Konzert abgesagt. Geld nicht zurück

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Habe weiter daraufhin seit Anfang November 2013 mit einer Rechtsanwaltskanzelei Kontakt aufgenommen. Diese kontaktierten persönlich Frau A. Krüger und schilderten den Fall. Die Beklagte antwortete nicht. Das selbe Schreiben wurde dann dem Amtsgericht Hamburg vorgelegt. Diese kontaktierten ebenfalls daraufhin Frau A.Krüger mit Aufforderung zur Kenntnisnahme und Antwort. Nichts passierte. Sie wurde vom Amtsgericht Hamburg daraufhin erneut angeschrieben... Und dann plötzlich kam am 17.März 2014 ein Einspruch-Schreiben von A.Krüger als Antwort, durch das Amtsgericht Hamburg an meinen Anwalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau ....... ........ hat Karten für einen Event gekauft, der leider abgesagt werden mußte. Selbstverständlich soll auch Frau ........ ......... das im voraus bezahlte Geld für die Tickets zurück bekommen. Frau ......... ............ wurde deshalb mehrmals daran erinnert, das wir für die Rückzahlung das ausgefüllte Rückerstattungsformular brauchen. Dieses Formular wurde jeden Kunden zur Verfügung gestellt. Leider haben wir bis Heute von Frau ......... ............ dieses Formular nicht ausgefüllt zurück bekommen.

Da wir jede Rückzahlung in der Buchhaltung auch vor dem Finanzamt erklären müßen, sind wir verpflichtet Rückzahlungen nur gegen Beleg vorzunehmen.

Sobald Frau .......... .............. uns das ausgefüllte Rückerstattungsformular zukommen lässt, gern auch per Mail, wird das Geld an Frau ........... ................ angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen A. Krüger

Mein Anwalt daraufhin Amtsgericht Hamburg zurück geantwortet:

In dem Rechtsstreit rügen wir zunächst Verrspätung, da die Gegenseite die Frist des § 340 ABs. 3 Satz 1 ZPO nicht eingehalten hat.

Vorsorglich nehmen wir zum Schreiben der Gegenseite vom 17.03.2014 wie folgt Stellung:

Die Beklagte hat der Klägerin bis heute kein Erstattungsformular zur Verfügung gestellt. Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass wegen des Finanzamtes ein solchers Formular ausgefüllt werden muss. Sofern die Beklagte darauf verweist, dass Rückzahlungen nur gegen Beleg vorzunehmen sind, stellen die mehrfachen Rückzahlungsverlangen und auch das Rücktrittsschreiben vom 21.11.2013 einen ausreichenden Beleg dar.

Ein Rückerstattungsformular kann die Klägerin jeden falls nicht ausgfüllen und zurückschicken, da sie ein solches nie erhalten hat. Der Beklagten wird anheim gestellt, ein solches schriftsätzlich zukommen zu lassen.

Frau A.Krüger antwortete erneut darauf als auch gegenüber dem Amtsgericht Hamburg:

Betreff: Geschäftsnummer ........... Einspruch

Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich muß eine Abbuchung von einem Geschäftskonto gegenüber dem Finanzamt ordnungsgemäß belegt werden. Hierzu reicht in keinem Fall eine Mail aus, da bestimmte Angaben vollständig gemacht werden müssen.

Frau ...... ......... hat dieses Formular, wie jeder andere Kunde, per Mail erhalten. Gerne lege ich diesem Schreiben ebenfalls dieses Formular bei.

Sobald Frau ...... ......... uns das ausgefüllte Schreiben Rückerstattungsformular zukommen lässt, gern auch per Mail (als pdf mit eigenhändiger Unterschrift), wird das Geld an Frau ........ .......... angewiesen, wie es auch bei den anderen Kunden die ihre Karten aufgrund der Absage zurück gegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen A. Krüger

Sie legte in der Anlage noch das Formular Schreiben mit bei. Nix besonderes. Ich sollte einfach ihr per Mail oder Post alleine oder mit RA zusammen folgendes Schreiben (Formular) zusenden. Dieses hätten angeblich alle Kunden getan zur Rückerstattung des Geldes:

Betr.: Ticket Rückerstattung Sehr geehrte Frau Krüger hiermit möchte ich Sie bitten, mir die unter der Rechnungsnummer 0000 bezahlten Tickets in Höhe von 00,00 Euro (0 Tickets à 00,00 Euro) aufgrund der Absage von (zb. Malcom McDowell) zu erstatten.

