DHl Schadensanzeige abgelehnt, wer haftet bei Privatgeschäften?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Versender muss den Inhalt so verpacken, dass es unbeschädigt ankommt. Zerknüllte Zeitungen werden sehr gern genommen, sind aber völlig ungeeignet.

Für zerbrechlichen Inhalt muss auch die Größe des Kartons dementsprechend großzügig gewählt werden. Luftpolsterfolie und reichlich Styroporchips sichern den Inhalt.

Es ist das Verschulden des Versenders, er muß den Kaufpreis zurückerstatten. Es ist NICHT das Risiko des Käufers!

Verpackungsrichtlinien sind bei DHL nachzulesen!

Und nicht der Käufer muss nach dem Erhalt auf eine unsachgemäße Verpackung hinweisen, sondern der Verkäufer muß für den Versand eine sachgemäße Verpackung wählen!

Stimme dem vollständig zu.

für die ausreichende Polsterung beim Paket ist ausschliesslich der Verpacker zuständig. Es gibt Kriterien die die erfüllen müssen. 

Für innere Schäden sind enge Fristen gesetzt die der Empfänger einzuhalten hat. Kommt er dem nicht nach hat er schlicht Pech; versteckter Mangel

Tatsächlich hat der Versender/Verkäufer nach den Richtlinien von DHL Sendungen so ausreichend gepolstert aufzugeben, dass deren Inhalt einen Sturz aus einem Meter Höhe unbeschadet überlebt.

Hier haftet er trotz § 447 BGB für unsachgemäße Verpackung vollumfänglich.

G imager761

Verstehe ich es richtig, dass DHL die Schadensübernahme ablehnt, weil das Paket nicht richtig verpackt war? Um wieviele Euronen geht es denn?

Richtig, ca 60 Euro 

@Incipere00

Ja dann ist es so..vielleicht hätte da noch ein Aufkleber rauf gemußt...Vorsicht Glas... oder so. Kann ich mir schon vorstellen. Und ein Empfänger kann ja nicht beim Empfang sehen, ob etwas ordnungsgemäß verpackt wurde. Wie soll er das machen?! Geht gar nicht.

Der Verkäufer ist Schuld wenn er es nicht richtig verpackt!