Macht sich eine Erzieherin strafbar, wenn....?

18 Antworten

einsperren ist schon strafbar. allerdings muss das von fall zu fall geprüft werden. letztendlich sind sie ja in der KiTa auch eingesperrt und das ist nicht strafbar ;-)

alles andere nist nicht strafbar, aber definitiv ein kündigungsgrund. gleich jugendamt anrufen!

Nein, sie macht sich nicht strafbar, aber ist für diesen Job eindeutig untragbar.

Ich würde mit deren Arbeitgeber sprechen und die KITA wechseln. Den Grund für den Wechsel würde ich auch der KITA-Leitung mitteilen.

freundliche Grüße

Martin

Alleine schon durch das Einsperren macht sie sich strafbar!! Oder gibts da Ausnahmen für Erzieherinnen?! Und 3 Stunden in die Ecke stellen ist die reinste Folter! Das sind Kleinkinder und keine schwererziebare Jugendliche!!!!

@RockLobster138

Es besteht juristisch ein großer Unterschied zwischen "unzulässig" (§1631) und strafbar.

Auf jeden Fall Jugendamt evnl sogar Anzeige.... sowas geht nicht!!

Woher sind dir diese Vorfälle bekannt? Arbeitest du in dieser Kita oder kennst du diese Vorfälle nur vom Hörensagen? Du beschreibst hier eine akute Kindeswohlgfährdung. Ansprechpartner ist zuerst die Leitung der Kita. Fertige am besten ein Gedächnisprotokoll über das Gespräch an. Der Träger muss informiert werden. Das Amt für Jugend und Familie ist für alle Kindertagesstätten verantwortlich, auch für die freien Träger. Informieren! § 1631 sagt explizit aus das Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Körperliche, selelische Bestrafung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das gilt auch für Erzieher.

Einen Anwalt einschalten!