Ist die GEZ wirklich ein vollstreckbarer Titel?

13 Antworten

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Die GEZ schreiben müssen immer gestempelt und unterschreiben sein laut §126 BGB Schriftform (1) lst durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. (3) Die schriftliche Form kann dur41 die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. (4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

PatrickLassan  01.09.2015, 10:09

Die GEZ schreiben müssen immer gestempelt und unterschreiben sein laut §126 BGB Schriftform

BGB greift hier nicht, da es sich nicht um eine zivilrechtliche, sondern eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt. Die gesamte Antwort ist somit falsch.

Im Übrigen sollte man sich das Urteil des BGH ansehen, in dem das Urteil des LG Tübingen aufgehoben wurde, in dem die angebliche Verletzung von Formvorschriften bemängelt wurde.

https://www.wbs-law.de/medienrecht/bgh-zwangsvollstreckung-von-rundfunkbeitrag-rechtmaessig-62000/

das kein datum drauf ist, ist gelogen. zudem kommen die briefe nicht von der gez, sondern vom beitragsservice. die sind auch nicht verpflichtet irgendwas zu unterschreiben, aber das wirst du sicher selbst schon rausgefunden haben. du wirst zahlen, ansonsten wird man dich zwingen zu zahlen. der gerichtsvollzieher wird beginnen zu pfänden, du bekommst für jeden titel der regelmäßig erwirkt wird, einen eintrag in der schufa und zu den beiträgen zahlst du noch mahngebühren, vollstreckungskosten, postgebühren, säumnisgebühren. bist also für 3 jahre recht zügig bei beträgen von über 1000 euro. wenn du den gerichtsvollzieher nicht rein lässt, dann hilft er sich recht bald selber rein und du sitzt mit handschellen daneben und darfst zahlen. solltest du nicht aufgefunden werden in deiner wohnung, dann ergeht haftbefehl und du kommst in den knast bis du deine einkünfte eröffnest.

Ba6yDoll 
Fragesteller
 07.08.2015, 06:39

Wird als aller erste Maßnahme nicht mein Konto gepfändet, bevor der Mann im Anzug erscheint ?

laurastern7015  07.08.2015, 18:50
@Ba6yDoll

nein. für jedesmal die der herr bei dir vor der tür steht musst du extra geld bezahlen. das wird auf die offene summe oben drauf gepackt. triffst du zum termin der auf der erklärung steht nicht bei ihm ein, dann wird er haftbefehl erlassen gegen dich. dieser wird recht zügig vollstreckt und du wirst vorgeführt.

dann wird dir auferlegt dein vermögen zu eröffnen mit allem was dazu gehört. girokonten, sparbücher, geld in deiner tasche, privatvermögen zu hause etc. dann unter umständen die eidesstattliche versicherung, dass du keine geldwerte besitzt. deinen schufaeintrag hast du sicher. wenn es girokonten gibt auf denen guthaben ist, wäre es mehr als dumm es zu einer pfändung kommen zu lassen, da dem wieder kosten hinzusummieren. wie dumm muss also ein mensch sein?

gez ist gez und bleibt gez- toll finde ich die auch nicht. muss bezahlt werden und ist natürlich vollstreckbar - sogar rückwirkend.

kevin1905  05.08.2015, 15:50

GEZ gibt es nicht mehr. Es gibt den Beitragsservice. Andere Rechtsgrundlage.

Ansonsten könnte man die BRD auch weiterhin als Deutsches Reich bezeichnen.

Seit zwei Jahren bekomme ich regelmäßig Post der GEZ

Meinst du wirklich die GEZ oder vom Beitragsservice? Die GEZ gibt es seit dem 01.01.2013 nicht mehr. Wenn du also seit diesem Datum Briefe mit GEZ drauf bekommst, kannst du diese entsorgen.

Bezahlen will ich deshalb nicht, (abgesehen davon das ich sowieso Azubi bin und Geld überall fehlt), weil ich nicht einsehe meinen Tv-Anbieter zu bezahlen, mir 7 Minuten Werbung anzusehen zwischen den Filmen und Serien und dann noch für einen mir aufgezwungenen Service bezahlen soll, den ich niemals nutze, nämlich die ersten Programme.

Dein Grund interessiert erstmal niemanden. Wenn du eine Wohnung hast, für die kein Beitrag entrichtet wird und wenn du nicht zu den in § 4 RBStV genannten Personenkreisen gehörst und einen Antrag auf Befreiung gestellt hast, schuldest du monatlich 17,50 €.

Wenn ich nun also zB einen Vertrag bei Vodafone habe und diesem nicht nachkomme, sprich nicht bezahle, dann kommt ja der Gerichtsvollzieher, vollstreckt und mein Vertrag ist damit zu Vodafone aufgelöst, da diese ja auch keine Zahlungsunwilligen Kunden wollen mit denen sie nur miese machen !
Demnach macht das für mich keinen Sinn, da der Vertrag der GEZ ja  in dem Sinne nicht auflösbar ist.