Bitte überweisen Sie den Betrag auf das folgende Konto:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Mit freundlichen Grüßen,

(Nach Erhalt erfolgt die Rückerstattung. Zur Info, Servicegebühren sind nicht ersdtattungspflichtig.)


Habe mit meinen Anwalt am 26.April 2014 also das Ticket Rückerrstattungs Formular Schreiben ordungsgemäss genauso abgeschrieben verfasst (wie oben) mit ausgefüllten Betrag und Kontodaten.Sowie Unterschriften darunter und Stempel zurück per Post versendet. Dann hieß es abwarten... Nix passierte. Zwei Monate vergingen.

Folgendes Beschluss-Urteil des Amtsgericht Hamburg am: 27.Juni 2014

BESCHLUSS Der Streitwert wird auf 92,40 Euro festgesetzt. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht grundsätzlich den gesamten Akteninhalt. Danach ist der frist-und formgerecht gegen das Versäumnisurteil ..

Teil 2: Danach ist der frist-und formgerecht gegen das Versäumnisurteil vom 17.02.2014 eingelegte Einspruch zwar zulässig, aber unbegründet.

1.) Die Klägerin kann von der Beklagten die Rückerstattung von 92,60 Euro verlangen. Für diesen Kaufpreis hatte die Klägerin von derr Beklagten ein Ticket für eine Veransdtaltung erworben (vgl. Anlage K1). Nachdem das Event abgesagt worden war (vgl Anlage 3), hat die Beklagte der Klägerin den geleisteten Kaufpreis in Höhe von 92,60 Euro (Anlage K2) nicht zurückerstattet. Dies ist der Sache nach auch zwischen den Parteien unstreitig. Erhebliche Einwendungen hat die Beklöagte nicht vortgetragen. Nicht ersichtlich ist, dass die Beklagte berechtigt ist, die Rückzahlung des Kaupreises solange zurückzustellen, bis ihr ein Rückerstattungsformular vorliegt. Eine entsprechende Rechtsgrundlage ist nicht vorgetragen. Im übrigen hat die Beklagte nicht nachgewiesen, dass sie der Klägerin ein entsprechendes Formular vor Klageerhebung zugesandt hat. Auch nachdem die Klägerin das ausgefüllte Formular vom 06.05.2014 eingereicht hat, hat die Beklagte ihren Einspruch nicht (innerhalb der gesetzten Frist) zurückgenommen.

2.) Die Klägerin steht der geltend gemachte Zinszahlungsanspruch als Verzugsschadenersatzanspruch aus §§ 280,286, Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB zu. Trotz mehrerer Mahnungen hat die Beklagte den Kaufpreis nicht erstattet. Auch die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten sind auszugleichen. Auf die nach Verzugsantritt erfolgte anwaltliche Zahlungsaufforderung (Anlage K4) reagierte die Beklagte nicht.

3.) Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit dieses mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Urteils ergeht aufgrund §§ 708 Nr.11, 713 ZPO.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen, weil die rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtssprechung keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern, § 511 Abs.2 Nr.2,Abs.4 S. 1 ZPO. ___________________________________________________________

Mein Rechtsanwalt sendete ihr daraufhin ne Zahlungsfrist des Gesamt Betrages aller Kosten bis zum 17.07.2014 auf eines der Rechtsanwaltskanzelei Kontos zu überweisen. Nix passierte... Ich erhielt heute nochmals wieder ein Schreiben meines Anwalts, wie die Sache weiter gehen soll...Und zwar soll die Sache nun zwangsvollstreckt werden. Meine Frage? Soll ich es machen oder nicht? Oder besser meine Rechtschutzversicherung nochmals anrufen, ob diese das Geld vorzahlen können? Obwohl die haben 105,00 Euro bereits letztes Jahr als Klageverfahren aussergerichtlich mein Anwalt angewiesen. Oder muss ich das Geld vorzeitig fürs gerichtliche meinen Anwalt überweisen? Fürs gerichtliche Vollstreckungsverfahren, um der Sachlage weiter nach zu gehen?? Antwortet schnell... Werde mich sonst am Montag, den 28.Juli 2014 bei meinen RA telefonisch melden und die Dinge klären....

