Wenn ein beauftragter Vortrag vom Veranstalter abgesagt wird, fällt dann das komplette Honorar als Ausfallhonorar an?

2 Antworten

Kann man Pauschal nicht beantworten.

Ist es Vortrag im privaten oder beruflichen Bereich? Existierten Allgemeine Geschäftsbedingungen oder (im beruflichen Bereich) sogar ein ausgehandelter Vertrag.

Mit den bisherigen Informationen kann man keine zuverlässige Auskunft erteilen ;-)

Ja. Wenn nichts anderes vereinbart wurde und der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat, ist der Veranstalter in voller Höhe schadensersatzpflichtig.