Wenden bei vorgeschriebener Fahrtrichtung, ist es erlaubt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Wenden ist nicht doppeltes Abbiegen, so dass nur Z. 272, nicht aber Z. 209 oder 214 das Wenden verbietet (KG VerkMitt 1975, Nr. 106;a.A. KG VRS 55, 219); wegen des Gefährdungsausschlusses und des Behinderungsverbots aus § 1 Abs. 2 muss aber bei stärkerem Verkehr das Wenden bei Z. 209 bis 214 unterbleiben. Nur wenn die andere Fahrbahnseite nicht in einem, wenn auch größerem Bogen, sondern erst über einen breiten Mittelstreifen nach einer beträchtlichen Geradeausfahrt erreicht werden kann, liegt "doppeltes Abbiegen" vor." Quelle: Kommentar zur StVO, Kirschbaum, 11. Aufl., Stand April 2002, S.126.

Außerdem

"Wenden ist verboten: - auf Autobahnen (vorgeschriebene Richtungsfahrbahnen / Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten) - auf Kraftfahrstrassen (evtl. vorgeschriebene Richtungsfahrbahnen / hohe Geschwindigkeiten) - in Einbahnstrassen (Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten) - wenn die Gefährdung Anderer nicht ausgeschlossen werden kann - unübersichtlichen Stellen - andere Verkehrsteilnehmer können schlecht gesehen werden - Fahrzeug kann von anderen Verkehrsteilnehmern nur spät oder gar nicht gesehen werden - an Zeichen 272 „Wendeverbot“ " Somit bin ich deiner Meinung Naoscaire1916 ;)

Danke!!!

Hier nochmal die VwV Zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung

1 I. In Abweichung von den abgebildeten Grundformen dürfen die Pfeilrichtungen dem tatsächlichen Verlauf der Straße, in die der Fahrverkehr eingewiesen wird, nur dann angepasst werden, wenn dies zur Klarstellung notwendig ist.

2 II. Die Zeichen "Hier rechts" und "Hier links" sind hinter der Stelle anzuordnen, an der abzubiegen ist, die Zeichen "Rechts" und "Links" vor dieser Stelle. Das Zeichen "Geradeaus" und alle Zeichen mit kombinierten Pfeilen müssen vor der Stelle stehen, an der in eine oder mehrere Richtungen nicht abgebogen werden darf.

3 III. In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

4 IV. Vgl. auch Nummer IV zu § 41; Randnummer 4 und über die Zustimmungsbedürftigkeit Nummer III 1 Buchstabe d zu § 45 Absatz 1 bis 1e; Randnummer 7.

Das WENDEN ist ein eigenes Fahrmanöver und hier ist nur vom Abbiegen die Rede! Ich möchte gerne ein behördliches Gegenargument haben, dann gebe ich Ruhe ;)

Das blaue GEBOTSzeichen, dass Dir dort vorschreibt, geradeaus zu fahren oder rechts abzubiegen bedeutet, dass Du NUR rechts abbiegen oder geradeaus fahren darfst und nichts anderes. Nicht links abbiegen und nicht wenden. Es geht dabei nicht nur um die Strasse, in die du einbiegen würdest sondern auch um den Gegenverkehr. Das Wendeverbotszeichen besagt, dass man nicht wenden darf. Es steht an Kreuzungen, wo man zwar links abbiegen darf, aber eben nicht wenden . An einer Kreuzung an der alles erlaubt ist, kann man geradeaus fahren, links oder rechts abbiegen oder wenden. Die Schilder der StVO können das einschränken, indem sie entweder etwas verbieten durch Verbotsschilder oder durch Gebotsschilder angeben, was erlaubt ist. Und dann ist nur DAS erlaubt. In Deinem Falle also NUR geradeaus oder rechts.

....dann ließ Dir jetzmal die Antwort von Christoph88 durch!

Das Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus / rechts" schreibt vor, geradeaus zu fahren oder nach rechts abzubiegen. Es untersagt jegliches Fahren nach links - egal ob zum Abbiegen oder zum Wenden.

In einem Urteil steht: "Verbietet Weiterfahrt in die nicht freigegebene Fahrtrichtung und steht vor der Abbiegestelle (BayObLG DAR 85, 236), Z 211 dahinter. Z 209 verbietet** nicht** in ein Grundstück einzufahren (OLG Frankfurt VRS 46, 63), da es an Kreuzungen und Einmündungen, ausnahmsweise an Grundstücksausfahrten, steht." Und in den Verwaltungsvorschriften wird nur vom Abbiegen gesprochen. Das Wenden ist nach der StVO aber doch ein externer Vorgang. Wenn ich an einer Kreuzung nicht nach links abbiegen darf, weil ich dort entgegen einer Einbahnstraße fahren würde, ist das Wenden doch nicht das Problem....!? Ich möchte nur wissen, ob es explizit nach der StVO verboten ist. Es gibt ja schließlich auch Wendeverbotsschilder!

@Naoscaire1916

Zu den Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" findet man im Abschnitt 2 des Anhangs 4 der StVO:

Ge- oder Verbot

Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen.

Der durch die Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung muss also gefolgt werden. Das aber bedeutet, dass man in keine andere Richtung fahren darf, egal, ob man dazu nun abbiegen oder wenden müsste.

Das spezielle Wendeverbotszeichen 272 wird dort genutzt, wo man in alle Richtungen fahren, jedoch nicht wenden dürfen soll. Würde man dieses Zeichen an einer solchen Stelle durch ein Zeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" ersetzen wollen, müsste dieses so viele Pfeile tragen, wie es zulässige Fahrtrichtungen an dieser Stelle gibt. Das würde jedoch mit zunehmender Anzahl zulässiger Fahrtrichtungen immer unübersichtlicher werden und sähe ab 4 bis 5 Pfeilen geradezu albern aus. Daher gibt es für solche Fälle das Wendeverbotszeichen.

Wenn ich an einer Kreuzung nicht nach links abbiegen darf, weil ich dort entgegen einer Einbahnstraße fahren würde, ist das Wenden doch nicht das Problem....

Aus welchem Grund das Zeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" dort steht, kannst du als Otto Normalverkehrsteilnehmer nicht wissen. Du kannst aber wissen (weil man es in der Fahrschule lernt), was dieses Zeichen bedeutet, nämlich dass du nur in die durch die Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtungen weiterfahren darfst.

....dann ließ Dir jetzmal die Antwort von Christoph88 durch!

Nein. Genau deshalb steht da nämlich das Schild .

Nein, dafür gibt es das Wendeverbot Zeichen 272!

@Naoscaire1916

Das Schild "Wendeverbot" gibt es selbstverständlich; aber der Geradeaus-Pfeil mit Rechtsabbieger hat dieselbe Wirkung und wird m.W. innerhalb geschlossener Ortschaften verwendet. Jedenfalls kenne ich in Hannover genügend von dieser Sorte, während ich innerstädtisch noch kein Wendeverbot gesehen habe. Ist eigentlich auch egal. Geradeaus und rechts heisst "nicht links"-und das war's. Es wäre auch fatal, wenn man dann mit einer Strassenbahn zusammenstossen würde. Genau dort stehen bei uns diese Pfeile.

@kreuzkampus

....dann ließ Dir jetzmal die Antwort von Christoph88 durch!