Kommt drauf an, was auf der Karte selbst steht, bzw. auf der Homepage oder den AGB des Veranstalters.

Ob dieser Inhalt aber in dem Fall zulässig ist müsst erst mal betrachtet werden.

Nicht alles was in AGB steht ist auch zulässig. Vor allem nicht wenn es zum Nachteil des Kunden ist. Von daher kann man das ignorieren. Außer es steht ganz groß auf der Karte (Konzert irgendwann zwischen Datum X und X)

Hallo esilyaa, auch ich habe dasselbe Problem mit diesen Veranstaltern, wie Du bereits (oben) in deiner Mitteilung geschrieben hast. Hatte ein "Silber-Ticket" und ein "Dinner for the Stars"-Ticket bei denen Anfang Februar 2013 vorbestellt über deren Webseite. Eine Antwortsbestätigung folgte dann ziemlich schnell per E-Mail: Hallo, du möchtest also folgendes bestellen: 1x Dinner Ticket 1x Silber Ticket Ist das korrekt?

Gruß Benny

Ich habe ihm darauf zurück geantwortet mit "Ja!" Dann erhielt ich erneut Post, wieder von Benny: Hallo, Rechnungsnummer: 39 / HE Betrag: 92,40 Kontodaten: Andrea Krüger Commerzbank Kto: 332187400 Blz: 20040000 IBAN: DE18200400000332187400 BIC: COBADEFFXXX Stadt ist Hamburg

Gruß Benny Ich habe sodann das Geld überwiesen. Die beidenTickets aber erhielt ich nicht. Also habe ich dort angerufen. Ein freundlicher Mitarbeiter erklärte mir, das die gerade erst wiederr gekommen sind aus dem Ausland Norwegen oder Australien. Genau weiss ich es nicht mehr. Und weiter..."...In den nächsten Tagen würde es bei mir auf jeden Fall mit der Post zugesendet werden.." Auch in den darauf folgenden Tagen passierte nix. Dann erhielt ich wiederr ne E-Mail von denen:

Hallo, Du hast gesehen, dass das Hollywood Event verschoben wurde auf Ende April? Hast du dennoch Interesse? Gruß Benny

Ich dann darauf wieder zurück geantwortet: "Ja,.. . Ok, kein Problem. Kann passieren. Nur wann erhalte Ich meine Tickets? Das Geld habe ich längst überwiesen." Keine Antwort. Ich rief dann telefonisch nochmals bei denen an. Wieder war ein freundlicher Mitarbeiter am Telefon und meinte: Oh, das tut uns leid. Muss irgendwie im ganzen Chaos untergegangen sein. Wir erhalten sehr viele Tickertanfragen und senden täglich somit auch Postsendungen raus...Ich sehe gleich mal nach. Wie war dein Name nochmal? Ok, danke. JKa ja..kein Problem. Deine Adresse per E-Mails etc. Haben Wir alles hier. Ich kümmere mich drum und denke in zwei oder drei Tagen sind die Tickets bei Dir. alles klar?! Noch Fragen? Ok,...jaa bis dann. Tschüss!" Augelegt. Ich wieder abgewartet.. Nix passierte. Bei Facebook las ich auch viel von denen über Kritik der letzten Jahre an Events... Manche hatten Tickets erhalten. Manche nicht. Und warteten ebenso darauf... Dann wurdsen plötzlich Tickets verlost gratis... Und wieder ne 2. Terminabsage öffentlich auf Facebook und deren Webseite bekannt gegeben, da mehrere Hollywoodstars abgesagt haben... Ich dachte:" NEIN, das kann doch nicht war sein... Wieder verschoben. Von Monat März auf April und nun erneut auf November 2013. Abwarten...Viel Kritik und Empörung machte sich auch auf deren Facebook Seite breit. Einiges wurde von denen gelöscht oder heftig zurück kritisiert in kurzen Sätzen. Dann folgte Anfang Anfang September 2013 eine Nachricht Mitteilung auf deren Facebookseite und Webseite als auch per E-Mail an mich gesendet:

Hallo, Schweren Herzens haben wir uns entschieden das Hollywood Event komplett abzusagen. Grund hierfür sie Probleme mit der Location sowie Absagen.

