vertrag abgeschglossen. Nicht der Empfänger.

lelusi  13.08.2021, 06:47
@ronnyarmin

Er tritt diesen Vertrag aber an den Empfänger ab. Er kauft die Paket- oder Päckchenmarke im Auftrag des Käufers. Nur der Empfänger kann zum Beispiel feststellen, ob ein Paket verloren ging oder nicht oder ob es unbeschädigt ankam oder nicht.

ronnyarmin  13.08.2021, 07:43
@lelusi
Er tritt diesen Vertrag aber an den Empfänger ab.

Das geschieht nicht automatisch. Dazu muß der Absender eine Abtretungserklärung schreiben.