Der Beitragsservice ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kein privater Gläubiger. Die Rechtsgrundlage für die Forderung ist der Rundfunkstaatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern. Er fällt in die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht ins Zivilrecht!

Unlängst gab es bezüglich der Vollstreckung Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (u.a. I ZB 64/14). Es ist also höchstrichterlich abgesegnet, dass die Vollstreckung in Ordnung ist. Sämtliche juristische Vorgehen auf dem Verwaltungsklageweg gegen den Beitrag selbst oder durch Verfassungsbeschwerde an einzelne Landesverfassungsgerichte sind allesamt gescheitert.

Wenn es also gegen dich einen bestandskräftigen Beitragsbescheid gibt, kann dieser zwangsvollstreckt werden. Wann das passiert, hängt wohl ehr von der Auslastung der Behörden ab, als von der rechtlichen Situation. Diese ist nämlich durch.

Ändern kann man nur was auf dem politischen Weg. Man sollte also überlegen wem man bei der nächsten Landtagswahl seine Stimme gibt.

Ba6yDoll 
Fragesteller
 05.08.2015, 12:18

Danke für deine ausführliche Erläuterung ! Aber wenn ich zB nie bezahlen würde, dann müssten sie ja unendlich oft vollstrecken. Wäre das nicht viel zu viel Bürokratie und mehr kosten, als es einbringen würde ? Oder endet soetwas dann im Gefängnis?

kevin1905  05.08.2015, 14:18
@Ba6yDoll

Weißt du was passiert wenn eine Vollstreckung fruchtlos verläuft?

Ich glaube nicht, drum erkläre ich es dir.

Ist eine Sach-, Konto- oder Lohnpfändung nicht von Erfolg gekrönt, kann der Gläubiger (also der Beitragsservice) von dir die Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) verlangen. In der musst du sämtliche deiner Vermögenswerte, Kontostände etc. offen legen. Dein Gläubiger erhält also Überblick über sämtliche deiner Finanzen. Deine Kreditwürdigkeit liegt dann bei 0. Handyvertrag, Internet, teilweise auch Mietverträge und andere Kredite kannst du dir abschminken, wirst du nicht bekommen.

Weigerst du dich, kann der Gläubiger bei Gericht umgehend einen Haftbefehl gegen dich beantragen.

Machst du unwahre Angaben bei der Vermögensauskunft, so erfüllt dies den Straftatbestand der falchen Versicherung an Eides Statt und wird dir entsprechend Post seitens der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts einbringen (Ladung zur Hauptverhandlung bzw. Strafbefehl). Deine Schulden werden dadurch aber nicht weniger.

Der Beitragsservice ist nach aktueller Rechtslage 100% sauber. Ein rechtsstaatliches Angehen gegen diesen kann NUR auf politischer Ebene geführt werden.

mepeisen  05.08.2015, 17:31
@Ba6yDoll

Aber wenn ich zB nie bezahlen würde, dann müssten sie ja unendlich oft vollstrecken

Irgendwann wirst auch du mal mehr erhalten als Hartz4 bzw. deinen Azubi-Lohn. Das ist der Moment, wo dir alles, was über der Pfändungsfreigrenze liegt, einfach direkt schon beim Arbeitgeber weggepfändet wird.

Und all die lustigen hunderten Euros Gebühren, die du mit deiner Verweigerungshaltung angerichtet hast. Weiß du, was mit denen passiert? Die zahlst du dann bzw. dein Arbeitgeber zieht dir das einfach vom Gehalt ab, weil er muss, wenn er als Drittschuldner mit einer Pfändung belangt wird.

Und das ist der Moment, wo du dir denkst "Was bin ich doch bescheuert? Wieso habe ich die 12€ nicht gleich bezahlt?"

PatrickLassan  14.08.2015, 09:28

Der Beitragsservice ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,

Kleine Korrektur: Die Landesrundfunkanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, der Beitragsservice ist nur eine Art Inkassounternehmen der Sender.

man könnte jetzt einen riesentext schreiben was die gez genau ist, wofür sie da ist, wie sie entspanden ist, warum sie jeder zahlen muss - erstrecht seit der änderung obwohl man die ersten doch gar nicht nutzt und wie man sich vor einigen jahren noch darum drücken konnte, bla bla bla ... und man könnte nun eine diskussion starten warum der einzelne sie nicht braucht/will/whatever... fakt ist: inzwischen kommt niemand drum herum! ob das richtig so ist, ist wieder etwas andres - aber änderbar ist es zurzeit nicht. danke, deutschland!