Damit Ihr trotz allem nicht auf die Stars verzichten müsst sind wir dabei die Stars auf das Weekend of Horrors 08.-10. November umzubuchen.

Was passiert mit den gekauften Tickets? Wir bieten Euch verschiedene Optionen: 1. Umtausch gegen Tickets für das Weekend of Horrors. Wer ein 10,- Euro Ticket für Samstag oder Sonntag hat kann das ohne Aufpreis gegen ein Tagesticket für Freitag, Samstag oder Sonntag tauschen. Die Tickets für das Weekend of Horrors kosten 25 - 30€, Ihr habt also einen deutlichen finanziellen Vorteil. Dies gilt ebenso für Silber, Gold & Platin Tickets und Tickets die bei Verlosungsaktionen gewonnen wurden. Wer das Weekend of Horrors noch nicht kennt: www.weekendofhorrors.com

Wer diese Option wählen möchte, bitte eine Email mit Namen und HE Rechnungsnummer an info@hollywoodevent.de Wer ein Tagesticket tauschen möchte bitte nicht vergessen für welchen Tag im November. Die Tickets werden am nächsten Tag verschickt.

  1. Rückerstattung des Geldes In dem Fall das Du Option 1 nicht wahrnehmen möchtest bleibt die Rückerstattung des Ticketpreises. Wer diese Option wählen möchte, bitte eine Email mit Namen und HE Rechnungsnummer an info@hollywoodevent.de Wir schicken Dir dann das Erstattungsformular zu. Das Erstattungsformular muss komplett ausgefüllt werden und uns per Post zugeschickt werden.

Vielen Dank

Hollywood Event Team

Ich sofort wieder angerufen bei denen, und Terror gemacht. Was das ganze soll? Keine Tickets, bis heute nicht erhalten etc. Die solten mir doch bitte das Geld von über 94,60 Euro zurück überweisen. Grund: Kein Interesse mehr daran. Verarsche,lächerlich, für dumm verkauft. Die zu mir:" Wir sind viel unterwegs... Tut uns echt leid. Ja, klar...alles kein Thema. Per E-Mail oder Post erhälst du von uns ein Formular, das muss dann vollständig ausgefüllt werden und an uns wieder zurück gesendet werden. Ohne ausgefülltes Formular werden und können wir Dir das geld nicht zurück erstatten. Laut AGB.

habe mein geld zum Glück erhalten. tut mir leid für dich aber es handelt sich nicht um den gleichen Veranstalter. Royal Destination war hinter dem Fiasko aber wie gesagt habe mein Geld zurück. Wünsche dir viel Erfolg.

Liebe Grüße

Der Veranstalter wird bestimmt nicht nur per Facebook erreichbar sein, da muss es ein Impressum geben.

Dort schreibst du einen Brief hin und gibst ihm eine Frist von 14 Tagen das Geld zu erstatten auf dein Konto.

Schreibe bei der Frist unbedingt "Geldeingang bis zum XX.05.2014" und nicht etwas wie "14 Tage". Die Frist auf ein konkretes Datum legen.

Wenn das nicht klappt, die Rechtsschutzversicherung anrufen.

Auf dem Ticket ist ein link des Veranstalters. Gibt man das ein wird man direkt auf facebook weitergeleitet obwohl in dem link nichts von facebook steht. Habe auch eine Telefonnummer aber seit Tagen nicht erreichbar. Ich habe mit der Verkaufsstelle gesprochen (ich weiß dass die nichts dafür können). Der Mann am Telefon hat sich auch beschwert und meinte das wären Betrüger. Gehe morgen hin vllt lässt sich das ja doch klären..Danke für die Antworten

@esilyaa

Die Facebookseite muss ein Impressum haben.