Weniger für Sky zahlen wenn etwas nicht funktioniert?

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Hallo,

Wenn der Anbieter die geschuldeten Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringt, so sollten Sie diesen schriftlich unter angemessener Fristsetzung dazu auffordern, die Leistung wie geschuldet zu erbringen. Für die Zwischenzeit haben Sie für die Gegenleistung ein Zurückbehaltungsrecht, von dem Sie Gebrauch machen sollten.

Sollte der Anbieter nicht innerhalb der gesetzten Frist die Leistung wie geschuldet erbringen, so können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen und zwar unabhängig von einer vereinbarten Vertragslaufzeit.

Qwertz416 
Fragesteller
 26.04.2020, 20:42

Nein habe ich noch nicht, waa wäre eine angemessene Fristsetzung?

Paul794540  26.04.2020, 20:44
@Qwertz416

Was haben Sie bitte noch nicht getan?

Eine Frist von zwei Wochen dürfte in jedem Falle angemessen sein.

Qwertz416 
Fragesteller
 26.04.2020, 21:00
@Paul794540

Eine Fristsetzung gemacht

Ohne absätze usw. war es mir zu schwierig alles zu lesen aber der Receiver ist gemietet wenn der kaput ist musst du das bemängeln und bekommst einen anderen.

Qwertz416 
Fragesteller
 26.04.2020, 20:30

Das wäre dann der 4. Receiver, das bringt doch nichts

Hast Du SYK mal schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert?Wurde der Receiver schon einmal getauscht?